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Justizministerkonferenz in Hamburg

Niedersachsens Themen für die Frühjahrskonferenz


Die 97. Justizministerkonferenz steht vor der Tür: Am 11. und 12. Juni 2026 treffen sich die Justizministerinnen und Justizminister der Länder in Hamburgs Speicherstadt. Unter dem Vorsitz der Hanseatischen Justizsenatorin Anna Gallina werden die Ministerinnen und Minister der 16 Bundesländer mit der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, aktuelle Herausforderungen für die Justiz und wichtige rechtspolitische Themen diskutieren.

Auf der Agenda stehen auch dieses Jahr wegweisende Initiativen aus Niedersachsen. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Bewahrung des Rechtsstaats und die Stärkung der Resilienz der Justiz. Außerdem wird der verbesserte Schutz vor sexualisierter Gewalt und die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Frauen und Mädchen Thema sein. Auch Gefahren im Internet – gerade auch für Kinder und Jugendliche – werden in den Blick genommen.

Die Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann übernimmt erneut die Koordination der A-Länder und regelt damit die Abstimmung und Organisation der Länder Brandenburg, Bremen, Hamburg, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. „Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vergangenes Jahr im Freistaat Sachsen war für Niedersachsen ein voller Erfolg. Und ich bin überzeugt, dass wir daran anknüpfen und auch dieses Jahr gemeinsam wichtige Weichenstellungen für die Justiz erreichen werden. Als Koordinatorin der A-Länder werde ich erneut nicht nur für Niedersachsen sprechen, sondern auch die gemeinsame politische Haltung sechs weiterer Länder mit den unionsgeführten Ländern abstimmen – darauf freue ich mich sehr“, betont Niedersachsens Justizministerin.

Im Einzelnen setzt sich Niedersachsen für folgenden Vorhaben ein:

Den Rechtsstaat bewahren und die Resilienz der Justiz stärken

Die Grundlagen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geraten sowohl inner- als auch außerhalb Europas zunehmend unter Druck – diese Entwicklung macht auch vor der Justiz nicht Halt. Eine unabhängige Justiz ist von fundamentaler Bedeutung für ein demokratisches und rechtsstaatliches Gemeinwesen und die Handlungsfähigkeit unseres Staates. Gerade auch auf globaler Ebene sind vermehrt Vorfälle zu beobachten, die eine Beeinflussung der Unabhängigkeit der Justiz befürchten lassen: Im Jahr 2025 etwa wurden Richterinnen des Internationalen Strafgerichtshofs durch die USA mit Sanktionen belegt – etwa dem Verbot von US-Firmen, mit den betroffenen Richterinnen in Zukunft Geschäfte zu machen. Deshalb wird sich Niedersachsen erneut für die Widerstandsfähigkeit und Resilienz der Dritten Staatsgewalt einsetzen und dabei insbesondere den Pakt für den Rechtsstaat auf die Agenda der JuMiKo setzen. Seine drei Säulen - eine personelle Verstärkung der Justiz, die finanzielle Förderung der fortschreitenden Digitalisierung sowie eine Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen – sind entscheidend, die Funktionsfähigkeit der Justiz für die Zukunft abzusichern und das Vertrauen der Menschen in die Unabhängigkeit der Justiz zu bewahren. Dr. Wahlmann: „Angriffe auf die unabhängige Justiz sind eine echte Gefahr für unsere Demokratie – und diese Gefahr ist real. Das zeigen auch Repressalien gegen Richterinnen des Internationalen Staatsgerichtshofes, die von den USA im vergangenen Jahr verhängt wurden. Deshalb müssen wir heute mehr denn je für eine resiliente Justiz sorgen. Über den Schutz gegen gezielte Einflussnahme hinaus gehören dazu auch eine gute Personalausstattung, eine erfolgreiche Digitalisierung und die Vereinfachung von Verfahren. Deshalb müssen wir den „Pakt für den Rechtsstaat“ endlich in trockene Tücher bringen. Als Justizministerinnen und Justizminister werden wir darauf dringen, dass die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten den Pakt Ende des Monats beschließen. Den Worten aus dem Koalitionsvertrag im Bund müssen nun Taten folgen – darauf ist die Dritte Staatsgewalt dringend angewiesen.“

Gewähr für Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung von Notarinnen und Notaren

Notarinnen und Notare nehmen durch ihre Tätigkeit originäre Staatsaufgaben wahr. Bislang gilt: Persönlich geeignet für das notarielle Amt ist, wer die Aufgaben und Pflichten gewissenhaft erfüllt. Derzeit sieht die Bundesnotarordnung aber nicht ausdrücklich vor, dass die Notarin oder der Notar jederzeit die Gewähr für die Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung bietet. Wegen der besonderen Bedeutung ihrer wahrgenommenen Aufgaben spricht sich Niedersachsen dafür aus, auch für Notarinnen und Notare als Bestellungsvoraussetzung ausdrücklich zu regeln, dass diese jederzeit die verfassungsmäßige Ordnung wahren müssen. Dazu würden die Notarinnen und Notare zukünftig mit ihrem Amtseid verpflichtet. „Als Demokratinnen und Demokraten ist es unsere Pflicht, unseren Rechtsstaat wehrhaft zu machen und gegen Angriffe von Demokratiefeinden zu verteidigen – von außen und erst recht von innen. Notarinnen und Notare nehmen originäre Staatsaufgaben wahr. Es ist daher zwingend geboten, dass sie jederzeit die Gewähr dafür bieten, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren. Die Bundesnotarordnung sieht dies derzeit nicht vor – das muss dringend geändert werden.“, fasst Dr. Wahlmann diesen niedersächsischen Vorschlag zusammen.

Verjährungsfristen bei Sexualstraftaten

Der Fall einer Frau aus Niedersachsen, die über Jahrzehnte hinweg von ihrem eigenen Ehemann betäubt und vergewaltigt wurde, hat deutschlandweit für Entsetzen gesorgt und eklatante Strafbarkeitslücken zutage getragen. Auf der letzten JuMiKo hat sich Dr. Wahlmann dafür stark gemacht, dass bereits der Besitz von Vergewaltigungsvideos strafbar sein muss – mit Erfolg: Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen. Auf der jetzigen JuMiKo wird sich Niedersachsen gemeinsam mit Hamburg dafür stark machen, dass die Verjährungsfristen bei Vergewaltigungen überprüft werden. Denn gerade bei einer Vergewaltigung unter Ausnutzung von Willensbildungs- oder Willensäußerungsunfähigkeit - also genau der Fall, in dem eine Frau zuvor betäubt und deshalb zur Äußerung eines entgegenstehenden Willens nicht in der Lage ist – tritt nach bisheriger Rechtslage bereits nach fünf Jahren Verjährung ein. Dies hatte in dem Fall aus Niedersachsen, in dem die Ehefrau über Jahre hinweg betäubt und vergewaltigt wurde, zur Folge, dass nahezu alle Taten bereits verjährt waren. „Vergewaltigungen haben katastrophale Folgen für die Opfer – und zwar ein Leben lang. Um dem Unrechtsgehalt dieser zutiefst verachtenswerten Taten gerecht zu werden, müssen die Verjährungsfristen angepasst werden. Längere Verjährungsfristen geben den Opfern Zeit, das Geschehene anzuzeigen und die Täter auch nach längerer Zeit zur Rechenschaft zu ziehen“, so fasst Dr. Wahlmann den Vorstoß zusammen.

Reform der §§ 218 StGB

Gemeinsam mit ihrer Kollegin aus Mecklenburg-Vorpommern wird Niedersachsen den Reformbedarf der §§ 218ff StGB in Hamburg auf die Tagesordnung setzen. Ziel ist es, die rechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs an die gesellschaftliche Realität, medizinische Standards und verfassungsrechtlichen Anforderungen des 21. Jahrhunderts anzupassen. Der Vorstoß folgt den Empfehlungen der von der vergangenen Bundesregierung eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. Die Kommission plädiert für eine rechtliche Neubewertung des Schwangerschaftsabbruchs und verweist auf Gestaltungsspielräume sowie auf flankierende Schutzinstrumente außerhalb des Kernstafrechts. Dr. Wahlmann: „Das scharfe Schwert des Strafrechts ist nicht das richtige Mittel, um das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und den Schutz ungeborenen Lebens in ein ausgewogenes Gleichgewicht zu bringen. Die Botschaft muss daher lauten: Schwangere, die die gesetzlichen Grenzen für einen Schwangerschaftsabbruch einhalten, begehen kein Unrecht. Diesem Grundsatz sollte künftig auch mit einer entsprechenden gesetzlichen Regelung Rechnung getragen werden.“

„Nur ja heißt ja“ – Sexuelle Selbstbestimmung stärken

Gemeinsam mit Hamburgs Justizsenatorin Gallina und dem Minister der Justiz aus Nordrhein-Westfalen Dr. Limbach wird die Niedersächsische Justizministerin Dr. Wahlmann sich auf der JuMiKo für die Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung stark machen. Künftig soll noch deutlicher werden: Sexuelle Handlungen setzen die freiwillige und erkennbare Zustimmung aller Beteiligten voraus. Ziel es, bestehende Schutzlücken zu schließen und dem Prinzip der sexuellen Selbstbestimmung noch größeres Gewicht beizumessen. Der Vorstoß beschäftigt sich mit den Erfahrungen der seit 2016 geltenden „Nein-heißt-Nein“-Regelung, wonach sexuelle Handlungen nur dann strafbar sind, wenn sie gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen werden. Damit wird jedoch solchen Fällen nicht Rechnung getragen, in denen das Opfer aufgrund einer Schock- oder Angstsituation nicht in der Lage ist, seinen entgegenstehenden Willen erkennbar zu zeigen. Dr. Wahlmann: „Es kann nicht sein, dass die Verantwortung bei Vergewaltigungen bei den Opfern liegt – doch sie müssen derzeit nachweisen, dass sie sich explizit gewehrt, aktiv „Nein“ gesagt oder sich in einer Situation befunden haben, in der sie keinen eigenen Willen äußern konnten. Besonders in Fällen, in denen sich das Opfer in einer sogenannten Schockstarre befunden hat – einem in der Neurowissenschaft bekannten Phänomen – kommt es nur selten zu Verurteilungen. Die „Nur ja heißt ja“-Lösung verlagert die Verantwortung dahin, wo sie hingehört: zu den Tätern. Unsere Botschaft ist klar: Sex braucht Einvernehmen. Schweigen, Unsicherheit oder Erstarren dürfen nicht zur Straflosigkeit von Sexualstraftätern führen. Wer die Grenzen eines anderen Menschen missachtet, verletzt dessen Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und gehört dafür konsequent bestraft. Deutschland hinkt in dieser Frage massiv hinterher – 15 andere EU-Länder haben diese Regelung bereits. Es wird Zeit für ein Sexualstrafrecht, das unserem Anspruch als moderne Gesellschaft genügt: Die sexuelle Selbstbestimmung und die körperliche Unversehrtheit stehen nicht zur Disposition.“

Verleitung Minderjähriger zur Selbstschädigung mittels digitaler Medien – Strafrechtlichen Schutzbedarf prüfen

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss auch im digitalen Raum höchste Priorität haben. Über soziale Netzwerke, Messengerdienste oder Online-Plattformen werden junge Menschen gezielt angesprochen, manipuliert oder unter Druck gesetzt in der Absicht, diese zu selbsttötenden oder erheblich selbstverletzenden Handlungen zu bestimmen. Diese vulnerablen Gruppen bedürfen eines besonderen Schutzes, weshalb die Niedersächsische Justizministerin gemeinsam mit ihrer Kollegin aus Mecklenburg-Vorpommern einen entsprechenden Beschlussvorschlag einbringen wird. Ziel ist es, möglichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei dem gezielten Einwirken auf Minderjährige auszumachen: „Unser Ziel ist ein digitales Umfeld, in dem Kinder und Jugendliche sicher kommunizieren und sich entfalten können. Die gezielte Ansprache zur Selbstverletzung oder Selbsttötung steht auf unterster sittlicher Stufe und muss konsequent betraft werden. Der Schutz junger Menschen muss absolute Priorität haben – online wie offline.“

Bessere Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten im Netz – Erweiterung der Haftung von Plattformbetreibern

Die Digitalisierung hat das gesellschaftliche Miteinander grundlegend verändert. Plattformen ermöglichen Kommunikation, Information und Teilhabe in einem enormen Ausmaß. Mit dieser Bedeutung geht jedoch auch Verantwortung einher, weshalb sich Niedersachsen – gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen – die Erweiterung der Haftung von Plattformbetreibern auf die Fahne geschrieben hat. Denn zunehmend werden Nutzerinnen und Nutzer Opfer rechtswidrig erstellter und verbreiteter Inhalte. Gerade der Missbrauch durch sexualisierte oder pornographische Deepfakes erlebt derzeit Hochkonjunktur. Große Plattformbetreiber sollen nach dem Willen der Niedersächsischen Justizministerin zukünftig stärker in die Verantwortung genommen und verpflichtet werden, eigenverantwortlich die veröffentlichten Inhalte auf offenkundige Rechtsverstöße zu prüfen und die Abrufbarkeit solcher Inhalte zu unterbinden. Dr. Wahlmann: „Plattformbetreiber profitieren wirtschaftlich im erheblichen Maße von den Posts der Nutzerinnen und Nutzer – also müssen sie auch Verantwortung für das übernehmen, was über ihr Medium verbreitet wird: Das Internet ist keine Einbahnstraße. In Zeiten massiver digitaler Gewalt müssen Plattformbetreiber ihren Beitrag dazu leisten, dass das Internet kein faktisch rechtsfreier Raum wird.“

Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.06.2026

Ansprechpartner/in:
Frau Verena Brinkmann

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 5044

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