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Antwort auf die Mündliche Anfrage: „Ist die Standortgarantie für die Justiz nur ein Lippenbekenntnis?“

5. Sitzung des Niedersächsischen Landtages, Mündliche Anfrage Nr. 24


Die Justizministerin Barbara Havliza beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 24 der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Dr. Stefan Birkner und Susanne Schütz (FDP):

Vorbemerkung der Abgeordneten

In der Koalitionsvereinbarung der Großen Koalition wird zu der Standortgarantie für die Justiz Folgendes ausgeführt: „Die Koalition bekennt sich zu einer Verankerung der Justiz in der Fläche. Die regionalen Strukturen haben sich bewährt. Die bisherigen Gerichtsstandorte und Staatsanwaltschaften sollen erhalten bleiben. Es wird keine Standortreform geben.“

Dagegen plädiert der Präsident des Landgerichts Hannover, Ralph Guise-Rübe, in einem Interview mit dem Politikjournal Rundblick für eine umfassende Standortreform für die niedersächsische Justiz. „In Niedersachsen gibt es derzeit 3 Oberlandesgerichte, 11 Landgerichte und 80 Amtsgerichte, deren Bestand sich eigentlich nur politisch rechtfertigten lässt. Sachlich muss man an der Vielzahl von Gerichtsstandorten durchaus zweifeln.“, so der Landgerichtspräsident.

Bereits im Mai 2017 hat sich der ehemalige Staatssekretär der Justiz und nun Präsident des Oberlandesgerichts Braunschweig, Wolfgang Scheibel, in einem Interview mit dem Niedersächsischen Richterbund dahin gehend geäußert, dass bei den Gerichtsstrukturen ein Handlungsbedarf bestehe.

„Vergleicht man nur den Verwaltungsaufbau bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit anderen Verwaltungsbereichen, so fällt gleich auf, dass woanders seit Längerem Mittelbehörden abgeschafft worden sind. Wir aber leisten uns drei Oberlandesgerichte als Mittelbehörden zwischen dem Justizministerium und den ordentlichen Gerichten. In jedem Gericht wird eigene Verwaltungstätigkeit entfaltet, und zwar nicht nur in den drei Oberlandesgerichten, sondern zudem in sämtlichen Landgerichten und in den vielen Amtsgerichten. Ist das wirklich notwendig? Sind nicht andere Strukturen zeitgemäßer? Ich denke jedenfalls, dass wir an der Strukturfrage nicht mehr vorbeikommen.“, so der Präsident des Oberlandesgerichts in dem Interview.

1.Garantiert die Landesregierung die Standorte der kleinen Amtsgerichte, der Landgerichte und der Oberlandesgerichte?

Die Landesregierung will die Verankerung der Justiz in der Fläche mit seinen bisherigen Standorten dauerhaft erhalten. Die historisch gewachsene Gerichtsstruktur in Niedersachsen hat sich in der Praxis bewährt und ist Garant für einen gleichen, erreichbaren und effektiven Zugang der Bürgerinnen und Bürger zur Justiz.

2.Falls nicht, welche Standorte der Amtsgerichte, Landgerichte oder Oberlandesgerichte sollen aufgelöst bzw. umstrukturiert werden?

Siehe die Antwort zu 1.

3.Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die „Oberlandesgerichte als Mittelbehörden“ fungieren, sodass sie entbehrlich sind und dementsprechend deren Anzahl zu reduzieren ist?

Das Gerichtsverfassungsgesetz regelt die Oberlandesgerichte als Gerichtsart der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit fest umrissenen Zuständigkeiten. Aufgrund bundesgesetzlicher Regelung haben in den Ländern daher Oberlandesgerichte zu bestehen, so dass sich die Frage der Entbehrlichkeit der Oberlandesgerichte für die Landesregierung nicht stellt. Hinsichtlich der Anzahl der niedersächsischen Oberlandesgerichte siehe die Antwort zu 1.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2017

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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