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Antwort auf die Mündliche Anfrage: „Kommt das „Haus des Jugendrechts“ nach Salzgitter und, wenn ja, warum?“

13. Sitzung des Niedersächsischen Landtages, Mündliche Anfrage Nr. 17


Die Justizministerin Barbara Havliza beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 17 der Abgeordneten Helge Limburg, Belit Nejat Onay und Julia Willie Hamburg (GRÜNE):

Vorbemerkung der Abgeordneten

In ihrer Koalitionsvereinbarung für Niedersachsen haben SPD und CDU vereinbart, „Häuser des Jugendrechts“ zu etablieren. In diesen Häusern sollen Staatsanwaltschaften, Polizei und Jugendgerichtshilfe in Bezug auf straffällig gewordene Jugendliche eng zusammenarbeiten und sich koordinieren. Genaueres über die Konzeptionierung der Arbeit dieser Häuser ist nicht bekannt. Weder im Koalitionsvertrag noch in dem genannten Zeitungsartikel werden nähere Ausführungen dazu gemacht, woraus sich der Bedarf für solche „Häuser des Jugendrechts“ ergibt. Expertinnen und Experten sehen die Einrichtung solcher Häuser in anderen Bundesländern teilweise kritisch.

Am 7. März 2018 berichtete die Salzgitter Zeitung, dass Salzgitter in der engeren Auswahl für ein Justiz-Modellprojekt „Haus des Jugendrechts“ sei. Über den Entscheidungsprozess und darüber, warum genau Salzgitter als Projektort gewählt wurde, wurde weder in dem Artikel noch auf der Homepage des Justizministeriums etwas mitgeteilt.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Landesregierung plant, die in der Koalitionsvereinbarung benannten „Häuser des Jugendrechts“ unter besonderer Berücksichtigung der Gegebenheiten des Flächenlandes Niedersachsen umzusetzen und statt einzelner „Leuchtturmprojekte“ Konzepte zu entwickeln, die an möglichst vielen Standorten umgesetzt werden können. „Häuser des Jugendrechts“ sollen dabei vielfältig eingesetzt werden und bedeuten nach Auffassung der Landesregierung vor allem eine verstärkte Kooperation zwischen den am Jugendstrafverfahren beteiligten Akteurinnen und Akteuren, um das Jugendstrafverfahren zu beschleunigen und zu effektivieren. Die Einrichtung eines „Hauses des Jugendrechts“ muss dabei nicht zwingend mit einem räumlichen Zusammenschluss von Polizei, Jugendstaatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe verbunden sein. Die Zielsetzung kann beispielsweise auch durch regelmäßige Runde Tische, Fallkonferenzen und frühzeitige konkrete Absprachen der Vorgehensweise in einzelnen Fällen erreicht werden. Auch gemeinsame Fortbildungen und gegenseitige Hospitationen sind denkbar.

Im Dezember 2017 wurden die Generalstaatsanwälte in Braunschweig, Celle und Oldenburg daher seitens des Niedersächsischen Justizministeriums gebeten, in Abstimmung mit den jeweiligen Oberlandesgerichten Standortvorschläge für Häuser des Jugendrechts zu unterbreiten. Die Staatsanwaltschaften wurden dabei von den Generalstaatsanwaltschaften eingebunden. Vom Niedersächsischen Justizministerium wurden noch keine konzeptionellen Vorgaben gemacht, um jeweils Raum für eine standortgerechte Ausgestaltung der Modelle zu lassen. Aktuell hat das Niedersächsische Justizministerium die Gerichte und Staatsanwaltschaften um Bericht gebeten, welche Strukturen bereits jetzt in den einzelnen Bezirken vorhanden sind, die der Beschleunigung von Jugendstrafverfahren, der Steigerung der Effektivität sowie der Verbesserung präventiver Maßnahmen durch frühzeitiges, aufeinander abgestimmtes Handeln der beteiligten Professionen dienen und wie dort jeweils diese Zielsetzungen besser umgesetzt werden könnten. Die Frist zu Stellungnahme ist am 15. April 2018 abgelaufen. Die Stellungnahmen werden in die endgültige Festlegung der Standorte einfließen.


1. Wird tatsächlich ein Justizmodellprojekt „Haus des Jugendrechts“ in Salzgitter entstehen?

Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Bei einer Besprechung zwischen Landtagsabgeordneten aus den Bezirken Salzgitter und Wolfenbüttel mit dem Justiz- und dem Innenstaatssekretär sowie einem Vertreter der Polizeigewerkschaft GdP im Januar 2018 wurde die Entwicklung der Jugendkriminalität in Salzgitter erörtert. Dies Thema wurde außerdem anlässlich eines Besuchs des Justizstaatssekretärs beim Amtsgericht Salzgitter besprochen. Es wurden Möglichkeiten der Effektivierung und Beschleunigung des Jugendstrafverfahrens angesprochen und eine Implementierung eines Hauses des Jugendrechts in Salzgitter grundsätzlich in Aussicht genommen.


2. Nach welchen Kriterien wurde Salzgitter als Projektort gewählt?

Auf die Vorbemerkung sowie die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen.


3. Waren die zuständige Staatsanwaltschaft und die Jugendgerichtshilfe bei der Wahl des Projektorts beteiligt und, wenn nicht, warum nicht?

Auf die Vorbemerkung sowie die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.04.2018

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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