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Justizministerin besucht das eJustice Testgericht in Oldenburg

Niewisch-Lennartz: „Am Landgericht Oldenburg wird IT-Zukunft bereits heute schon gelebt!“


Die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz besuchte heute das eJustice Testgericht in Oldenburg. Das dortige Landgericht hat bereits im September 2015 als erstes Gericht mit einer Zivilkammer begonnen, die elektronische Aktenbearbeitung zu erproben. In dieser „eKammer“ wird von dem Eingang der Klage per Post bis zur abschließenden Kostenrechnung durchgängig mit digitaler Aktenführung gearbeitet. Im Rahmen des e2Verbundes, an dem auch Niedersachsen federführend beteiligt ist, werden die IT-Produkte für die Justiz zur Optimierung der elektronischen Geschäftsprozesse fortlaufend weiterentwickelt. Dafür liefert die „eKammer“ in Oldenburg wertvolle Informationen. Neben der Software wird auch die Hardwareausstattung erprobt.

„Im Oldenburger Landgericht spüre ich bei allen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine sehr aufgeschlossene und engagierte Grundstimmung gegenüber dem eJustice-Verfahren. Hier wird gerade der nächste wichtige Schritt zu einem praxistauglichen Gesamtprodukt getan. Ich kann es kaum erwarten, dass die elektronische Aktenbearbeitung auf die gesamte Zivilabteilung ausgeweitet wird. Von dieser Pilotierung wird die gesamte Niedersächsische Justiz besonders profitieren“, erklärte die Ministerin im Anschluss an ihren Besuch.

Neben dem Landgericht Oldenburg hat bereits jetzt schon das Landgericht Hannover als weiteres eJustice Testgericht seine Arbeit aufgenommen. Für die nahe Zukunft ist die Einbindung des Landgerichts Göttingen geplant.

Hintergrund:

Mit dem 2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) mit den Gerichten (eJustice-Gesetz) wurden die rechtlichen Voraussetzungen für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) mit Gerichten geschaffen. Das Gesetz sieht in zwei Stufen zunächst die Einführung des fakultativen ERV, also die auf Seiten der Einreicher (z.B. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) freiwillige sichere elektronische Kommunikation, und frühestens zwei Jahre später die Einführung des obligatorischen ERV, also die verpflichtende Kommunikation, vor. Bis zum 01.01.2018 wird die Justiz flächendeckend am sog. fakultativen elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen. Es ist dann möglich, mit allen Gerichten rechtsverbindlich elektronisch zu kommunizieren.

Niedersachsen ist mit den Ländern Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Saarland und Sachsen-Anhalt in dem e2 Verbund. e2 steht für „ergonomisch und elektronisch“. Die Niedersächsische Justiz hat für die Umsetzung des eJustice-Gesetzes das Programm „eJuni“ (elektronische Justiz Niedersachsen) ins Leben gerufen.

In den Haushaltsjahren 2013 bis 2016 hat die Niedersächsische Justiz an Sachmitteln etwa 13,4 Million Euro für „eJuni“ bereitgestellt. Im Doppelhaushalt 2017/2018 sind für das Projekt Sachmittel in Höhe von ca. 17,6 Millionen Euro veranschlagt. Dazu kommt die Schaffung einer Vielzahl von Stellen im nichtrichterlichen Dienst.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.07.2017

Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Ehsan Kangarani

Nds. Justizministerium
Referent für Öffentlichkeits- und Pressearbeit
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5077
Fax: 0511 / 120-5181

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