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Antwort auf Mündliche Anfrage: „Alkohol-Skandal in der JVA“ - Wie sicher sind die Schlüssel?

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.12.2014, Mündliche Anfrage Nr. 28


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lutz Winkelmann (CDU):

Der Abgeordnete hatte gefragt:

Die Bild Hannover berichtete in ihrer Ausgabe vom 25. November 2014, dass in der JVA Hannover mehrere Gefangene mit einem zufällig passenden Spindschlüssel einen Weinschrank in der Küche der Anstalt geöffnet haben sollen. Danach haben sie laut Bild den Inhalt mehrerer Flaschen konsumiert und waren teilweise stark alkoholisiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie erfolgt die Vergabe welcher Schlüssel in den Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen?

2. Kann die Landesregierung ausschließen, dass weitere Schlüssel, die sich berechtigterweise im Besitz von Gefangenen befinden, zufällig Schlösser in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten öffnen können, die sicherheitsrelevant sind (z.B. für Hafträume, Schleusen, Werkzeug oder Messerschränke)?

3. Was hat die Landesregierung konkret unternommen, um künftig Vorfälle dieser Art auszuschließen?

Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Die niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen verfügen über einen Schließplan, in dem die Zutrittsberechtigungen für Personen und Personengruppen dokumentiert sind. Der Schließplan beinhaltet auch ein Schlüsselverzeichnis, welches alle sicherheitsrelevanten Schließsysteme umfasst. Sicherheitsrelevant sind Schlüssel und Schließkreise, die den Zugang in Haftbereiche sowie die Schließung der Außenabschlusstüren der Gebäude und Zugangstüren in Funktionsbereiche (beispielsweise Verwaltung, Technikräume, Aufbewahrungsorte für gefährliche Gegenstände und berauschende Substanzen) ermöglichen. Auf diese sicherheitsrelevanten Schlüssel haben Gefangene keinen Zugriff.

Schlüssel zu Büromöbeln oder Spindschlüssel für Bedienstete und Gefangene sind nicht sicherheitsrelevant und folglich auch nicht Bestandteil des Schlüsselverzeichnisses des Schließplans. Es handelt sich bei diesen Schlüsseln i.d.R. um Einsteckschlösser einfacher Bauart und Güte, die lediglich Schutz gegen leichte Manipulationen bieten.

In der Lehrküche der JVA Hannover wurden die zur Zubereitung von Speisen im Rahmen der Ausbildung benötigten alkoholischen Getränke in einem verschließbaren Spind aufbewahrt, der mit einem Einsteckschloss einfacher Bauart und Güte versehen war und in einem für Gefangen zugänglichen Lagerraum stand. Diese Form der Aufbewahrung ist nicht geeignet, eine missbräuchliche Nutzung der alkoholischen Getränke durch Gefangene zu verhindern. Die alkoholischen Getränke hätten in einem für Gefangene nicht zugänglichen Funktionsraum gelagert werden müssen. Der Lagerschrank hätte darüber hinaus mit einem manipulationssicheren Profilzylinderschloss versehen werden müssen. Diese organisatorischen Mängel sind zwischenzeitlich abgestellt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Mit der Verwaltung der sicherheitsrelevanten Schlüssel und Schließkreise beauftragt die Anstaltsleitung i.d.R. den Fachbereich Sicherheit. Die Fachbereichsleitung entscheidet über die Ausgabe von Schlüsseln unter Berücksichtigung des Schließplans und der Erforderlichkeit von Zutrittsbefugnissen. Die Aus- und Rückgabe wird mit Aus- und Abgabedatum, Aus- und Abgabeuhrzeit, Name und Unterschrift der Schlüsselinhaberin oder des Schlüsselinhabers im Schlüsselverzeichnis dokumentiert.

Spindschlüssel für Bedienstete und Gefangene werden i.d.R. durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Funktionsbereiche ausgehändigt. Eine Dokumentation im Schlüsselverzeichnis erfolgt nicht. Zu den Gründen verweise ich auf die Vorbemerkungen.

Zu 2:

Ja, sofern die Vorgaben im Schließplan eingehalten werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.

Zu 3:

Die Justizvollzugseinrichtungen wurden um Bericht gebeten, ob und aus welchen Gründen alkoholische Getränke aufbewahrt werden und durch welche Maßnahmen der missbräuchliche Zugriff durch Gefangene verhindert wird. Im Ergebnis haben sich durch diese Abfrage weitere Erkenntnisse zu Gefährdungslagen nicht ergeben. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Wiemerslage

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5044
Fax: 0511 / 120 - 5181

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