Haushaltsentwurf für die Jahre 2027 und 2028
Personelle Verstärkung für die Justiz, Ausbau der Digitalisierung sowie Stärkung der Zivilgesellschaft und der Demokratie durch Prävention und Opferschutz
Der Entwurf für den Doppelhaushalt 2027 und 2028 der Landesregierung setzt einen Schwerpunkt bei der Justiz.
Erhebliche personelle Verstärkung der Justiz
Geschaffen werden 200 neue Vollzeiteinheiten zur Stärkung der Gerichte und Staatsanwaltschaften in allen Diensten. Auch der Zentrale IT-Betrieb der Niedersächsischen Justiz wird personell erheblich verstärkt und kann mit zusätzlich 26 bisher befristeten Stellen jetzt dauerhaft planen.
Die Mittel für den Personalzuwachs kommen aus dem „Pakt für den Rechtsstaat“, der am 25. Juni 2026 vom Bund und den Ländern beschlossen wurde und ein Gesamtvolumen von 450 Mio. Euro umfasst. Für den Abschluss des Pakts hat sich Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann stark gemacht: „Nach langen Verhandlungen ist es den Ländern und dem Bund gelungen, die Neuauflage eines Pakts für den Rechtsstaat zu beschließen. Das ist ein großer Wurf und ein wichtiger Meilenstein sowohl für die Justiz als auch für alle rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger. Der Pakt für den Rechtsstaat ist ein gemeinsamer Kraftakt, der die Justiz als tragende Säule unseres demokratischen Rechtsstaats in der Lage hält, auch zukünftig in angemessener Zeit zu gerechten Entscheidungen zu kommen. Zugleich ist er ein klares Bekenntnis von Bund und Ländern: Wir stehen gemeinsam für eine starke und effektive Justiz - und wir sind gewillt, diesen funktionierenden Rechtsstaat angemessen finanziell zu unterstützen.“
Mit dem Haushaltsentwurf werden auch die Voraussetzungen geschaffen, um die Justiz auf die Folgen des demographischen Wandels vorzubereiten. Für den Vorbereitungsdienst sind 424 neue Anwärterstellen sowie zusätzlich 16 Vollzeiteinheiten für Ausbildungspersonal vorgesehen.
Im Zuge der Reform der Ausbildung des Justizwachtmeisterdienstes konnten zudem in einem ersten Schritt 87 Hebungen von Besoldungsgruppe A 5+ Z nach A 6 + Z realisiert werden.
Darüber hinaus werden finanzielle Mittel zur Stärkung und Ausweitung von zentralen Maßnahmen der Nachwuchsgewinnung (u.a. Messeauftritte, Werbung in Podcasts) in den Haushalt der Justiz eingestellt.
Zusätzliche Mittel für Ausbau der Digitalisierung
Die Mittel für die Digitalisierung der Justiz sollen für das Jahr 2027 um 25 Mio. Euro und für das Jahr 2028 um 20 Mio. Euro erhöht werden. Diese zusätzlichen Mittel werden in den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs und in die weitere Optimierung der Ausstattung von IT-Arbeitsplätzen und Rechenzentren fließen. Außerdem sollen die Mittel für weitere Sitzungssäle an den Gerichten verwendet werden, um in diesen eine zuverlässige Verhandlung mit der eAkte zu gewährleisten. Ferner sollen die in den Gerichten eingesetzten Fachverfahren weiter modernisiert werden.
Stärkung der Zivilgesellschaft und der Demokratie
Für Prävention und Opferschutz sieht der Haushaltsentwurf 3 Mio. Euro vor. Mit diesen Mitteln werden u.a. der Täter-Opfer-Ausgleich, das Präventionsprogramm „Herzsprung“ zur Prävention von Gewalt in jugendlichen Paarbeziehungen, die Förderung von Projekten und Maßnahmen zur Prävention von schwerwiegender Kinder- und Jugendgewalt, die zentrale Informations- und Koordinationsstelle für Opfer bildbasierter sexualisierter Gewalt, der Landesaktionsplan gegen Rassismus sowie die Beratung von Betroffenen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt und auch die mobile Beratung gegen Extremismus und für Demokratie unterstützt. Außerdem werden Projekte und Einrichtungen zur Prävention von Antisemitismus (z.B. RIAS) und auch zur Prävention von Antiziganismus finanziell gefördert.
Die Stiftung Opferhilfe wird mit der Gewährung einer institutionellen Förderung finanziell abgesichert, um ihre satzungsgemäßen Aufgaben auch zukünftig erfüllen zu können.
Zur Umsetzung der Förderungsverpflichtung gemäß § 17 des Betreuungsorganisationsgesetzes werden zur Finanzierung der Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine zusätzlich rund 4,2 Mio. Euro bereitgestellt werden.
Investitionen in nachhaltige Strukturen
Für allgemeine Investitionen, Bauunterhaltungsmaßnahmen und Geschäftsbedarf, wie z.B. Mehrkosten aufgrund der Erhöhung der Postauslagen, werden ab dem Haushaltsjahr 2027 rund 10,6 Mio. Euro für die Gerichte, den Justizvollzug, den Ambulanten Justizsozialdienst und die Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege zur Verfügung gestellt werden. Hierunter fallen auch Investitionen in die Sicherheit im Niedersächsischen Justizvollzug durch die Beschaffung von weiteren Ganzkörperscannern. Mit der finanziellen Absicherung der Beschaffung von neuen Gefangenentransportbussen und der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel aufgrund gestiegener Kosten bei den Reparaturen, der Wartung und Inspektion von Dienstkraftfahrzeugen sieht der Haushaltsplanentwurf mit zusätzlich rund 1 Mio. Euro einen wichtigen Beitrag für den Niedersächsischen Justizvollzug vor.
Artikel-Informationen
erstellt am:
08.07.2026
Ansprechpartner/in:
Herr Simon Beschoten
Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 120-5044
