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Antwort auf die Mündliche Anfrage: Wie notwendig ist der Paragraph 103 des Strafgesetzbuchs?

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19. August 2016, Mündliche Anfrage Nr. 64


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 64 der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Dr. Marco Genthe (FDP):

Vorbemerkung des Abgeordneten

In den letzten Monaten hat der § 103 des Strafgesetzbuchs (StGB), der die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten regelt, durch ein „Schmähgedicht“ eines deutschen Satirikers massiv an medialer Aufmerksamkeit gewonnen.

Es gibt Bestrebungen aus unterschiedlichen Richtungen, den § 103 StGB zu streichen, sowohl durch eine Bundesratsinitiative der sechs Bundesländer Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Niedersachsen, als auch durch Initiativen des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz und der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag.

Der § 103 StGB kam in seiner Historie kaum zur Anwendung, war in der Bevölkerung kaum bekannt und führte daher seit jeher ein Schattendasein.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Landesregierung ist der Auffassung, dass unbeschadet einer Aufhebung des § 103 StGB der Dritte Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs insgesamt einer Revision bedarf. Der insoweit für geboten erachtete Prüfungsprozess, der derzeit länderübergreifend stattfindet, ist noch nicht abgeschlossen.

Die 87. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 1. und 2. Juni 2016 in Nauen hat sich mit der Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten befasst und den Strafrechtsausschuss gebeten, die Vorschriften des Dritten Abschnitts des Besonderen Teils des StGB im Hinblick auf ihre fortdauernde Notwendigkeit zu überprüfen und Vorschläge für eine Reform dieser Vorschriften zu erarbeiten. Zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen sollen die entsprechenden Vorschriften zum Schutz inländischer staatlicher Organe und Symbole in die Betrachtungen einbezogen werden. Die vom Strafrechtsausschuss einzurichtende Arbeitsgruppe wird in den kommenden Monaten einen Bericht mit Empfehlungen für eine Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten (§§ 102 ff. StGB) vorlegen. Damit wird eine fundierte Grundlage für eine länderübergreifende Diskussion und zielführende Mitarbeit an dem Reformvorhaben geschaffen.

1. Wie steht die Landesregierung zu einer Abschaffung des gesamten dritten Abschnitts des besonderen Teils des Strafgesetzbuches?

Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

2. Ist nach Meinung der Landesregierung die Schaffung einer Alternative für § 103 StGB vor dem Hintergrund, dass es unter Umständen durch Veröffentlichungen zu diplomatischen Verwerfungen mit befreundeten Staaten kommen könnte, notwendig?

Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

3. Wie oft wurde der § 103 StGB in Niedersachsen angewendet?

Nach Angaben des ZIB (Zentraler IT-Betrieb Niedersächsische Justiz) hat es 9 Verfahren gegeben, in denen zumindest ein Anfangsverdacht wegen eines Vergehens nach § 103 StGB geprüft worden ist.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.08.2016

Ansprechpartner/in:
Frau Wiebke Israel

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511/120 - 5044

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