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Justizministerium ermöglicht späteren "Freischuss" im Jura-Studium

Sommersemester 2020 wird nicht angerechnet


Es ist eine gute Nachricht für die Jura-Studierenden in Niedersachsen: Das Sommersemester 2020 wird aufgrund der Beeinträchtigungen durch die COVID-19-Pandemie nicht auf den sog. Freischuss angerechnet. Diese Entscheidung hat das Niedersächsische Justizministerium getroffen, eine entsprechende Änderung der Ausbildungs-Verordnung ist heute von Justizministerin Barbara Havliza unterschrieben worden.

Der „Freischuss“ ist eine häufig genutzte Möglichkeit von Studierenden der Rechtswissenschaft. Das Ausbildungsgesetz für angehende Juristinnen und Juristen sieht grundsätzlich vor, dass die sog. Pflichtfachprüfung in der ersten Prüfung (früher auch bekannt als „Erstes Staatsexamen“) nur zwei Mal absolviert werden kann. Melden sich Studierende jedoch innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel bis zum Abschluss des 8. Fachsemesters), so haben sie einen weiteren Versuch – den „Freischuss“. Diese Möglichkeit nimmt vielen Studierenden den Druck beim Schreiben der höchst anspruchsvollen juristischen Pflichtfachprüfung. Zugleich sollen jene Studierende privilegiert werden, die ihr Studium zügig vorantreiben und frühzeitig abschließen.

Dr. Thomas Matusche, Präsident des Landesjustizprüfungsamts: „Der Lehrbetrieb an den Universitäten ist im Sommersemester 2020 durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus beeinträchtigt. Die juristischen Fakultäten in Göttingen, Hannover und Osnabrück tun alles, um unter diesen Umständen ein gutes Angebot zu gewährleisten. Sie sehen aber wie wir, dass ein spürbarer Nachteil verbleibt. Diesen gleichen wir nun zu Gunsten der Studierenden im Rahmen der Freiversuchsregelung aus.“

Die neue Regelung gilt für alle (künftigen) Prüflinge. Es wird also nicht danach unterschieden, in welchem Fachsemester sich die Studierenden während des Sommersemesters 2020 befanden, an welcher Universität das Sommersemester 2020 absolviert wurde und in welchem Maß eine Beeinträchtigung tatsächlich vorgelegen hat.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie (alsbald) auf der Seite des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamtes sowie im FAQ auf der Seite des Niedersächsischen Justizministeriums.


Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.05.2020

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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