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Antwort auf die Mündliche Anfrage: „Fall Edathy: War die Unterrichtung des Niedersächsischen Justizministeriums vom 25. Februar 2015, Drucksache 17/3044, fehlerhaft?“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19. März 2015, Mündliche Anfrage Nr. 31


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 31 der Abgeordneten Horst Schiesgeries und Volker Meyer (CDU):

Die Abgeordneten hatten gefragt:

In der Unterrichtung vom 25. Februar 2015, Drs. 17/3044, durch das Niedersächsischen Justizministerium wurde eine Tabelle mit einer Auflistung der in den Vorgang Edathy eingebundenen Landesbediensteten übersandt. Für das Niedersächsische Justizministerium wird dort unter den laufenden Nrn. 17 ff. aufgeführt, welche Bediensteten des MJ wann durch wen kontaktiert worden sein sollen. Für den Staatssekretär des MJ, die damalige Leiterin des Ministerbüros des MJ, den Leiter der Pressestelle des MJ sowie die Justizministerin wird dort als Datum der Unterrichtung über das Ermittlungsverfahren Edathy der 29. Januar 2014 genannt. Für den seinerzeitigen persönlichen Referenten der Justizministerin wird demgegenüber als Datum der Unterrichtung über das Ermittlungsverfahren der 10. Februar 2014 genannt.

Am 5. Februar 2015 meldete stern.de unter der Überschrift „Edathy-Untersuchungsausschuss: Fast alle sind sauer auf Hartmann“ zur Aussage von Edathys Rechtsanwalt Noll vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages: „Ende Januar 2014: Edathy habe ihm dann per SMS geschrieben, ‚er habe von H. erfahren, dass dieser von Z. gehört habe, dass es jetzt ernst würde‘. Das habe Edathy ihm dann auch noch mal auf Nachfrage bestätigt. Noll war da gerade im Urlaub, in Valencia. H. war Hartmann, Z. der BKA-Chef Ziercke.“

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Ist es zutreffend, dass der bisherige persönliche Referent der Niedersächsischen Justizministerin in den Jahren 2011 bis 2013 seitens der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen als Mitarbeiter für die Teilnahme an den Sitzungen des sogenannten Gorleben-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages benannt war, dessen stellvertretender Vorsitzender der seinerzeitige Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy (SPD) war?
  2. Welche Kontakte hatte der bisherige persönliche Referent der Niedersächsischen Justizministerin wann, wie und mit welchem Inhalt zu bzw. mit Herrn Sebastian Edathy?
  3. Wann hat der bisherige persönliche Referent der Niedersächsischen Justizministerin, gegebenenfalls auch als Privatperson, erstmalig Informationen bzw. Kenntnisse über einen strafrechtlich relevanten Verdacht und/oder ein Ermittlungsverfahren gegen Herrn Sebastian Edathy von wem erfahren?

Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Wie sich aus dem öffentlich zugänglichen Bericht des ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode („Gorleben-Untersuchungsausschuss“) ergibt, war der frühere persönliche Referent der niedersächsischen Justizministerin vom 08.06.2011 bis zum 30.04.2013 als Mitarbeiter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für diesen Untersuchungsausschuss benannt (vgl. BT-Drucks. 17/13700). In seiner Dienstzeit als persönlicher Referent und auch danach hatte er keinerlei Kontakte zu Herrn Sebastian Edathy. Im Übrigen verweise ich auf die Angaben in der Landtags-Drucksache 17/3044.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

siehe Vorbemerkung.

Zu 2.:

siehe Vorbemerkung.

Zu 3.:

siehe Vorbemerkung.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.03.2015

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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