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Staatsanwaltschaften

web.sta

Die Staatsanwaltschaften des Landes Niedersachsen arbeiten mit dem Programmsystem web.sta, das im Verbund der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen entwickelt wird.

web.sta ist das Datenverarbeitungsprogramm der Staatsanwaltschaften und beinhaltet spezifische Module für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Amtsanwältinnen und Amtsanwälte (z. B. Abwesenheit und Eildienst, Sitzungseinteilung, Berichtskontrolle etc.) sowie Module zur Freiheitsstrafenvollstreckung und zur Verwaltung der Haftdaten. Es entspricht den Anforderungen des Datenschutzes und trägt den Fristen für die Aufbewahrung und Löschung der Daten Rechnung.
Web.sta ist zu einem vollständigen Informationssystem ausgebaut worden, das nicht nur über den Stand des Ermittlungsverfahrens, sondern auch über die gerichtliche Terminierung und über den Stand der Vollstreckung Auskunft gibt und somit eine stärkere Integration auf allen Arbeitsebenen ermöglicht. Die Erweiterung der web.sta-Version für die Generalstaatsanwaltschaften (sog. GenStA-Modul) ist ebenfalls bei allen Behörden im Einsatz.

In diese Version ist auch das von den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Sachsen entwickelte fachverfahrensübergreifend verwendbare Archivierungsmodul web.archiv integriert. Durch eine optimierte Lagerplatzauslastung können alle bisher freigehaltenen Lagerplätze mit Akten belegt werden (Lagerplatzersparnis ca. 30-40%). Die Suche von Akten wird beschleunigt und der Aufwand für Umlagerung und Aussonderung reduziert. Die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - insbesondere in räumlich großen Archiven – konnten durch eine zusätzliche Wegeoptimierung deutlich verbessert werden.

Datenaustausch

Der Datenaustausch zwischen den Staatsanwaltschaften (Fachverfahren web.sta) und der Polizei (Fachverfahren NIVADIS) in Niedersachsen wurde bereits unter Verwendung des Justizdatensatzes XJustiz-Straf realisiert. Es sind folgende Anforderungen umgesetzt worden:

  • Reduzierung manueller Erfassungen von Daten in den beiden Fachverfahren
  • standardisierte Übertragungen der Grunddaten von der Polizei zur Staatsanwaltschaft bei Abgabe des Vorgangs,
  • personenbezogene Aktenzeichen- und Nichtübernahmemitteilungen
  • personenbezogene Mitteilungen bei Abtrennung und Verbindung von Personen und Verfahren
  • Verfahrensausgangsmitteilungennach § 482 Abs. 2 StPO / MiStra

Die Schnittstelle ist seit November 2012 im Echteinsatz. Die landesweite Einführung wurde im 2. Quartal 2014 abgeschlossen.

Auf gleiche Weise und mit gleichen Funktionen wurde auch der Datenaustausch mit der Bundespolizei, der seit Oktober 2016 bei allen Staatsanwaltschaften in Betrieb ist, realisiert.

Als nächster Schritt sind die konkreten Planungen zur Realisierung und Fortentwicklung des Datenaustauschs im Rahmen der Einführung der elektronischen Akte zum 01.01.2026 aufgenommen worden. Die dazu erforderliche Verfügbarkeit von web.gate wird seitens der Justiz derzeit pilotiert und es finden Abstimmungen mit den zu beteiligenden Polizeibehörden des Landes, des Bundes sowie der Ordnungswidrigkeitenbehörden zur Verwendung des jeweils gültigen xJustiz Datensatzes statt.

Der elektronische Datenaustausch mit den Registerbehörden (Bundeszentralregister, Kraftfahrtbundesamt, Wettbewerbsregister, INPOL) ist mittlerweile eingeführt worden.


eStA/eDAP

Die Erstellung von Ermittlungsverfügungen, Anklagen, Strafbefehlen, Einstellungsbescheiden sowie anderer Textkomponenten erfolgt bei den Staatsanwaltschaften Niedersachsens mit den Programmen eStA (elektronische Staatsanwaltschaft) und eDAP (elektronischer Dezernentenarbeitsplatz). Beide Programme werden im Länderverbund mit Bremen und Sachsen-Anhalt entwickelt.

eStA ist ein speziell für die Serviceeinheiten entwickeltes Programm, welches diesen ermöglicht, Verfügungen der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Amtsanwältinnen und Amtsanwälte umzusetzen. Sämtliche zentralen Daten (Metadaten) werden dabei von dem Programm web.sta zur Verfügung gestellt.

eDAP ist ein speziell für die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Amtsanwältinnen und Amtsanwälte entwickeltes und auf deren Bedürfnisse ausgerichtetes Programm, welches diverse Verfügungsmodule bereitstellt, um Ermittlungsverfügungen (beispielsweise im Bereich der Telekommunikation, Anträge auf Durchsuchungsbeschlüsse etc.), Einstellungsbescheide, Anklagen, Strafbefehle, Haftbefehle und auch freie, individuelle Verfügungen zu erstellen. Auch hier werden sämtliche zentrale Daten von dem Programm web.sta zur Verfügung gestellt. Die mit dem Programm eDAP erstellten Verfügungen und Schriftstücke können im Anschluss von den Serviceeinheiten mit dem Programm eStA abgearbeitet und bearbeitet werden.

Mit Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs über EGVP zum 01.01.2022 ist es jetzt auch möglich, über die beiden Programme Dokumente auf rechtssicherem, elektronischen Weg zu versenden.

Elektronische Doppelakte

Der Aufwand für die sachgerechte Führung von Verfahren der Wirtschafts- und Korruptionskriminalität nimmt aufgrund der immer komplexer werdenden Lebenssachverhalte und des enormen Wachstums des Aktenumfangs stetig zu. Neben der organisatorischen Stärkung der Polizei und Staatsanwaltschaften, insbesondere durch die Einrichtung von Zentralstellen zur Korruptionsbekämpfung bei den Staatsanwaltschaften sowie der Verstärkung und Zentralisierung der Wirtschaftsdezernate bei der Polizei, werden die Staatsanwaltschaften und Gerichte mit Hilfe der „Elektronischen Doppelakte“ in die Lage versetzt, komplexe und umfängliche Sachverhalte zu erfassen, jederzeit präsent vorzuhalten und effektiv auszuwerten.

Dazu wird der Akteninhalt (nebst aller Beiakten, Beweismittelordner etc.) in elektronischer Form erfasst und mittels einer Bearbeitungssoftware (Normfall Manager 7), die über Such- und Verknüpfungsfunktionen verfügt (auch das Hinterlegen von Rechtsprechung, das Anbringen von Kommentaren und Hinweisen ist möglich) eine sach- und zeitgemäße Bearbeitung dieses Inhaltes ermöglicht. Zur Erstellung der elektronischen Doppelakte werden die Papierakten gescannt und die Daten auf dem Server der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft gespeichert. Entsprechende Zugriffsrechte auch für den zuständigen Spruchkörper des Gerichts wurden im Programm eStA umgesetzt.

Der vollständige Workflow Staatsanwaltschaft - Landgericht -Generalstaatsanwaltschaft - Oberlandesgericht wird unterstützt.

GeldstrafenKosten = Geldstrafenvollstreckung

Früher unter dem Namen AUGE bekannt, hat das Programm zur automatisierten Geldstrafenvollstreckung in eStA ein vollständiges Redesign mit vielen funktionalen Verbesserungen erhalten. Es beinhaltet die automatische Buchung von Einzahlungen bei der Landeskasse, eine entsprechende Kontoführung sowie die Überwachung dieser Konten mit automatischen Mahnungen. Sämtliche Kostentatbestände sind aufrufbar.

Der Workflow:

· Erstellung der Kostenrechnung mit Anlegung eines entsprechenden Kontos.

· Verarbeitung von Zahlungsanzeigen inkl. Verwahraufklärung.

· Überwachung des Kontos mit automatischer Mahnung bzw. Vorlage beim Rechtspfleger.

· Vollstreckung nicht gezahlter Strafen / Auflagen / Gebühren.

@STA
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