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Antwort auf die Mündliche Anfrage: „Haftentschädigung in Niedersachsen“

5. Sitzung des Niedersächsischen Landtages, Mündliche Anfrage Nr. 22


Die Justizministerin Barbara Havliza beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 22 der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Dr. Stefan Birkner (FDP):

Vorbemerkung der Abgeordneten

Für eine Freiheitsentziehung aufgrund richterlicher Entscheidung gewährt der Staat nach dem Gesetz über die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen eine Entschädigung, sofern - gerichtlich festgestellt - die Freiheitsentziehung zu Unrecht erfolgt ist.

1.Wie vielen Personen in Niedersachsen wurden ab dem 1. Januar 2015 Haftentschädigungen gezahlt (bitte nach dem jeweiligen Jahr aufschlüsseln)?

In der Zeit vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 wurde insgesamt 56Personen eine Haftentschädigung gezahlt. Während des gesamten Jahres 2016 kam es zur Leistung einer Haftentschädigung an insgesamt 61 Personen. Im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 07.12.2017 erhielten insgesamt54 Personen eine Haftentschädigung.

2.Wie verteilen sich die gezahlten Entschädigungen ab dem 1. Januar 2015 auf ehemalige Untersuchungshäftlinge, Strafhäftlinge und auf ehemalige Fälle der einstweiligen Unterbringung?

Im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 07.12.2017 wurden insgesamt Haftentschädigungen in Höhe von 718.047,93 €geleistet. Ein Betrag von 454.471,90 €wurde an 160 ehemalige Untersuchungsgefangene gezahlt und eine Summe von 253.876,03 €an zwei ehemalige Strafgefangene. Ein Betrag von 9.700,00 € wurde an vier ehemals im Maßregelvollzug Untergebrachte ausgekehrt. Davon entfiel ein Betrag von 4.750,00 € auf eine aufgrund eines rechtskräftigen Urteils untergebrachte Person. In den einzelnen Zeiträumen erfolgten folgende Leistungen:

Zeitraum

Untersuchungsgefangene

Strafgefangene

Untergebrachte

Summe

01/2015 - 12/2015

134.847,76 €

107.601,80 €

700,00 €

243.149,56 €

01/2016 - 12/2016

158.469,02 €

73.147,08 €

6.550,00 €
davon:

4.750,00 €

an einen nicht einstweilig Untergebrachten

238.166,10 €

01/2017 - 07.12.2017

161.155,12 €

73.127,15 €

2.450,00 €

236.732,27 €

Summe:

454.471,90 €

253.876,03 €

9.700,00 €

718.047,93 €


3. Erhalten die betroffenen Personen nach der Entlassung spezielle Betreuungsangebote?

Ausweislich der auf die Justizministerkonferenz im Juni 2013 zurückgehenden Studie „Rehabilitation und Entschädigung nach Vollstreckung einer Freiheitsstrafe und erfolgreicher Wiederaufnahme“ der Kriminologischen Zentralstelle Wiesbaden vom Oktober 2017 gibt es in Deutschland keine Organisationen, die die Interessen von Personen, die zu Unrecht Freiheitsentzug erlitten haben, fallübergreifend vertreten oder diese anderweitig unterstützen.

Auch die 14 niedersächsischen Anlaufstellen für Straffällige als Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege sind für die Betreuung dieses Personenkreises nicht originär zuständig. Sie können aber betroffene Personen innerhalb des lokal bestehenden Netzwerkes an bedürfnisentsprechende Organisationen und Einrichtungen weiter vermitteln, etwa an eine Schuldnerberatung.

Darüber hinaus steht in Fällen, in denen die Verurteilung und der daraus resultierende Freiheitsentzug der betroffenen Personen auch Folge einer Straftat war (etwa einer falschen uneidlichen Aussage eines Zeugen), die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2017

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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