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Das Justizministerium weist im Nachgang zu der heutigen (19.03.2015) Landtagsdebatte die Vorwürfe der Opposition zurück:

Die Information des Niedersächsischen Landtags von dem Ermittlungsverfahren gegen Generalstaatsanwalt Lüttig am Freitag, den 20. Februar 2015, war zwingend geboten. Der Landtag hatte einen Anspruch darauf, von diesen besonders bedeutsamen Ermittlungsverfahren unverzüglich Kenntnis zu erhalten.

Der Generalstaatsanwalt aus Celle ist am Donnerstag, den 19. Februar 2015, zunächst fernmündlich davon informiert worden, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen gegen ihn als Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen Geheimnisverrats führt. Ihm wurden die gegen ihn erhobenen Vorwürfe auf seinen eigenen Wunsch hin noch am selben Nachmittag auch schriftlich mitgeteilt.

Im Übrigen weist das Ministerium noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass für die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens lediglich ein Anfangsverdacht vorliegen muss. Die weiteren Ermittlungen werden ergeben, ob sich dieser Anfangsverdacht erhärtet. Bis zu einer Verurteilung gilt hier - wie in jedem anderen Verfahren auch - die Unschuldsvermutung.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.03.2015

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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