Logo Niedersächsisches Justizministerium: zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Rechte Gewalt, Whistleblowerschutz und die Lex Böhmermann sind wichtige Themen für die G-Länder auf der Frühjahrs-JuMiKo

Grüne Landesjustizministerin und -minister Niewisch-Lennartz, Steffen und Lauinger stellen gemeinsam ihre Anträge für die Justizministerkonferenz vor


Mit Strafverfolgung von Hasskriminalität, Schutz für Whistleblower, Regeln für einen einheitlichen Bundespresseausweis, Entstauben des Strafrechts hinsichtlich der Straftaten gegen ausländische Staaten (§§102 ff StGB), Rehabilitierung Homosexueller, Reform der Bundesrichterwahl und Rehabilitierung von Heimkindern in der ehemaligen DDR bringen Hamburg, Niedersachsen und Thüringen aktuelle Themen auf die Justizministerkonferenz.

Antje Niewisch-Lennartz, Justizministerin in Niedersachsen, hebt hervor: „Ein Schwerpunkt der JuMiKo liegt für uns darin, zukünftig den Schutz von Whistleblowern zu stärken. Missstände und rechtswidrige Verhaltensweisen können oftmals nur durch Hinweise von Mitarbeitern in Unternehmen, Behörden und Organisationen aufgedeckt werden. Diese Personen gehen ein hohes Risiko ein. Deshalb müssen wir endlich eine umfassende rechtliche Regelung anstreben, die ehrliche Hinweisgeber schützt.“

Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen sagt: „Hasskriminalität beginnt mit Worten. Durch die Dynamik von sozialen Netzwerken entstehen ganze Hasslawinen, die weitreichende Folgen haben können. Opfer werden isoliert und die Gesellschaft verunsichert. Täter werden radikalisiert und verlieren ihre Hemmungen, sie werden nicht nur mit Worten gegen Menschen anderer Herkunft, Religion oder Denkweise aggressiv. Hamburg möchte dagegen vorgehen und gemeinsam mit den anderen Landesjustizministerinnen und -ministern diskutieren, welche strafrechtlichen Möglichkeiten wir haben, solche verbalen Attacken strenger zu bestrafen und künftig zu vermeiden. In Deutschland nimmt die rechte Gewalt zu. Die Landesjustizminister und der Bundesjustizminister haben mit dem Schwerpunkt-Treffen im März bereits Rechtsextreme Gewalt thematisiert, die kommende JuMiKo ist das richtige Gremium, um das Thema weiter zu bewegen und gute Lösungen zu erarbeiten.“

Der thüringische Justizminister Dieter Lauinger erklärt: „Das Thema Heimkinder ist in den neuen Bundesländern nach wie vor brisant. Nachdem die von Repressalien betroffenen Eltern inzwischen rehabilitiert sind, steht die Rehabilitierung für ihre damaligen Kinder, die in Einrichtungen zwangseingewiesen wurden, noch aus. Dies ist eine Lücke in der Bewältigung der Folgen des DDR-Systems, die endlich geschlossen werden muss.“

Die G-Länder haben nach den vergangenen Wahlen den gleichen Stimmenanteil wie SPD-geführte Ressorts und sind damit auch an die zweite Stelle hinter CDU/CSU gerückt. Auf der Frühjahrs-JuMiKo werden sie daher auch auf der Abschluss-Pressekonferenz mit einer Stimme vertreten sein.

Hintergrund

Die Justizministerinnen und Justizminister tagen am 1. und 2. Juni 2016 in Nauen, auf Einladung des Gastgeberlandes Brandenburg.

Niedersachsen hat sieben Initiativen angemeldet oder ist Mitantragsteller:

  1. Reform des Asylprozessrechts (gemeinsam mit Baden-Württemberg)
  2. Gesetzliche Regelung des Schutzes von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (gemeinsam mit Brandenburg)
  3. Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und Errichtung eines elektronischen Urkundenarchivs
  4. Bundeseinheitlicher Presseausweis (gemeinsam mit Thüringen)
  5. Opferschutz im gerichtlichen Verfahren
  6. Rechtfertigender Notstand beim Umgang mit Cannabis durch chronisch Erkrankte
  7. Opferorientierung im Justizvollzug

Hamburg hat acht Initiativen angemeldet oder ist Mitantragsteller:

  1. Minderheiten entschieden schützen – Hasskriminalität entschlossen entgegentreten
  2. Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten (§§ 102 ff. StGB) (gemeinsam mit Schleswig-Holstein),
  3. Anforderungen an ein modernes Bundesrichterwahlgesetz (gemeinsam mit Schleswig-Holstein)
  4. Rehabilitierung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten gemäß §§ 175,175a Nr. 3 und 4 des Strafgesetzbuches und gemäß § 151 des Strafgesetzbuches der DDR verurteilten Menschen (gemeinsam mit Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen)
  5. Gewalt gegen Frauen: Gesetzeslücke beim Heiratshandel schließen
  6. Schutz vor übereilten Entscheidungen – Anwendung von Formvorschriften auf Vollmachten
  7. Rechtsklarheit bei der Umsetzung europäischer Richtlinien
  8. Stärkung der Verfahrensrechte von Jugendlichen und Heranwachsenden im Jugendstrafverfahren – Aufhebung der Rechtsmittelbeschränkung des § 55 Absatz 1 JGG

Thüringen hat drei Initiativen angemeldet oder ist Mitantragsteller:

  1. Bundeseinheitlicher Presseausweis (gemeinsam mit Niedersachsen)
  2. Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Stichwort Heimkinder (gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern)
  3. Rehabilitierung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten gemäß §§ 175, 175a Nr. 3 und 4 des Strafgesetzbuches und gemäß § 151 des Strafgesetzbuches der DDR verurteilten Menschen (gemeinsam mit Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Hamburg)

Bei nahezu allen Anträgen stehen die Signale auf Zustimmung.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.05.2016

Ansprechpartner/in:
Herr Marco Hartrich

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5162

www.mj.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln