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Verkehrsgerichtstag in Goslar

Niewisch-Lennartz: „Opfer und Rettungskräfte brauchen bei Unfällen mehr Schutz“


Die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz begrüßte heute die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 54. Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar.Niewisch-Lennartz kündigte an, dass sich Niedersachsen dafür einsetzen wird, den Schutz von Opfern und Rettungskräften bei Unfällen auch durch Mittel des Strafrechts zu verstärken, um dem sogenannten „Gaffen“ einen Riegel vorzuschieben.

„Immer häufiger hören wir von schweren Verkehrsunfällen, bei denen Schaulustige die Verunglückten mit Smartphones fotografieren oder filmen, die Bilder ins Internet einstellen und vor Ort bei ihrem Handeln auch noch die Rettungskräfte behindern“, erklärte die Ministerin. „Die derzeitige Rechtslage zeigt Lücken auf, die zum Schutz der Opfer und Rettungskräfte geschlossen werden müssen“.

Das Niedersächsische Innenministerium und das Niedersächsische Justizministerium haben deshalb gemeinsam Regelungen erarbeitet, die einerseits den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Opfer von Unfällen und andererseits die reibungslose Arbeit der Rettungskräfte vor Ort sicherstellen sollen.

Bisher erfasst der Tatbestand des erst im letzten Jahr neu gefassten § 201a StGB nicht Aufnahmen bereits verstorbener Personen, so dass auch das Fotografieren oder Filmen Verstorbener am Unfallort nicht unterbunden werden kann. Außerdem ist die Behinderung von Rettungsarbeiten ohne Anwendung von Gewalt und ohne tätlichen Angriff derzeit straflos. Diese Lücken gilt es zu schließen.

Niewisch-Lennartz: „Natürlich kann allein das scharfe Schwert des Strafrechts keinen Sinneswandel herbeiführen. Die Rechte von Unfallopfern müssen aber effektiv geschützt und die lebensrettenden Maßnahmen der Rettungskräfte gesichert werden. Ein derart pietätloses Verhalten wie das „Gaffen“ muss notfalls auch durch die Beschlagnahme der Handys sanktioniert werden können!“

Pistorius: "Wir müssen uns stärker für den Schutz der Opfer und auch Helfer in diesen Situationen einsetzen. Die Video-Attacken von Schaulustigen und Gaffern bei schweren oder sogar tödlichen Unfällen, wie es sie auch in Niedersachsen, etwa in Bremervörde im vergangenen Jahr, schon gegeben hat, sind abstoßend. Wir stellen immer häufiger fest, dass die gemachten Aufnahmen öffentlich verbreitet werden. Das ist unanständig und es verstößt gegen die Menschenwürde und muss deswegen unter Strafe gestellt werden. Deshalb auch die Idee aus dem Sommer, gemeinsam mit dem Justizministerium eine Gesetzesverschärfung im Wege einer Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen“.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.01.2016

Ansprechpartner/in:
Herr Marco Hartrich

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5162

www.mj.niedersachsen.de

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