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Antwort auf die Mündliche Anfrage: „Ermittlungsverfahren gegen potenzielle islamistische Terroristen in Niedersachsen“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 21. September 2017, Mündliche Anfrage Nr. 4


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 4 der Abgeordneten Helge Limburg, Meta Janssen-Kucz und Heinrich Scholing (Grüne):

Vorbemerkung der Abgeordneten

Niedersachsen hat Ermittlungsverfahren gegen islamistische Terroristen bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle als Zentralstelle gebündelt. Als eine spezielle Gefahr des islamistischen Terrorismus werden Personen angesehen, die eine Ausbildung in einem ausländischen Terrorcamp durchlaufen oder für den IS gekämpft haben und anschließend nach Niedersachsen zurückgekehrt sind. Eine solche Ausbildung und die anschließende Vorbereitung einer Straftat können gemäß den §§ 89 a und 89 b des Strafgesetzbuchs bestraft werden. Die Mitgliedschaft im IS oder bei Al Quaida könnte gemäß §129 a StGB in Verbindung mit § 129b StGB als Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung bestraft werden. Strafrechtliche Ermittlungen in diesen Fällen kann grundsätzlich der Generalbundesanwalt übernehmen. Nach aktuellen Berichten sollen sich Anis Amri in einem niedersächsischen Flüchtlingsheim sowie Abderrahman M., welcher kürzlich in Turku mehrere Menschen mit einem Messer angriff, zwischen Ende 2015 und Anfang 2016 in Niedersachsen aufgehalten haben.

Vorbemerkung der Landesregierung

Anfang 2017 hat das Niedersächsische Justizministerium die Zentralstelle für Terrorismusbekämpfung von der Staatsanwaltschaft Hannover auf die Generalstaatsanwaltschaft Celle verlagert und bestehende Zuständigkeiten gebündelt. Aufgaben der landesweit zuständigen Zentralstelle sind die effektive Verfolgung terroristischer Straftaten und die wirksame Bekämpfung akut auftretender terroristischer Gefährdungslagen. Die Zentralstelle ist insbesondere zuständig für die Bearbeitung in Niedersachsen anfallender Ermittlungs- und Strafverfahren, bei denen ausreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es sich um terroristisch motivierte Straftaten handelt. In Betracht kommen insoweit etwa Verfahren nach § 89a StGB (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) und § 89b StGB (Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat). In die Zuständigkeit der Zentralstelle fallen zudem Verfahren wegen Straftaten nach §§ 129a, 129b StGB im Zusammenhang mit terroristischen Vereinigungen, wenn die Verfahren vom Generalbundesanwalt wegen minderer Bedeutung an die Generalstaatsanwaltschaft abgegeben werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

1. Gegen wie viele Personen mit einem islamistischen Hintergrund führen niedersächsische Staatsanwaltschaften gegenwärtig strafrechtliche Ermittlungen oder Strafprozesse gemäß §§ 89 a, 89 b oder § 129 a i. V. m. § 129 b StGB?

Die Zentralstelle Terrorismusbekämpfung ist gegenwärtig (Stand: 14.9.2017) mit 29 Ermittlungs-/Strafverfahren gegen insgesamt 38 Personen mit islamistischem Hintergrund gemäß §§ 89a, 89b StGB sowie §§ 129a, 129b StGB befasst. Von den 29 Verfahren entfallen 15 auf solche wegen des Vorwurfs von Straftaten nach §§ 89a, 89b StGB mit insgesamt 23 Beschuldigten / Angeklagten. In 14 Verfahren gegen insgesamt 15 Beschuldigte / Angeklagte lautet der Vorwurf auf Mitgliedschaft in / Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland gemäß §§ 129a, 129b StGB.

2. Gegen wie viele der in Frage 1 genannten Personen wurde ein Haftbefehl verhängt (bitte auflisten, falls derzeit außer Vollzug und welche Art von Haftbefehl im Einzelnen verhängt worden ist)?

Derzeit befinden sich drei der in der Antwort zu Frage 1 bezeichneten Personen in Untersuchungshaft gemäß § 112 Abs. 1, Abs. 2 StPO. Der Vollzug der Untersuchungshaft ist nicht ausgesetzt.


3. Wie viele Personen sind in Bezug auf die in Frage 1 genannten Straftatbestände im Jahr 2017 bereits rechtskräftig verurteilt worden?

Im Jahr 2017 sind bislangkeine entsprechenden rechtskräftigen Verurteilungen erfolgt.


Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.09.2017

Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Ehsan Kangarani

Nds. Justizministerium
Referent für Öffentlichkeits- und Pressearbeit
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5077
Fax: 0511 / 120-5181

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