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Fachgerichtsbarkeit

Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit


In den niedersächsischen Fachgerichten (Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichte) wird zur einheitlichen IT-Unterstützung das Fachverfahren EUREKAFach eingesetzt. Die Software wird von 13 weiteren Bundesländern und insgesamt ca. 250 Fachgerichten genutzt.

Erstellt wurde das Programm vor etwa 25 Jahren von externen Entwicklern. Das Programm wird ständig weiterentwickelt und auch für neue Umgebungen angepasst.

Seit 2017 ist die Justiz bestrebt, Pflege und Weiterentwicklung der Software auf ein justizeigenes Entwicklerteam zu übertragen. Hierzu wurde das am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ansässige EUREKAFach Verbundmanagement gegründet, das für alle Belange der Verbundländer Ansprechpartner ist.

EUREKAFach zeichnet sich dadurch aus, dass es in den Fachgerichtsbarkeiten sowohl die Tätigkeiten in der Justiz unterstützt. Insbesondere im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs, der Gerichtsakten- und Beiaktenverwaltung, Erteilung von Informationen und der Fertigung und Weiterverarbeitung von Verfügungen, Protokollen und sonstigem Schriftgut bietet EUREKAFach den NutzerInnen Unterstützung und ermöglicht optimierte Arbeitsabläufe. Zwischen den unterschiedlichen Arbeitsplätzen, Prozessbeteiligten und Gerichtsinstanzen können effizient Informationen ausgetauscht werden.

Kernstück des Programms ist die Vorgangsbearbeitung, mit welcher alle verfahrensrelevanten Daten elektronisch verwaltet werden. Sämtliche relevanten Verfahrensdaten werden in einer Übersicht bereitgestellt und können so von allen zugriffsberechtigten Personen des Spruchkörpers eingesehen werden, so dass innerhalb kürzester Zeit ein umfassender Überblick über das gerichtliche Verfahren gewonnen werden kann.

Über das Schreibwerk in EUREKAFach kann in Verbindung mit einer Standard Textverarbeitung sowohl die Korrespondenz mit Verfahrensbeteiligten als auch das Erstellen von Entscheidungen erledigt werden. AnwenderInnen werden dabei durch zahlreiche Formulare unterstützt. Dokumente werden zentral zum Verfahren abgelegt. Außerdem ermöglicht EUREKA-Fach die Führung der gesamten Statistik und die Erstellung vielfältiger Auswertungen über das Programm.

EUREKAFach ermöglicht zudem die ausschließlich elektronische Weiterverarbeitung von Dokumenten, die dem Gericht im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs übermittelt werden, und die Arbeit mit einer elektronischen Gerichts- oder Verwaltungsakte durch ein in das Programm integriertes Modul zur Visualisierung einer beliebigen Anzahl elektronischer Dokumente, verbunden mit den für eine elektronische Aktenbearbeitung wesentlichen Funktionen wie Such- und Filterfunktionen, Volltextrecherche und Annotationsmöglichkeiten (sog. Aktenviewer). Darüber hinaus bietet EUREKAFach für den richterlichen Arbeitsplatz auch Funktionen zur strukturierten Erfassung und Gliederung des Beteiligtenvorbringens (sog. Aktenmanagement).

An das Fachverfahren angebunden ist in Niedersachsen das elektronische Aktensystem e2A.

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EUREKA-Fach
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