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Bundesweit einmalige Kooperation von Justizvollzug und Deutscher Rentenversicherung

Finanzierung von Suchttherapien für Gefangene besiegelt



Heute (29.10.2014) haben die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz und die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen, Marita Rosenow, sowie der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, Professor Michael Sommer, eine Kooperationsvereinbarung über die Kostenübernahme bei Suchtentwöhnungstherapien im Anschluss an die Strafhaft unterzeichnet.

Etwa 20 % der Gefangenen haben eine Suchterkrankung und nehmen interne Behandlungsangebote der Justizvollzugsanstalten wahr. Für eine wirksame Behandlung ist es in vielen Fällen besonders wichtig, dass sich unmittelbar an die Haft eine weitere Suchttherapie anschließt. Das scheitert bislang immer wieder an bürokratischen Hemmnissen. Diese werden durch die Vereinbarung jetzt beseitigt.

Niewisch-Lennartz dankte der Deutschen Rentenversicherung: „Mit der Kooperationsvereinbarung wird für die Gefangenen schon im Rahmen der Entlassungsvorbereitung Sicherheit über den Weg aus der Sucht nach Haftende geschaffen. Wer die Zwänge der sozialrechtlichen Vorgaben kennt, kann ermessen, welch großzügiger Schritt unserer Kooperationspartner das ist.“

Der Niedersächsische Justizvollzug nimmt mit der Kooperationsvereinbarung bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Der Strafvollzugsausschuss der Länder hat erst auf seiner Tagung am 29. und 30. September 2014 die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen, die ein Verfahrensmodell für den nahtlosen Übergang bei vorzeitiger Entlassung Strafgefangener in die Suchtrehabilitation durch die Rentenversicherung erarbeiten soll. Ein solches Verfahren ist in Niedersachsen seit heute bereits etabliert.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.10.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Wiemerslage

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5044
Fax: 0511 / 120 - 5181

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