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Ein Fall für die Gerechtigkeit

75 Jahre Niedersachsen, 75 Jahre Justizgeschichte / Verhandlung beim Sozialgericht Hannover


Die Zeitreise durch 75 Jahre Justizgeschichte hat Justizministerin Barbara Havliza am Mittwoch in das Sozialgericht Hannover geführt. Bei diesem Besuch nahm die Ministerin vor allem Entwicklungen der jüngeren Vergangenheit in den Blick: Zum einen befindet sich das Sozialgericht erst seit dem Jahr 2015 mit weiteren Gerichten im neuen Fachgerichtszentrum in der Leonhardtstraße in Hannover. Zum anderen würdigte die Ministerin mit ihrem Besuch die Arbeit der Sozialgerichte, die zwar, so Havliza, selten im Rampenlicht stünden, jedoch maßgeblich dafür verantwortlich seien, hochaktuelle juristische Streitfragen unseres Sozialstaats einer Lösung zuzuführen.

Aus diesem Grund hatte das Sozialgericht für die Ministerin eine aktuelle Frage aus dem Sozialrecht ausgesucht und das Für und Wider in einer simulierten Gerichtsverhandlung aufbereitet. Im Zuschauerbereich des Gerichts saßen neben der Ministerin mehrere (am Sozialrecht interessierte) Studierende und sowie Referendarinnen und Referendare. Inhaltlich ging es in der Verhandlung um die Rechtsfrage, ob es gegen die Verfassung verstößt, wenn Eltern, die Kinder betreuen und erziehen, in der Renten- oder Krankenversicherung mit gleich hohen Beiträgen belastet werden wie kinderlose Versicherte. In der Pflegeversicherung gibt es einen Beitragszuschlag für Kinderlose bereits seit dem Jahr 2005. Doch auch hier stellt sich die Frage, ob eine weitere Entlastung von Eltern verfassungsrechtlich geboten ist, etwa durch Beiträge, die sich nach der Anzahl der Kinder staffeln.

Diese Fragen sind nicht akademisch erdacht oder zugespitzt, sondern aktuell und relevant: Dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe liegen derzeit mehrere Verfassungsbeschwerden vor, in denen die Frage aufgeworfen wird, wie mit der Berücksichtigung des Betreuungs- und Erziehungsaufwands im

Beitragsrecht der Sozialversicherung umgegangen werden muss.

Die Verhandlung wurde gespielt von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Sozialgerichts Hannover, einer Rechtsanwältin und sowie einer ehrenamtlichen Richterin. Einen interessanten und vertieften Einblick in die juristischen Fragen und Argumente ermöglichte im Anschluss Dr. Andrea Bindig; sie ist zur Zeit vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet.

Am Ende war allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Diskussionsrunde vor allem eins klar: Die Sache ist kompliziert – und gar nicht so leicht zu entscheiden. Justizministerin Havliza nutzte deshalb zum Abschluss gemeinsam mit der Präsidentin des Sozialgerichts, Gabriele Beyer, die Gelegenheit, für die Arbeit in der Justiz zu werben: „Kommen Sie in die Justiz. Nirgendwo sonst können Sie so frei und unabhängig so interessante Fälle entscheiden“, so Havliza. Und Beyer fügte hinzu: „In der Sozialgerichtsbarkeit finden Sie ein Spiegelbild der gesellschaftlichen Entwicklung.“

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75 Jahre Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.10.2021
zuletzt aktualisiert am:
28.10.2021

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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