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Antwort auf die Mündliche Anfrage: „Wie hoch ist die Haftentschädigung in Niedersachsen in den letzten zwei Jahren?“

136. Sitzung des Niedersächsischen Landtages, Mündliche Anfrage Nr. 42


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr.42 der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Dr. Stefan Birkner (FDP):

Vorbemerkung der Abgeordneten

Für eine Freiheitsentziehung aufgrund richterlicher Entscheidung gewährt der Staat nach dem Gesetz über die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen eine Entschädigung, sofern - gerichtlich festgestellt - die Freiheitsentziehung zu Unrecht erfolgt ist. Maßgeblich ist ausschließlich der Fortfall oder die Milderung der Verurteilung. Die Entschädigung erfasst nicht nur den Ersatz des Vermögensschadens, sondern auch den des immateriellen Schadens.

1. Wie vielen Personen in Niedersachsen wurden in dem Zeitraum 1. Oktober 2015 bis 31. Juli 2017 Haftentschädigungen gezahlt (bitte nach dem jeweiligen Jahr aufschlüsseln)?

In der Zeit vom 01.10.2015 bis zum 31.12.2015 wurde insgesamt 14 Personen eine Haftentschädigung gezahlt. Während des gesamten Jahres 2016 kam es zur Leistung einer Haftentschädigung an insgesamt 61 Personen. Im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.07.2017 erhielten insgesamt 32 Personen eine Haftentschädigung.

2. Wie hat sich die Höhe der von Niedersachsen gezahlten Entschädigungen seit dem 1. Januar 2015 entwickelt?

Die Gesamtsumme der vom 01.01.2015 bis zum 31.07.2017 geleisteten Haftentschädigungen an ehemalige Untersuchungs- und Strafgefangene sowie an einstweilig Untergebrachte beläuft sich auf 600.395,23 €.

Im Kalenderjahr 2015 wurden Haftentschädigungen in Höhe von 215.777,26 € ausgezahlt. Während des gesamten Jahres 2016 kamen Haftentschädigungen in Höhe von 238.166,10 € zur Auszahlung und vom 01.01.2017 bis 31.07.2017 belief sich der ausgezahlten Betrag für Haftentschädigungen auf 146.451,87 €.

3. Wie verteilen sich die gezahlten Entschädigungen ab dem 1. Oktober 2015 auf ehemalige Untersuchungshäftlinge, Strafhäftlinge und auf ehemalige Fälle der einstweiligen Unterbringung?

Im Zeitraum vom 01.10.2015 bis 31.07.2017 wurden insgesamt Haftentschädigungen in Höhe von 458.779,26 € ausgezahlt. Ein Betrag von 269.392,48 € wurde an 97 ehemalige Untersuchungsgefangene, eine Summe von 179.686,81 € an 2 ehemalige Strafgefangene und ein Betrag von 9.700,00 € an 4 ehemals einstweilig Untergebrachte geleistet. In den einzelnen Zeiträumen erfolgten folgende Leistungen:

Zeitraum

Untersuchungsgefangene

Strafgefangene

einstweilig Untergebrachte

Summe

10/2015 - 12/2015

31.048,74 €

42.412,58 €

700,00 €

74.161,32 €

01/2016 - 12/2016

158.469,02 €

73.147,08 €

6.550,00 €

238.166,10 €

01/2017 - 07/2017

79.874,72 €

64.127,15 €

2.450,00 €

146.451,87 €

Summe:

269.392,48 €

179.686,81

9.700,00 €

458.779,29 €

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.08.2017

Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Ehsan Kangarani

Nds. Justizministerium
Referent für Öffentlichkeits- und Pressearbeit
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5077
Fax: 0511 / 120-5181

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