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Rede von Frau Justizministerin Barbara Havliza zu den Haushaltsberatungen 2019 - Haushaltsschwerpunkt Justiz

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 12. Dezember 2018, TOP 42


Es gilt das gesprochene Wort!

„Zunächst möchte auch ich mich bedanken:

1. Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses, die mich unermüdlich unterstützt haben. Der vorliegende Haushalt wäre ohne sie nicht denkbar.

2. Bei den Mitgliedern des Rechtsausschusses, in denen ich zu allen Themen und Problemen immer gute und konstruktive Gesprächspartner hatte. Am Ende stand – jedenfalls für mich – immer ein ausgewogenes Ergebnis.

3. Bei den Abgeordneten dieses Hauses, den Koalitionsfraktionen und auch den Oppositionsfraktionen. Die Abgeordneten von SPD und CDU waren immer zu Gesprächen bereit. Genau dieser Austausch ist es, der weiterhilft und stützt. Die sehr ausgewogene „Politische Liste“ ist ein gutes Beispiel für diese ausgezeichnete Zusammenarbeit. Aber auch FDP und Bündnis 90/ Die Grünen haben sich Diskussionen und Fragen nie verschlossen. Herzlichen Dank dafür.

Die Justiz ist ein Garant dafür, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland stabile Verhältnisse auf allen Ebenen unseres gesellschaftlichen Lebens haben. Die dritte Säule stützt den Rechtsstaat nicht nur, sie trägt ihn. Die Justiz sichert das Recht – für uns alle. Und diese Rechtssicherheit hat ihren Preis. Im wahrsten Sinne des Wortes.

Nach einem Jahr Regierungsverantwortung liegt Ihnen mit diesem Haushaltsplanentwurf nun ein weiterer Beweis vor, wie wichtig uns die Justiz ist! Der Haushaltsplanentwurf zeigt aber auch, wie wichtig uns die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz sind. Mitarbeiter, die tagtäglich hervorragende Arbeit leisten und es dabei häufig mit besonderen Herausforderungen zu tun haben. Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen und an dieser Stelle allen Justizangehörigen für die im Jahr 2018 geleistete, hervorragende Arbeit danken. Wir können uns nicht immer vorstellen, was unsere Justizvollzugs-Bediensteten in unseren Gefängnissen Tag für Tag, 365 Tage im Jahr leisten müssen. Oder was es für unsere Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister bedeutet, wenn beim Oberlandesgericht Celle ein Terrorismusprozess geführt wird. Oder wenn in der Oldenburger Stadthalle der wohl größte Mordprozess der Nachkriegsgeschichte verhandelt wird.

Die Justiz in Niedersachsen hat 160 Einrichtungen! Im vergangenen Jahr habe ich davon knapp 80 besucht. Im kommenden Jahr wird die 2. Hälfte folgen. Das ist keine Selbstverständlichkeit, wie ich immer wieder bei meinen Bereisungen erfahre. Aber nur durch den persönlichen Kontakt mit den zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort kann ich mir ein Bild über die Leistungen und Erfolge, aber auch über die Probleme und Herausforderungen machen. Die Bereisungen sind aber auch mein Zeichen der Zusammengehörigkeit von Ministerium und Justizeinrichtungen.

Ein Punkt wird mir dabei immer wieder sehr deutlich: Nur mit ausreichend gut ausgebildeten und qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können wir die hohen Erwartungen, die wir alle an unsere Justiz haben, auch zukünftig erfüllen. Deswegen freut es mich besonders, dass wir auch im Jahr 2019 auf dem Weg zu einer angemessenen personellen Ausstattung einen weiteren guten Schritt vorankommen werden. Und zwar in allen Bereichen der Justiz und des Justizvollzuges.

Die zusätzlichen

41 Stellen für Richter und Staatsanwälte,

16,5 Stellen für Rechtspfleger,

2 Stellen im Amtsanwaltsdienst,

20,5 Stellen für die mittlere Beschäftigungsebene,

25 Stellen im Justizwachtmeisterdienst sowie

31 Stellen für den Justizvollzug

zeigen dies anschaulich.

Mit diesen zusätzlichen Dauerstellen verfolgen wir wichtige Ziele aus dem Koalitionsvertrag konsequent weiter:

  • Wir senken die allgemeine Belastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften!
  • Wir schaffen neue Stellen für Justizwachtmeister zur Erhöhung der Sicherheit an unseren Gerichten!
  • Und wir bekennen uns zu einem personell gut ausgestatteten Justizvollzug!

Sicherheit wird aber nicht nur durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet. Auch die sächliche Ausstattung unserer Justiz gehört dazu. Deswegen bin ich sehr dankbar, dass die in der vorherigen Legislaturperiode erfolgte Absenkung des Sicherheitstitels im Justizvollzug auf 1 Millionen Euro durch eine Anhebung auf 2,5 Millionen nun korrigiert wird. Für die Gerichte werden die Mittel für Sicherheit um 378.000 Euro erhöht.

Insgesamt 128 Stellen, die zur Bewältigung des flüchtlingsbedingten Mehraufwands bei den Verwaltungsgerichten und den ordentlichen Gerichten zunächst befristet bis Ende 2018 geschaffen wurden, werden um ein weiteres Jahr bis Ende 2019 verlängert. Gleiches gilt für die Stellen zur Bewältigung der Mehrbelastung durch den VW-Abgas-Komplex sowie die Stellen für die sogenannten Securenta-Verfahren. Wir legen der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege ab 2019 insgesamt vier Stellen im Bereich des Lehrpersonals zu. Auf diese Weise ermöglichen wir der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege, weiterhin auf hohem Niveau die dringend benötigten Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auszubilden.

Wir sind ständig auch befasst mit neuen Fragestellungen, die z.T. ohne große „Vorwarnung“ auf uns zu laufen. Auf ein Thema möchte ich an dieser Stelle zu sprechen kommen: Es geht um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Fixierungen.

Mit den Direktorinnen und Direktoren unserer Niedersächsischen Amtsgerichte habe ich vor kurzem intensiv über die neuen Herausforderungen im Bereich der Fixierungen diskutiert. Nach meiner Vorstellung müssen die Amtsgerichte ihren Bereitschaftsdienst gerichtsübergreifend organisieren, damit sich die zeitliche Beanspruchung der Richterinnen und Richter in Grenzen hält. Auch haben wir den Oberlandesgerichten die Möglichkeit aufgezeigt, die zusätzlichen Richterstellen für die Gerichte einzusetzen, die besonders durch Bereitschaftsdienste gefordert sind. Aber seien Sie gewiss: Ich nehme die Sorgen und Befürchtungen aus dem Richterbereich sehr ernst. Deswegen werden wir die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten.

Um noch ein sehr aktuelles Thema aufzugreifen: Bei den zusätzlichen Klagen vor den Sozialgerichten sind derzeit in erster Linie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geschäftsstellen gefordert, die diese Klagen eintragen müssen. Mein herzlicher Dank an dieser Stelle geht an die Serviceeinheiten in den Gerichten! Ich weiß, dass das eine ganz erhebliche Belastung ist. Aber es ist auch ein schönes Beispiel dafür, dass uns der elektronische Rechtsverkehr fehlt, da dann die Arbeit sicherlich leichter wäre.

Inwieweit diese Klagen bei den Sozialgerichten zu einer signifikanten und dauerhaften Mehrbelastung bei den Richterinnen und Richtern führt, kann ich derzeit noch nicht abschätzen. Wir müssen bedenken, dass diese Klagen nicht in dieser Ballung erhoben worden wären, wenn nicht vom Bundesgesetzgeber die Verjährungsfrist überraschend verkürzt worden wäre. Das heißt aber auch, dass es die Kläger in der Sache offenbar gar nicht eilig haben. Denn sonst hätten sie schon längst Klage erhoben. Wie diese Klageverfahren behandelt werden, fällt aus guten Gründen in die richterliche Unabhängigkeit. Wir werden gemeinsam mit der Sozialgerichtsbarkeit die Entwicklung sorgfältig beobachten.

Wir wissen, dass es am 06.12.2018 zunächst eine Einigung zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband der Krankenkassen auf eine gemeinsame Einstellung für alle Klagefälle gegeben hat. Sie wollen prüfen, vor Ort die Klagen fallen zu lassen, sofern die vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) neu definierten Kriterien zur Behandlung von Schlaganfallpatientinnen und -patienten erfüllt sind.

Neben der angemessenen personellen Ausstattung und der Sicherheit ist die Digitalisierung die größte Herausforderung, der wir uns stellen wollen. Für unseren Zentralen IT-Betrieb konnten wir insgesamt 13 weitere Stellen einwerben. Wir haben aber noch mehr erreichen können: Für die Einführung eines elektronischen Datenbankgrundbuchs wird es 10 zusätzliche Stellen für Rechtspfleger geben. Durch ein bundesweites Abrufverfahren soll ein einheitlicher Zugang für Einsichtsberechtigte erfolgen. Ihnen sollen die Dokumente elektronisch und mit einem strukturierten Datensatz zur Verfügung gestellt werden können. Dies ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland sehr wichtig. Die Einführung des elektronischen Datenbankgrundbuchs setzt jedoch zunächst eine immense Datenmigration voraus. Alle gut drei Millionen niedersächsischen Grundbücher müssen umgeschrieben werden.

Die Sachausgaben im Bereich der IT steigen im Einzelplan 11 von rund 27 Millionen Euro auf 31 Millionen Euro. Die zusätzlichen Mittel möchten wir insbesondere für die Entwicklung der elektronischen Akte, die Entwicklung von Fachanwendungen und die Verbesserung der Informationssicherheit nutzen. Besonders freut es mich, dass wir mit rund 20 Millionen Euro an dem Sondervermögen Digitalisierung partizipieren. Den Löwenanteil dieses Betrages werden wir vorrangig zum Ausbau der LAN- und WLAN-Anbindungen und auch für die Ausstattung in den Gerichten und Staatsanwaltschaften verwenden. Wir planen bis zum Jahr 2022 rund 54 Millionen Euro an Sachmitteln für den Ausbau der Netze, die Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften und für die Entwicklung der Programme auszugeben.

Es genügt nicht nur, hervorragendes Personal einzustellen und mit der erforderlichen IT auszustatten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz müssen für die Erfüllung ihrer anspruchsvollen Aufgaben auch qualifiziert sein und bleiben. Deswegen stehen uns im Bereich der Ausbildung und Fortbildung, der Personalentwicklung sowie der Organisationsentwicklung etwas mehr als 1 Million Euro zusätzlich zur Verfügung.

Nicht nur für die Zukunft, sondern bereits jetzt müssen wir sowohl bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften als auch im Justizvollzug die demographische Entwicklung in den Blick nehmen. In den nächsten Jahren scheiden sehr viele Beschäftigte aus. Im Justizvollzug beginnt der Ruhestandseintritt für die geburtenstarken Jahrgänge. Um diese Stellen nachbesetzen zu können, schaffen wir 88 zusätzliche Anwärterstellen für Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie 150 zusätzliche Anwärterstellen für den Justizvollzug.

Auch wenn es heute morgen draußen gepfiffen hat: Es freut mich, dass wir die besondere Stellenzulage für Justizvollzugsbedienstete auf das von den Verbänden seit Jahren geforderte Niveau anheben und damit der Polizei-Zulage angleichen können. Damit werden wir den besonderen Belastungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten besser gerecht. Wir haben dieses Ziel nicht nur in unserer Koalitionsvereinbarung. Wir setzen es auch um!

Die Koalitionsvereinbarung sieht auch vor, die Zuständigkeit für das Betreuungswesen im Niedersächsischen Justizministerium zusammenzufassen. Im Zusammenhang mit dieser Umorganisation wird die Fördersumme für die Betreuungsvereine im nächsten Jahr von einer Millionen Euro auf zwei Millionen Euro erhöht. Dies ist ein deutliches, positives Zeichen an die Betreuungsvereine, wie sehr wir ihre Arbeit schätzen. Und wie wichtig ihre Arbeit für unsere Gesellschaft ist.

Ein wichtiges Signal ist auch die Anhebung der Fördersumme für die freie Straffälligenhilfe von bisher 1,877 Millionen Euro auf nunmehr 2,550 Millionen Euro. Dies war nicht nur mir, sondern auch den Abgeordneten der Regierungsfraktionen ein ganz besonderes Anliegen. Diese Anhebung dient dem Ziel, langfristig die wichtige Arbeit der freien Straffälligenhilfe fördern zu können.

Ich möchte jetzt noch kurz auf die Änderungsanträge der Opposition eingehen: Hierbei zeigt sich, dass in der Vergangenheit der Kontakt mit dem Geschäftsbereich offenbar nicht so ausgeprägt war. Sonst würden Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, eine Kürzung bei den Sachausgaben nicht vorschlagen. Eine isolierte Betrachtung von Ist-Ergebnissen einzelner Titel ist nicht möglich. Minderausgaben werden unterjährig zum Ausgleich von Mehrausgaben benötigt. Oder wollen Sie die Budgetierung der Justiz in Frage stellen?

Ansonsten sehe ich bei den Änderungsanträgen der Opposition durchaus eine Bestätigung: Im Wesentlichen beschränken Sie sich alle darauf, die personelle Ausstattung noch weiter zu erhöhen. Insoweit wäre ich den Fraktionen dankbar, wenn Sie mich auf diesem Weg weiter unterstützen.

Bei der AfD vermisse ich die Auseinandersetzung mit den Ihnen aktuell vorliegenden Drucksachen. Sonst hätten Sie gemerkt, dass Ihre Vorstellungen zum großen Teil von den Regierungsfraktionen bereits erfüllt worden sind. Bezeichnend ist auch, dass Sie sich bei der Erhöhung der personellen Ausstattung auf Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter, die derzeit massiv mit Asylverfahren belastet sind, beschränken. Das stimmt, aber so eindimensional können und wollen wir nicht vorgehen.

Abschließend bleibt mir nur noch die Bitte um Ihre Zustimmung zu diesem Haushalt.“


Justizministerin Havliza hält eine Rede im Landtag  

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.12.2018
zuletzt aktualisiert am:
14.12.2018

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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