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PEBB§Y

Personalbedarfsberechnungssystem in den Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften

Die Abkürzung PEBB§Y steht für Personalbedarfsberechnungssystem. Es handelt sich um ein fortschreibungsfähiges System, das auf einer analytischen Grundlage erarbeitet worden ist. Inzwischen liegen Systeme für alle Dienste der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Fachgerichtsbarkeiten und der Staatsanwaltschaften vor.

I. Zweck und Ziele von PEBB§Y

Die im Rahmen der PEBB§Y-Projekte ermittelten durchschnittlichen bundesweiten Bearbeitungszeiten beruhen auf einer empirisch validen und analytisch gesicherten Grundlage und bilden den Personalbedarf in den unterschiedlichen Laufbahnen und Bereichen ab. Der sich daraus errechnende Personalbedarf entspricht der notwendigen Personalausstattung der Gerichte, mit der dem Justizgewährungsanspruch angemessen Rechnung getragen wird.

Ziele von PEBB§Y:

  • PEBB§Y soll eine zuverlässige Berechnung des Personalbedarfs auf Landesebene gewährleisten, die für die Haushaltsaufstellung als Orientierungs- und Entscheidungshilfe dienen soll.
  • PEBB§Y soll eine angemessene Personalverteilung auf Bezirksebene (z. B. Oberlandesgerichtsbezirk, Landgerichtsbezirk) ermöglichen.
  • PEBB§Y soll eine Richtschnurfür die Personalzuteilung an einzelne Behörden darstellen. Da PEBB§Y auf durchschnittlichen Gegebenheiten beruht, ist eine Typisierung nach Behördengrößen (klein - mittel - groß) nicht praktikabel.
  • Unter den genannten Voraussetzungen soll PEBB§Y bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit eine Abgrenzung des Personalbedarfs auf der Ebene von Zivil-, Straf-, Familien-, FGG- und Verwaltungsgeschäften sowie bei den Staatsanwaltschaften und den Fachgerichtsbarkeiten eine Abgrenzung des Personalbedarfs auf der Ebene der Rechtspflege- und Verwaltungsgeschäfte ermöglichen.
  • Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse der Personalbedarfsberechnung sind ein wichtiger Erfolg von PEBB§Y und daher auch weiterhin ein bedeutendes Ziel des Systems.

Als Nicht-Ziele von PEBB§Y sind daher festzuhalten:

  • PEBB§Y kann als Personalbedarfsberechnungssystem auf empirischer Basis keine Aussagen über den künftigen Personalbedarf aufgrund neuer Gesetze bzw. neuer Organisationsabläufe und IT-Strukturen treffen.
  • Der Zweck von PEBB§Y liegt nicht in der behördeninternen Geschäftsverteilung. Die Ergebnisse der Personalbedarfsberechnung nach PEBB§Y können daher nicht die Verpflichtung der Präsidien und Behördenleitungen ersetzen, alle Geschäfte nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der einzelnen Personen zu verteilen.
  • PEBB§Y kann nicht alle länderspezifischen Organisationsformen berücksichtigen.
  • PEBB§Y ist kein System für ein bundesweites Benchmarking.
II. Fortschreibung

Durch gesetzliche Änderungen, Rechtsprechung sowie organisatorische Maßnah­men finden fortlaufend Veränderungen der durchschnittlichen Bearbeitungszeiten statt. Daher ist beabsichtigt, PEBB§Y künftig regelmäßig durch empirische Vollerhebungen fortzuschreiben[1]. Diese Vorgehensweise ermöglicht zum einen eine Gleichbehandlung aller Gerichtsbarkeiten und der Staatsanwaltschaften und führt zum anderen unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit zu einer Nutzung von erheblichen Synergieeffekten bei der Erhebung. Im Hinblick auf den Zeitraum seit der Ersterhebung zu PEBB§Y in Strafsachen sowie auf das neue FamFG wird die erste derartige Vollerhebung für das Jahr 2014 in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Staatsanwaltschaften angestrebt.

In dem Zeitraum zwischen zwei Vollerhebungen wird die Kommission der Landesjustizverwaltungen für Fragen der Personalbedarfsberechnung bei Bedarf ausschließlich mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln eine Zwischenfortschreibung von Basiszahlen vornehmen. Die Basiszahlen werden von der federführenden Landesjustizverwaltung in einem System zusammengestellt. Das jeweils aktuelle System wird im Intranet der Niedersächsischen Justiz veröffentlicht.

III. Gutachten

Nachfolgend sind die jeweiligen Gutachten mit den dazu gehörigen Anhängen über die Zusammenstellung der Basiszahlen veröffentlicht:

PEBB§Y I (richterlicher, staats-(amts-)anwaltlicher und Rechtspflegerdienst in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Staatsanwaltschaften)

Gutachten

Anhang Basiszahlen

PEBB§Y II (mittlerer und Schreibdienst sowie einfacher Dienst in der ordent­lichen Gerichtsbarkeit und bei den Staatsanwaltschaften)

Gutachten

Anhang Basiszahlen

PEBB§Y Fach (richterlicher, gehobener, mittlerer und Schreibdienst der Fachgerichtsbarkeiten)

Gutachten

Anhang Basiszahlen

PEBB§Y Fortschreibung 2008 (ausgewählte Geschäfte des richterlichen, gehobenen, mittleren und Schreibdienst der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie der Sozialgerichtsbarkeit)

Gutachten

Anhang Basiszahlen

[1] Eine Ausnahme gilt für den Wachtmeisterdienst. Hier soll der Personalbedarf zukünftig landesspezifisch durch Organisationsuntersuchungen ermittelt werden.

Pebb§y

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