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„Wichtige Weichenstellungen und rechtspolitische Impulse“

Erfolgreiche Frühjahrs-JuMiKo 2026 für Niedersachsen


Wo einst Waren aus der ganzen Welt umgeschlagen wurden, wurden in den vergangenen zwei Tagen wichtige Weichen für die Justiz von morgen gestellt: Auf Einladung der aktuellen JuMiKo-Vorsitzenden, Justizsenatorin Anna Gallina, trafen sich die Justizministerinnen und Justizminister der Länder zu ihrer jährlichen Frühjahrs-Konferenz in Hamburg.

Niedersachsens Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann konnte mit ihren Vorstößen erneut große Erfolge verzeichnen und wichtige Vorhaben durchbringen. Der von Niedersachsen gesetzte Schwerpunkt – die Bewahrung des Rechtsstaats und die Stärkung der Resilienz der Justiz – fand eine breite Mehrheit unter den Ländern. Auch die von Niedersachsen gemeinsam mit Hamburg angestoßene Verbesserung im Sexualstrafrecht hatte Erfolg. Bei dem Thema besserer Schutz im Netz – insbesondere für Kinder und Jugendliche – konnten ebenfalls entscheidende Vorhaben durchgebracht werden. Die Niedersächsische Justizministerin Dr. Wahlmann zog ein durch und durch positives Fazit: „Wir haben als Justiz wieder einmal deutlich gemacht: Wenn wir mit starker und geeinter Stimme sprechen, können wir Großes für die Dritte Staatsgewalt erreichen. Das ist in Zeiten, in denen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zunehmend unter Druck geraten, wichtiger denn je. Mein besonderer Dank geht an meine Kollegin aus Hamburg, Anna Gallina, die gemeinsam mit ihrem Team eine fantastische Justizministerkonferenz auf die Beine gestellt hat.“

Den Rechtsstaat bewahren und die Resilienz der Justiz stärken

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stehen weltweit unter Druck – eine Entwicklung, die auch vor der Justiz nicht halt macht. Die Unabhängigkeit der Gerichte ist eine zentrale Voraussetzung für das Funktionieren eines demokratischen Gemeinwesens und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat. Daher bittet die Konferenz die Bundesministerin der Justiz, zu prüfen, ob und in welcher Weise nationale Regelungen für einen besseren Schutz von internationalen und nationalen Einrichtungen der Justiz in Deutschland vor Drittstaatsanktionen in Betracht kommen. „Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz sind Angriffe auf die Grundpfeiler unserer Demokratie. Wir müssen daher alles in unserer Macht Stehende tun, um die Justiz resilient und handlungsfähig zu erhalten“, betonte Dr. Wahlmann.

Darüber hinaus hat die Konferenz erneut eindringlich auf den Abschluss des „Pakts für den Rechtsstaat“ zwischen Bund und Ländern hingewirkt; dieser steht auf der kommenden Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten Ende des Monats zur Beratung an. Dr. Wahlmann: „Die Justiz als dritte Staatsgewalt ist eine tragende Säule unseres demokratischen Rechtstaats. Um sie resilient und in der Lage zu halten, auch zukünftig in angemessener Zeit zu gerechten Entscheidungen kommen, ist ein gemeinsamer Kraftakt der Länder und des Bundes unabdingbar. Wir brauchen daher eine massive personelle Verstärkung der Justiz, gemeinsame Anstrengungen für die weitere Digitalisierung und die Verschlankung und Beschleunigung von Verfahren.“

Gewähr für Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung von Notarinnen und Notaren

Ein weiterer Schritt zur Stärkung der Resilienz der Justiz ist durch den Beschluss zur Änderung der Bundesnotarordnung gemacht worden. Die Länder bitten den Bund, dass Notarinnen und Notare künftig – auch mit ihrem Amtseid – verpflichtet werden, dass sie jederzeit die Gewähr für die Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung bieten.

Dr. Wahlmann: „Als Demokratinnen und Demokraten ist es unsere Pflicht, unseren Rechtsstaat wehrhaft zu machen und gegen Angriffe von Demokratiefeinden zu verteidigen – von außen und erst recht von innen. Notarinnen und Notare nehmen originäre Staatsaufgaben wahr. Es ist daher zwingend geboten, dass sie jederzeit die Gewähr dafür bieten, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren. Die Bundesnotarordnung sieht dies derzeit nicht vor – das muss dringend geändert werden.“

Verjährungsfristen bei Sexualstraftaten

Der Fall einer Frau aus Niedersachsen, die über Jahrzehnte hinweg von ihrem eigenen Ehemann betäubt und vergewaltigt wurde, hat deutschlandweit für Entsetzen gesorgt und eklatante Strafbarkeitslücken zutage getragen. Auf der letzten JuMiKo hat sich Dr. Wahlmann dafür stark gemacht, dass bereits der Besitz von Vergewaltigungsvideos strafbar sein muss – mit Erfolg: Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen. Auf der jetzigen JuMiKo hat Niedersachsen gemeinsam mit Hamburg einen weiteren Erfolg im Kampf gegen Sexualstraftaten eingefahren: Die Verjährungsfristen bei Vergewaltigungen werden überprüft. Denn gerade bei einer Vergewaltigung unter Ausnutzung von Willensbildungs- oder Willensäußerungsunfähigkeit - also genau der Fall, in dem eine Frau zuvor betäubt und deshalb zur Äußerung eines entgegenstehenden Willens nicht in der Lage ist – tritt nach bisheriger Rechtslage bereits nach fünf Jahren Verjährung ein. Dies hatte in dem Fall aus Niedersachsen, in dem die Ehefrau über Jahre hinweg betäubt und vergewaltigt wurde, zur Folge, dass nahezu alle Taten bereits verjährt waren. Die Niedersächsische Justizministerin Dr. Wahlmann freut sich über diesen Erfolg bei der JuMiKo: „Vergewaltigungen haben katastrophale Folgen für die Opfer – und zwar ein Leben lang. Um dem Unrechtsgehalt dieser zutiefst verachtenswerten Taten gerecht zu werden, müssen die Verjährungsfristen angepasst werden. Längere Verjährungsfristen geben den Opfern Zeit, das Geschehene anzuzeigen und die Täter auch nach längerer Zeit zur Rechenschaft zu ziehen. Dass wir diesen Vorstoß mit der Unterstützung aller Länder durchsetzen konnten, ist ein echter Erfolg. Und wir senden damit ein klares Signal an die Opfer: Wir lassen Euch nicht im Stich!“, so fasst Dr. Wahlmann den Vorstoß zusammen.

Verleitung Minderjähriger zur Selbstschädigung mittels digitaler Medien – Strafrechtlichen Schutzbedarf prüfen

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss auch im digitalen Raum höchste Priorität haben. Über soziale Netzwerke, Messengerdienste oder Online-Plattformen werden junge Menschen gezielt angesprochen, manipuliert oder unter Druck gesetzt in der Absicht, diese zu selbsttötenden oder erheblich selbstverletzenden Handlungen zu bestimmen. Diese vulnerablen Gruppen bedürfen eines besonderen Schutzes, weshalb die Niedersächsische Justizministerin gemeinsam mit ihrer Kollegin aus Mecklenburg-Vorpommern einen entsprechenden Beschlussvorschlag eingebracht hatte, der auf die breite Mehrheit der übrigen Länder gestoßen ist. „Unser Ziel ist ein digitales Umfeld, in dem Kinder und Jugendliche sicher kommunizieren und sich entfalten können. Die gezielte Ansprache zur Selbstverletzung oder Selbsttötung steht auf unterster sittlicher Stufe und muss konsequent betraft werden. Der Schutz junger Menschen muss absolute Priorität haben – online wie offline. Jetzt ist Berlin gefragt.“

Bessere Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten im Netz – Erweiterung der Haftung von Plattformbetreibern

Die Digitalisierung hat das gesellschaftliche Miteinander grundlegend verändert. Plattformen ermöglichen Kommunikation, Information und Teilhabe in einem enormen Ausmaß. Mit dieser Bedeutung geht jedoch auch Verantwortung einher, weshalb sich Niedersachsen – gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen – die Erweiterung der Haftung von Plattformbetreibern auf die Fahne geschrieben hat – mit Erfolg. Der eingebrachte Beschlussvorschlage wurde angenommen. Dr. Wahlmann: „Plattformbetreiber profitieren wirtschaftlich im erheblichen Maße von den Posts der Nutzerinnen und Nutzer – also müssen sie auch Verantwortung für das übernehmen, was über ihr Medium verbreitet wird: Das Internet ist keine Einbahnstraße. In Zeiten massiver digitaler Gewalt müssen Plattformbetreiber ihren Beitrag dazu leisten, dass das Internet kein faktisch rechtsfreier Raum wird. Mit diesem Vorstoß haben wir Großes erreicht und ich hoffe, dass unsere Vorschläge zeitnah umgesetzt werden.“

Auf dem Bild sind die Justizministerinnen und Justizminister auf der Frühjahrs-JuMiKo 2026 zusehen   Bildrechte: Ulrich Perrey
Frühjahrs-JuMiKo 2026
Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.06.2026

Ansprechpartner/in:
Frau Verena Brinkmann

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 5044

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