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Rede der Niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza im Niedersächsischen Landtag zu „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes und anderer Gesetze“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 17. Mai 2022, TOP 9 b


Es gilt das gesprochene Wort!

„Es ist gut und wichtig, dass wir heute die Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes und anderer Gesetze abschließen können.

Diese Novelle bildet die Anforderungen unserer Zeit im Gesetz ab und wird die Qualität unseres leistungsstarken niedersächsischen Justizvollzugs weiter verbessern.

Die Änderungen beinhalten die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des europäischen Rechts. Und sie berücksichtigen fachliche und gesellschaftliche Entwicklungen ebenso wie den technischen Fortschritt.

Mit dieser gesetzlichen Grundlage wird uns die Möglichkeit eröffnet, künstliche Intelligenz zur Verhinderung von Selbsttötungen im Justizvollzug zu nutzen.

Dazu haben wir ein umfangreiches Forschungsprojekt auf den Weg gebracht.

Nach dessen Abschluss erwarten wir, dass wir unsere Bediensteten mit zeitgemäßer Technologie bei ihrer wichtigen Aufgabe gut unterstützen können.

Durch die kameraunterstützte Beobachtung suizidgefährdeter Gefangener und den Einsatz modernster Software werden Bildübertragungen und -aufzeichnungen automatisiert ausgewertet.

Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Suizidprävention. Jedes rechtzeitige Bemerken kann hier ein Leben retten.

Die Novelle greift die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Fixierungen auf. Das bietet die Gewähr, dass Fixierungen - sofern sie in Ausnahmefällen unumgänglich sind - in verfassungskonformer Weise angeordnet und durchgeführt werden.

Die Reduzierung des Besuchsanspruchs der Strafgefangenen dämmt die Risiken des Einbringens von Betäubungsmitteln und neuen psychoaktiven Stoffen erheblich ein.

Wir erhöhen dadurch die Sicherheit in unseren Justizvollzugsanstalten.

Der Resozialisierung, das darf ich Ihnen versichern, wird dies nicht abträglich sein. Denn zu den weiterhin möglichen Besuchen, die der Aufrechterhaltung sozialer Bindungen dienen, bieten wir attraktive Alternativen an.

Die nunmehr explizit im Gesetz benannte Videotelefonie ermöglicht eine unkomplizierte Kontakthaltung und bietet den Vorteil, dass die Gefangenen ihre Gesprächspartner in deren häuslichem Umfeld sehen können. Dass die Videotelefonie mit Blick auf die aktuellen Kraftstoffpreise auch unter Kostengesichtspunkten für Viele eine attraktive Alternative zum Besuch darstellen kann, ist ein nicht zu unterschätzender Faktor.

Überdies gestattet die in dieser Legislatur landesweit eingeführte Haftraumtelefonie eine flexiblere Nutzung und trägt - anders als ein Gemeinschaftstelefon auf dem Flur - dem Bedürfnis nach vertraulichen Gesprächen Rechnung.

Die Reduzierung des Mindestanspruchs auf Ausführungen von Sicherungsverwahrten ist ein wichtiger und richtiger Weg, um den Zielen des Vollzuges gerecht zu werden.

Ohne geeignete Anreize gelingt es nicht, die Sicherungsverwahrten zur Mitarbeit zu motivieren. Sich für vollzugsöffnende Maßnahmen ohne Aufsicht zu „empfehlen“, kann der entscheidende Anstoß sein, der im Ergebnis die weitere Vollstreckung der Maßregel entbehrlich macht.

Der Opferschutz ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Mit den Vorschriften zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei Vollzugslockerungen und vollzugsöffnenden Maßnahmen setzen wir ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

In dieselbe Richtung zielt die Schaffung einer Möglichkeit, Besuche und Telefongespräche zu untersagen, wenn überwiegende Opferinteressen dies erfordern.

Abschließend möchte ich sagen, dass ich für den fraktionsübergreifend konstruktiven Verlauf der Gesetzesberatungen dankbar bin.

Besonders bedanken möchte ich mich beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages sowie bei meiner Fachabteilung, die dieses wichtige Vorhaben gemeinsam gefördert haben.

Mein großer Dank gilt den Bediensteten des Niedersächsischen Justizvollzuges, die mit riesigem Engagement die gesetzlichen Vorgaben mit Leben füllen werden.“


  Bildrechte: MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.05.2022

Ansprechpartner/in:
Herr Hans-Christian Rümke

Nds. Justizministerium
Stv. Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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