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Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet die Mündliche Anfrage „Wurden die Noten im juristischen Staatsexamen aufgrund des Poststreiks verspätet mitgeteilt?“

Sitzung des Nds. Landtages am 18. September 2015, Mündliche Anfrage Nr. 30


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 30 des Abgeordneten Lutz Winkelmann (CDU):

Vorbemerkung des Abgeordneten

Die Beschäftigten der Deutschen Post legten bis Anfang Juli 2015 für mehrere Wochen ihre Arbeit nieder. Dieser Streik sorgte für Einschränkungen und Verspätungen im Briefverkehr.

Examenskandidaten im Ersten und Zweiten Juristischen Staatsexamen werden postalisch über die in den Klausuren erreichten Ergebnisse informiert. Zugleich wird das Prüfungsverfahren mit der Ankündigung der mündlichen Prüfung fortgesetzt. Die zeitliche Komponente ist dabei für die Kandidaten von besonderer Bedeutung, weil der anschließende Übergang in den Arbeitsmarkt vorzubereiten ist.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die zügige Durchführung der Prüfungsverfahren im ersten und zweiten juristischen Examen ist eine wichtige Aufgabe der Landesregierung. Auf die Arbeitsniederlegungen im Bereich der Deutschen Post hat das Landesjustizprüfungsamt umgehend reagiert und konnte so Störungen im Prüfungsablauf verhindern.

1. Wurden die Prüflinge im Ersten und im Zweiten Juristischen Staatsexamen im Zeitraum der Arbeitsniederlegung der Beschäftigten der Deutschen Post postalisch über ihre Ergebnisse in den Klausuren informiert?

Ja.

2. Wurden diese Briefe rechtzeitig in dem beschriebenen Zeitraum mit der Deutschen Post verschickt, oder wurde ein anderer Anbieter hiermit beauftragt?

Die schriftlichen Notenmitteilungen, die vor der Ladung zur mündlichen Prüfung zugehen, wurden während der Dauer des Streiks durch einen anderen Anbieter versandt. Soweit förmliche Zustellungen erforderlich waren, erfolgten diese weiterhin durch die Deutsche Post, weil diese Versendungsart durch den Streik nicht beeinflusst wurde.

3. Wie viele Beschwerden über zu lange Wartezeit auf den Brief mit den Klausurennoten sind der Landesregierung für das Jahr 2015 bekannt (bitte nach Monaten gliedern)?

Derartige Beschwerden sind nicht aktenkundig.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.09.2015

Ansprechpartner/in:
Herr Marco Hartrich

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5162

www.mj.niedersachsen.de

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