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Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums auf Mündliche Anfrage „Ist der Rechtsstaat gegenüber kriminellen Großfamilien machtlos?“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 25.07.2014, Mündliche Anfrage Nr. 47


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Dr. Stefan Birkner, Jan-Christoph Oetjen und Christian Dürr (FDP).

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Im Januar 2009 wurde auf offener Straße in Schwanewede der zweifache Familienvater Hussein E. von einem Angehörigen der sogenannte M-Kurden aus einem Auto beschossen. Das Opfer wurde von elf Schüssen getroffen und verblutete noch am Tatort. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Verden ergaben, dass Hesem M. höchstwahrscheinlich der Täter war. Der mutmaßliche Täter setzte sich jedoch in die Türkei oder in den Libanon ab. Daraufhin wurde ein internationaler Haftbefehl erlassen. Dieser Haftbefehl wurde mutmaßlich aufgrund politischer Beziehungen der Familie des Täters in der Türkei wieder aufgehoben. Insoweit soll es auch eine Entscheidung eines Gerichtes in der Südtürkei geben.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Sachstand der besagten Ermittlungen?

2. Welche Maßnahmen, auch internationaler Art, wurden zur Ergreifung des Täters veranlasst?

3. Wurden die Behörden im Libanon oder in der Türkei von dem Vorfall informiert und um Amtshilfe gebeten? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht?

Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Wegen des in der Anfrage bezeichneten Sachverhalts führt die Staatsanwaltschaft

Verden seit 2009 ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten Heisem M.

Am 18. März 2009 erließ das Amtsgericht Verden gegen den Beschuldigten einen

Untersuchungshaftbefehl u.a. wegen Mordes. Nach Erlass des Haftbefehls wurde der Beschuldigte international zur Festnahme ausgeschrieben. Darüber hinaus wurden umfangreiche Maßnahmen der Zielfahndung veranlasst. Nachdem dadurch festgestellt werden konnte, dass sich der Beschuldigte überwiegend in der Türkei aufhielt, wurde die Türkei im Rechtshilfewege um Festnahme und Auslieferung des Beschuldigten gebeten.

Im Oktober 2012 teilten die türkischen Behörden schließlich mit, dass der Gesuchte vor­läufig festgenommen worden sei. Aufgrund eines Ersuchens des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten der Republik Türkei vom 17. Februar 2013 wurde sodann bekannt, dass der Beschuldigte gegenüber den türkischen Behörden angegeben hatte, türkischer Staatsangehöriger zu sein. Die mit dem Ersuchen erbetenen Unterlagen der Ausländerbehörde wurden daraufhin im Rechtshilfewege in die Türkei übersandt. Mit Schreiben vom 14. Juni 2013 teilten die türkischen Behörden mit, dass die Oberstaatsanwaltschaft Mersin den Beschuldigten unter Auflagen freigelassen habe.

Im April 2014 wurde durch die Staatsanwaltschaft Verden im Anschluss an eine Besprechung mit den ermittelnden Polizeibeamten festgestellt, dass die rechtlichen

Voraussetzungen für einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten gegenwärtig nicht vorliegen. Aus diesem Grunde wurde die Aufhebung des Haftbefehls beim Amtsgericht Verden beantragt. Durch die Aufhebung des Haftbefehls am 16. April 2014 wurde dem Auslieferungsersuchen die rechtliche Grundlage entzogen, weshalb es zurückge­nommen werden musste. Das Ermittlungsverfahren wurde sodann durch die Staatsanwaltschaft Verden gemäß § 154 f Strafprozessordnung vorläufig eingestellt, weil sich der Beschuldigte derzeit mutmaßlich in der Türkei befindet und ungewiss ist, ob und ggf. wann er wieder nach Deutschland einreisen wird.

Dies vorangeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.

Siehe Vorbemerkung.

Zu 2.

Siehe Vorbemerkung.

Zu 3.

Die Behörden im Libanon wurden nicht über die Straftat informiert, da hierzu kein rechtlich begründeter Anlass bestand. Sobald der Aufenthaltsort des Beschuldigten in der Türkei bekannt wurde, wurden die in der Vorbemerkung genannten Maßnahmen ergriffen, die schließlich zur Festnahme des Beschuldigten führten.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.07.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Wiemerslage

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5044
Fax: 0511 / 120 - 5181

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