Logo Niedersächsisches Justizministerium: zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Rede der Niedersächsischen Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz zum Entwurf eines Gesetzes über die Neuordnung von Vorschriften über die Justiz

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.06.2014 TOP 32


Die landesrechtlichen Vorschriften, die für die niedersächsische Rechtspflege maßgeblich sind, befinden sich derzeit in zahlreichen, zum Teil wenig bekannten Gesetzen. Die Vielzahl an Gesetzen erschwert dem Rechtsanwender das Auffinden von Rechtsnormen in unnötiger Weise. Um die Transparenz der Gesetzesvorschriften zu erhöhen, sollen im Justizgesetz 14 Gesetze zusammengefasst werden.

Das neue Gesetz betrifft zum einen die landesrechtlichen Vorschriften, die die Gerichtsorganisation regeln. Insoweit übernimmt es die Funktion eines Organisationsgesetzes, das sowohl den Aufbau der Justiz als auch die Aufgabenzuweisung im Bereich der Justizverwaltung umfasst.

Auf diese Weise wird die Organisation der gesamten Rechtspflege in Niedersachsen einschließlich der Staatsanwaltschaften erstmals einheitlich dargestellt. Zum anderen werden die landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen zu den Verfahrensgesetzen des Bundes sowie weitere justizspezifische Vorschriften einschließlich des Landesjustizkostenrechts zusammengefasst, besser strukturiert sowie inhaltlich und sprachlich überarbeitet.

Es sind aber auch einige neue gesetzliche Regelungen vorgesehen. Als wichtige Neuerung sieht das Justizgesetz beispielsweise vor, dass das Widerspruchsverfahren, das die CDU/FDP-geführte Landesregierung mit Beginn des Jahres 2005 nahezu flächendeckend abgeschafft hatte, in folgenden Bereichen wieder eingeführt wird:

§ für Entscheidungen im Zusammenhang mit Abschlüssen von Nichtschülerinnen und Nichtschülern (§ 27 NSchG),

§ für Kostenentscheidungen aus Anlass von umweltrechtlichen Überwachungsmaßnahmen,

§ für Entscheidungen nach dem Gesetz über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen, der NBank.

Weitergehende Änderungen hinsichtlich des Widerspruchsverfahrens sollen in ein eigenständiges Gesetzesvorhaben münden. Die Abstimmungen mit den Ressorts laufen derzeit.

Unabhängig von diesen Überlegungen soll das Gesetzgebungsvorhaben zum Justizgesetz zeitnah vorangebracht werden. Das ist erforderlich etwa mit Blick auf kostenrechtliche Regelungen, die unter anderem der Anpassung an das mit Wirkung vom 1. August 2013 geänderte Justizkostenrecht des Bundes dienen. Im Interesse der zügigen Umsetzung dieser eilbedürftigen Gesetzesänderungen möchte ich mit der an Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, gerichteten Bitte schließen, den Gesetzentwurf trotz seines Umfangs so zu beraten, dass das Gesetz möglichst bald in Kraft treten kann.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.06.2014

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln