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Antwort auf die Mündliche Anfrage: „Nachfragen zu den Begleitumständen der am 12.02.2014 erfolgten nachträglichen Durchsuchung von Büroräumen des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy in Rehburg-Loccum“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19. März 2015, Mündliche Anfrage Nr. 35


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 35 der Abgeordneten Dirk Toepffer und Jens Nacke (CDU):

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Die Abgeordneten Dirk Toepffer und Jens Nacke (CDU) hatten in ihrer Mündlichen Anfrage „Warum wurde ein Büro von Sebastian Edathy erst am 12. Februar 2014 durchsucht?“ (Drucksache 17/2905, Seite 11) von der Landesregierung u. a. Auskunft darüber begehrt, warum den niedersächsischen Polizeibehörden und der Staatsanwaltschaft Hannover die weiteren Räumlichkeiten im Privathaus des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy in Rehburg nicht schon am 10. Februar 2014 bekannt bzw. bis dahin nicht ermittelt worden waren und warum sich der Durchsuchungsbefehl vom 10. Februar 2014 nicht auf alle Räume im Privathaus erstreckte.

Das MJ hatte seitens der Landesregierung daraufhin ausgeführt (Drucksache 17/2980, Seite 24 und 25): „Am 10. Februar 2014 wurde die unter der Anschrift ‚Auf der Bleiche 1 A‘ gelegene Privatwohnung des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy durchsucht. Zu diesem Zeitpunkt lagen den Ermittlungsbehörden noch keine genauen Erkenntnisse über separate Büroräumlichkeiten unter der angrenzenden Anschrift ‚Auf der Bleiche 3 D‘ vor. Sofern bereits ein entsprechender Hinweis in den Ermittlungsakten enthalten war, hatte eine Überprüfung der zuständigen PI Nienburg/Schaumburg ergeben, dass eine Adresse mit der Hausnummer 3 D nicht existent sei.

Bei dem durchsuchten Objekt handelt es sich um eine größere Appartementanlage in der Ortsmitte von Rehburg-Loccum. Eine nähere Erkundung war im Vorfeld der Durchsuchung vom 10. Februar 2014 nicht mehr möglich. Erst am 11. Februar 2014 wies eine Anwohnerin das Landeskriminalamt Niedersachsen auf die tatsächlich vorhandenen Büroräumlichkeiten ‚Auf der Bleiche 3 D‘ hin. Die Staatsanwaltschaft Hannover erwirkte darauf noch am selben Tag einen weiteren Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht Hannover und vollstreckte diesen in den frühen Morgenstunden des 12. Februar 2014.“

Eine wenig aufwändige Internetrecherche der Fragesteller hat als Ergebnis erbracht, dass entgegen der Einschätzung der PI Nienburg/Schaumburg, wonach eine Adresse mit der Hausnummer 3 D nicht existent sei, diese Anschrift tatsächlich existiert und der Abgeordnete Edathy diese Räumlichkeiten auch in Ausübung seines Bundestagsmandats nutzte (vgl. Link: http://www.edathy.de/edathy.php/cat/51/aid/669/title/MdB_Sebastian_Edathy_auf_8-8-Tour).

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Anhand welcher Angaben und in welchem genauen zeitlichen Umfang erfolgte die Überprüfung der durch Sebastian Edathy privat oder beruflich genutzten Räumlichkeiten in Rehburg-Loccum?
  2. Welche Hinweise gab es vor dem 11. Februar 2014 auf von Herrn Edathy genutzte Räumlichkeiten in dem Gebäude „Auf der Bleiche 3d“?
  3. Sind die an der Überprüfung der „nicht existenten“ Adresse „Große Bleiche 3 D“ beteiligten Angehörigen der PI Nienburg/Schaumburg von der Staatsanwaltschaft Hannover oder anderen Staatsanwaltschaften in Niedersachsen zu dem Vorgang befragt worden?

Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Nach einem Bericht des Bundeskriminalamts erfolgte die Überprüfung der von Herrn Edathy privat oder beruflich genutzten Räumlichkeiten zwischen dem 15. und 16. Oktober 2013. Ausgewertet wurden u. a. die Kundendatenbank der Firma Azov Films, einzelne Bestellvorgänge, Telekommunikations- und Kreditkartendaten, amtliche Melderegister, Adressen im Internet und Mitteilungen der örtlichen Polizeibehörde.

Die darin enthaltene Bewertung des BKA, dass die Anschrift „Auf der Bleiche 3 d, 31547 Rehburg-Loccum“ nicht existent sei, beruht offensichtlich auf einem Abstimmungsdefizit zwischen dem Leiter des Fachkommissariats 1 der PI Nienburg/Schaumburg und dem BKA. Dem BKA gegenüber wurde als Wohnanschrift „Auf der Bleiche 1 a, 31547 Rehburg-Loccum“ bestätigt. Die erbetene Auskunft des Einwohnermeldeamtes (sogenannter EMA-Auszug) ist am 16.10.2013 an die Sachbearbeiterin beim BKA übermittelt worden. Da darüber hinaus bekannt war, dass Herr Edathy in den Landkreisen Nienburg und Schaumburg jeweils ein Wahlkreisbüro unterhielt, wurden zusätzlich zur Wohnanschrift auch die Adressen der beiden Bürgerbüros in Nienburg und Stadthagen an das BKA übermittelt. Hinsichtlich der Existenz der Anschrift „Auf der Bleiche 3 d, 31547 Rehburg-Loccum“, ist weder von Seiten der PI Nienburg/Schaumburg noch durch das LKA Niedersachsen eine entsprechende Überprüfung erfolgt.

Zu 2.:

Die Ermittlungsakte ist dem LKA Niedersachsen erstmals am 10. Februar 2014 von den Justizbehörden zur Durchführung anberaumter Durchsuchungsmaßnahmen für den gleichen Tag übergeben worden. Hinweise auf die Anschrift „Auf der Bleiche 3 d“ ergaben sich laut Bundeskriminalamt aus Abrechnungen eines Kreditkartenunternehmens sowie Einträgen in Online-Telefonbüchern und auf der Website von Herrn Edathy.

Zu 3.:

Die Staatsanwaltschaft Hannover sah für Rückfragen keinen Anlass. Andere Staatsanwaltschaften in Niedersachsen waren, soweit bekannt, nicht mit dem Vorgang befasst.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.03.2015

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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