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Masterplan Digitalisierung in der Justiz

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 21. August 2018 den Masterplan Digitalisierung beschlossen: Über eine Milliarde Euro wird das Land Niedersachsen bis 2022 in den Ausbau der digitalen Infrastruktur und die Digitalisierung von Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und natürlich auch Justiz investieren.

Justizministerin Barbara Havliza: „Die Digitalisierung ist eine der zentralen Herausforderungen für die Justiz in den kommenden Jahren. Es ist unser klares Ziel und auch der gesetzliche Auftrag, die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen in den Gerichten und Staatsanwaltschaften zu verbessern, indem die Verfahrensakten künftig elektronisch geführt werden. Dem wird natürlich im Masterplan Digitalisierung Rechnung getragen."

Doch auch Rechtsuchende, die Anwaltschaft und Notariate sowie Unternehmen möchten ihre Anliegen mit der Justiz vollständig elektronisch abwickeln. Das Ziel ist deshalb ein bürgerfreundlicher Zugang zur Justiz unter Einsatz von modernen Zugangsmöglichkeiten und Verfahrensabläufen. Die niedersächsische Justiz steht vor der Herausforderung, ihre Aufgabe mit den Chancen der Digitalisierung zu verbinden. Dabei ist auch Vertrauen in die Sicherheit der Daten der Rechtspflege eine Voraussetzung dafür, dass neue Zugangs- und Abwicklungsmöglichkeiten angenommen werden. Die niedersächsische Justiz stellt sich mit einer Vielzahl von Vorhaben den Herausforderungen der Digitalisierung.

Ziele der Landesregierung für den Bereich der Justiz

  1. Gewährleistung einer sicheren elektronischen Kommunikation mit allen niedersächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften
  2. Einführung und Etablierung vollständig elektronischer Geschäftsabläufe in allen niedersächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften
  3. Bereitstellung moderner Fachanwendungen, die die elektronischen Arbeitsabläufe optimal unterstützen
  4. Sicherstellung eines hohen Maßes an Informations- und IT-Sicherheit, um das Vertrauen der Rechtsuchenden in eine unabhängige Justizgewährung ohne äußere Einflussnahme zu erhalten

Maßnahmen der Landesregierung

1. Programm „elektronische Justiz Niedersachsen“ (eJuNi)

Unter dem Dach des 2014 gestarteten Programms „eJuNi – elektronische Justiz Niedersachsen“ hat das Niedersächsische Justizministerium die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs sowie die Einführung der elektronischen Akte gebündelt. Das Programm bereitet den Weg für den größten technologischen Wandel, der in der Justiz in den letzten Jahrzehnten vollzogen wurde. Die technischen Möglichkeiten zur sicheren elektronischen Außenkommunikation (elektronischer Rechtsverkehr) wurden in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften bereits zum 01. Januar 2018 geschaffen. Im weiteren Programmverlauf von eJuNi sollen nun für die Einführung der elektronischen Akte in der gesamten Justiz die dafür notwendigen Maßnahmen umgesetzt werden (spätestens bis zum 31. Dezember 2025). Dazu gehört neben der Softwareentwicklung, der Ausstattung und der Fortentwicklung der IT-Betriebsstrukturen insbesondere die Ertüchtigung der Netzwerkinfrastruktur in Gerichten und Staatsanwaltschaften. Für ein durchgängig elektronisches Arbeiten möchten wir die Gerichte und Staatsanwaltschaften zusätzlich mit WLAN ausstatten.

Zeithorizont: laufend – 2025

Budget: 26,8 Mio. Euro

2. Entwicklung eines gemeinsamen Fachverfahrens aller 16 Bundesländer für Gerichte und Staatsanwaltschaften

Flankierend zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte wird den Justizbediensteten in Gerichten und Staatsanwaltschaften eine moderne, gut bedienbare und nach dem Stand der Technik barrierefreie IT-Fachanwendung bereitgestellt. Dadurch werden wir die Qualität der Zusammenarbeit innerhalb und mit der Justiz verbessern. Die in den Ländern eingesetzten Programme sollen dadurch so weit wie möglich vereinheitlicht werden.

Zeithorizont: 2018 – 2025

Budget: 5,1 Mio. Euro

3. Informationssicherheit und IT-Sicherheit

Eine erfolgreiche Digitalisierung gelingt nur mit IT-Sicherheit. Ohne vertrauenswürdige IT-Strukturen werden elektronische Kommunikations- und Bearbeitungsmöglichkeiten keine Akzeptanz und Nutzung finden. Es ist deshalb notwendig, parallel zur Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen auch die IT-Sicherheit nachhaltig und effektiv zu stärken. Hierfür bauen wir die zur Verfügung stehenden Analysemöglichkeiten aus, professionalisieren Security-Prozesse und erarbeiten Sicherheitskonzepte für die zum Einsatz kommende Hard- und Software.

Zeithorizont: laufend

Budget: 1,9 Mio. Euro

4. Entwicklung eines datenbankgestützten IT-Fachverfahrens zur elektronischen Führung der Grundbücher

Um das Grundbuch in Niedersachsen zukunfts- und leistungsfähig zu erhalten und an europäische Standards anzupassen, sind die aktuell im Einsatz befindlichen Verfahren langfristig abzulösen. Mit dem bundesweit einheitlichen datenbankgestützten IT-Fachverfahren zur elektronischen Führung der Grundbücher werden die Speicherung und Bearbeitung der gut 3 Mio. niedersächsischen Grundbuchblätter mit einem Gesamtvolumen von etwa 32 Mio. Seiten in voll strukturierter Form sowie eine verbesserte Online-Auskunft ermöglicht.

Zeithorizont: laufend – 2024

Budget: 337.000 Euro

Weitere Informationen zu dem sog. Masterplan Digitalisierung finden Sie hier.

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