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Antwort auf Mündliche Anfrage: „Wieder Fehler im Justizprüfungsamt - sind Examenskandidaten die Leidtragenden? (Teil 2)“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.12.2014, Mündliche Anfrage Nr. 20


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Volker Meyer (CDU):

Der Abgeordnete hatte gefragt:

Im Examensdurchgang Oktober 2014 soll es bei den Aufgabenstellungen im Zweiten Juristischen Staatsexamen bei insgesamt vier Klausuren zu Fehlern in der Aufgabenstellung gekommen sein. Diese Fehler sollen den Examenskandidatinnen und -kandidaten erst während der laufenden Klausuren mitgeteilt worden sein. Den betroffenen Examenskandidatinnen und -kandidaten sollen während der laufenden Klausuren E-Mail-Kopien ausgeteilt und diese sodann verlesen worden sein. Eine Schreibverlängerung soll nicht in allen Fällen gewährt worden sein.

Vor dem Hintergrund, dass Kandidatinnen und Kandidaten in solchen Prüfungen unter einem erheblichen Druck stehen, empfinden sie solche Fehler als höchst ärgerlich.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie wurden die Fehler in den Aufgabenstellungen des Examensdurchgangs Oktober 2014 den Examenskandidatinnen und -kandidaten jeweils mitgeteilt?

2. Warum wurde den Examenskandidatinnen und -kandidaten hinsichtlich der Fehler in den Aufgabenstellungen nicht in allen Fällen eine Verlängerung der Bearbeitungszeit für die betroffenen Klausuren gewährt?

3. Liegen die Gründe für die Fehler in den Aufgabenstellungen in der mit der Aufarbeitung des Korruptionsfalls im LJPA verbundenen hohen zusätzlichen Arbeitsbelastung für die dort eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder welche andere Ursache gibt es?

Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Im Examensdurchgang 2014 wurden Fehler bei insgesamt 4 Klausuren festgestellt. Dazu verweise ich auf die Antwort zu mündlichen Anfrage des Abgeordneten Lutz Winkelmann (CDU) „Wieder Fehler im Landesjustizprüfungsamt – Sind Examenskandidaten die Leidtragenden? (Teil 1)“.

Für die am 16.10.2014 gestellten Wahlklausuren wurde eine Schreibzeitverlängerung von 10 Minuten und für die am 17.10.2014 gestellte Klausur von 15 Minuten gewährt. Für die Klausur vom 06.10.2014 wurde keine Schreibzeitverlängerung gewährt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage in Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Aufsichtsarbeiten der zweiten juristischen Staatsprüfung werden in Niedersachsen an insgesamt 9 Standorten/Landgerichten geschrieben. Für die Fälle, dass während der Klausurbearbeitung Nachfragen zum Sachverhalt gestellt werden, unterhält das LJPA einen Bereitschaftsdienst während der gesamten Zeit der Durchführung der Aufsichtsarbeiten. Die Landgerichte benennen Ansprechpartner und Vertreterpersonen. Die Ansprechpartner bei den Klausurenstandorten werden telefonisch kontaktiert und sodann erfolgt die Änderungsmitteilung des LJPA per

E-Mail an die benannten und bekannten Ansprechpartner, die diese sodann in die Prüfungssäle weiter leiten.

Entsprechend wurde im Klausurendurchgang Oktober 2014 verfahren, wobei für den Klausurtag 16.10.2014 für den Prüfungsstandort Hannover folgende abweichende Verfahrensweise mitgeteilt wird:

Da die zuständige Ansprechpartnerin und die Vertreterin am LG Hannover nicht erreichbar waren, veranlasste die Geschäftsstelle im LJPA die unmittelbare Benachrichtigung des Klausurenstandortes „Podbielskistraße 158“ durch Übersendung eines Telefaxes, das fernmündlich angekündigt worden war. Die Hinweise zum Sachverhalt sowie die 10-minütige Schreibzeitverlängerung wurden in einem Telefax vom 16.10.2014 um 10:12 Uhr, unmittelbar an den Klausurenstandort „Podbielskistraße 158“ verschickt.

Zu Frage 2:

Über Schreibzeitverlängerungen infolge von Störungen entscheidet das Prüfungsamt unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit. Ob eine Störung des Prüfungsablaufes durch eine Schreibzeitverlängerung auszugleichen ist, richtet sich nach der Dauer und der Intensität der Störung. Bei einer nur unerheblichen Beeinträchtigung ist keine Schreibzeitverlängerung zu gewähren.

Auf der Grundlage der prüfungsrechtlichen Rechtsprechung unterbleibt die Anordnung einer Schreibzeitverlängerung in der Regel, wenn der Fehler im Sachverhalt evident und für die Prüflinge damit an sich auf der Hand liegt, oder bei Vorliegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit.

Ist der Fehler im Sachverhalt durch kurze Mitteilung einer Richtigstellung zu beheben, liegt lediglich eine „unerhebliche Beeinträchtigung“ im Sinne der prüfungsrechtlichen Rechtsprechung vor.

Die Entscheidungen des Landesjustizprüfungsamtes zur Verlängerung von Schreibzeiten entsprachen diesen Grundsätzen.

Zu Frage 3:

Probleme, die Gegenstand der Anfrage sind, hat es nach Anzahl und Art auch in früheren Prüfungskampagnen gegeben. Die Beschäftigten des Landesjustizprüfungsamtes haben seit Monaten erhebliche Mehrarbeit aus dem in der Anfrage benannten Anlass zu bewältigen. Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat diese Zusatzbelastung aber nicht.

Die Anzahl von Fehlern in den Aufgabenstellungen hat sich im Vergleich zu den Vorjahren nicht erhöht.

Die Gewährleistung der Fehlerfreiheit der Prüfungsaufgaben ist zentrale Aufgabe des Landesjustizprüfungsamtes. Tritt trotz größter Sorgfalt ein Fehler auf, ist er auf menschliches Versagen zurückzuführen.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Wiemerslage

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5044
Fax: 0511 / 120 - 5181

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