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Justizministerkonferenz prüft Voraussetzungen für schnellere Asylverfahren

Strafbarkeit der illegalen Einreise von Flüchtlingen wird überprüft


Die Justizministerinnen und Justizminister haben in ihrer heutigen (12.11.) Konferenz in Berlin dem Vorschlag der Bundesländer Hamburg, Thüringen und Niedersachsen zugestimmt, die verwaltungsgerichtlichen Verfahrensvorschriften angesichts der auf die Verwaltungsgerichte zurollenden Klagewelle auf ihre Effizienz hin zu überprüfen. Insbesondere soll geprüft werden, ob eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung zur Beschleunigung der Eilverfahren beitragen kann.

„Wenn wir jetzt nicht handeln, laufen wir Gefahr, dass auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein Flaschenhalseffekt entsteht, den wir aktuell beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erleben. Das gilt es zu vermeiden“, erklärte die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz am Rande der Justizministerkonferenz in Berlin.

Niewisch-Lennartz setzt sich für die Einführung eines Rechtsmittels (Beschwerde) für asylrechtliche Eilverfahren ein - beschränkt auf Rechtsfragen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Ziel ist es, mit der Vereinheitlichung der Rechtsprechung die gerichtlichen Asylverfahren zu beschleunigen. Bislang gibt es bei Eilverfahren nur eine Instanz, die endgültig entscheidet. Dabei soll es im Regelfall bleiben. Allerdings bestehen zahlreiche offene und zwischen den Verwaltungsgerichten umstrittene Rechtsfragen, mit denen sich jede Richterin und jeder Richter in jedem Fall auseinandersetzen muss. In Fällen grundsätzlicher Bedeutung sollte eine Beschwerde zugelassen und dem Rechtsmittelgericht Gelegenheit für eine Leitentscheidung eröffnet werden. Dies bietet dem erstinstanzlichen Richter die Grundlage für eine zügige Entscheidung und stärkt zugleich die Rechtssicherheit im Asylbereich.

„Wir haben derzeit einen Flickenteppich an unterschiedlicher Rechtsprechung zu ähnlichen Sachverhalten. Jeder Richter muss sich also bei jedem Fall mit vielen Auffassungen auseinandersetzen. Das kostet Zeit und verzögert die Entscheidung. Beschlüsse der Oberverwaltungsgerichte in grundsätzlichen Fallkonstellationen bieten den erstinstanzlichen Gerichten ebenso wie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Orientierung und damit eine Grundlage für schnelle und rechtsstaatliche Entscheidungen“, so Niewisch-Lennartz.

Strafbarkeit der illegalen Einreise von Flüchtlingen wird überprüft

Weiter haben die Justizministerinnen und Justizministerin auf Initiative Baden-Württembergs, Hamburgs, Niedersachsens und des Saarlandes beschlossen, die aktuelle Verfolgungspraxis bei illegaler Einreise von Flüchtlingen im Rahmen der bereits bestehenden Arbeitsgruppe auf ihre Sinnhaftigkeit hin zu überprüfen.

Hintergrund ist die Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden, massenweise strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des illegalen Grenzübertritts einzuleiten (§ 95 Abs. 1 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz), die in aller Regel vor dem Hintergrund von Art. 31 Abs. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention wieder eingestellt werden.

Nach Ansicht der niedersächsischen Justizministerin offenbart die aktuelle Flüchtlingskrise einen akuten Reformbedarf hinsichtlich der Straf- und Bußgeldvorschriften des Aufenthaltsgesetzes. Dem hohen bürokratischen Aufwand stehe kaum ein praktischer Nutzen gegenüber, so die Ministerin.

„Die aktuelle Rechtslage bindet für die in der Regel folgenlosen Ermittlungsverfahren in erheblichem Maße das Personal der Strafverfolgungsbehörden. Das fehlt uns dort, wo es dringend gebraucht wird, beispielsweise bei der konsequenten Verfolgung von Schleusern, die mit der Not der Flüchtlinge Profit machen und zunehmend organisiert vorgehen.“

Einzelheiten zu den Beschlüsse der Justizministerkonferenz finden Sie auf der Website des Gastgeberlandes Baden-Württemberg www.jum.baden-wuerttemberg.de.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.11.2015

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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