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Schöffen gesucht!

Bei der Schöffenwahl 2018 werden in Niedersachsen über 3.000 neue ehrenamtliche Richterinnen und Richter bestimmt


Achtung:

Die Informationen in dieser Pressemitteilung sind nicht mehr aktuell. Eine Bewerbung bei der Schöffenwahl 2018 ist nicht mehr möglich.




Sie tragen keine Roben und trotzdem urteilen sie „im Namen des Volkes“, sie sind (meistens) keine Juristen und dennoch unverzichtbar für die vielen Strafprozesse im Land: die rund 3.400 ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen in Niedersachsen. Und sie werden in diesem Jahr neu gewählt.

Mit Ablauf des Jahres 2018 endet die 5-jährige Amtszeit der derzeit gewählten Schöffen und bundesweit werden für die Jahre 2019 bis 2023 neue ehrenamtliche Richter gesucht. In Niedersachsen hat der Bewerbungsprozess für die neue Schöffenperiode bereits begonnen und alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich als Schöffe zu engagieren.

„Ich kann unsere Bürgerinnen und Bürger nur ermutigen, sich für dieses wichtige Amt zu bewerben“, sagt Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza. „Aus meiner langen Erfahrung als Richterin weiß ich, dass Schöffen ein wichtiger Bestandteil der Strafjustiz sind. Sie bringen ihre vielfältige Lebens- und Berufserfahrung ein und haben einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Entscheidungsfindung. Dies stärkt die Akzeptanz gerichtlicher Urteile und damit das Vertrauen in die Justiz. Je mehr Menschen sich für das Schöffenamt bewerben, desto besser.“

Das Niedersächsische Justizministerium beantwortet deshalb vorab die wichtigsten Fragen zur Schöffenwahl:

Was leisten Schöffen?

Schöffen und Jugendschöffen werden im Strafprozess bei den Amts- und Landgerichten eingesetzt. Sie wirken zwar „nur“ im Rahmen der Hauptverhandlung im Strafprozess mit, studieren also vorab keine Akten. In der Hauptverhandlung sind sie allerdings bei allen wichtigen Entscheidungen gleichberechtigt neben den Berufsrichten. Bei der Urteilsfindung hat ein Schöffe also das gleiche Stimmrecht und ist in seinem Urteil nur an Recht und Gesetz gebunden. Eigenschaften wie Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und Gerechtigkeitssinn sind unabdingbar.

Wer kann sich bewerben?

Schöffen benötigen keine besonderen Rechtskenntnisse, insbesondere müssen sie keine Juristen sein. Im Gegenteil: Bestimmte Berufsgruppen sollten keine Schöffen werden, etwa Rechtsanwälte oder Polizisten. Das Schöffenamt kann nur von Deutschen ausgeübt werden; Voraussetzung ist ein Wohnsitz im Bezirk der für die Aufstellung der Vorschlagslisten zuständigen Verwaltungsbehörde. Ferner müssen die Schöffen insbesondere gut genug deutsch sprechen und gesund sein. Die Kandidaten müssen zu Beginn der fünf Jahre dauernden Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet und dürfen das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Vollendet ein Schöffe während der laufenden Amtsperiode das 70. Lebensjahr, dann darf er noch bis zum Ende der Amtsperiode tätig bleiben. Jugendschöffen sollten zudem besondere Kompetenzen in der Jugenderziehung haben.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Schöffen werden in zwei Schritten gewählt. In einem ersten Schritt werden Vorschlagslisten durch die örtlichen Gemeinden bzw. Samtgemeinden erstellt. Für die Wahlen der Jugendschöffen werden die Vorschlagslisten durch die Jugendhilfeausschüsse der Kreise und kreisfreien Städte sowie einiger kreisangehöriger Gemeinden aufgestellt.

Für diese Listen sind Bewerbungen möglich. Interessierte Bürger müssen hier mitunter schnell sein, weil jede Gemeinde ihren Bewerbungsschluss selbst festlegt und die Frist in vielen Gemeinden im Februar bzw. März 2018 abläuft. Ferner kann man von einer Organisation, zum Beispiel einer Partei, vorgeschlagen werden.

Die Vorschlagslisten werden anschließend öffentlich ausgelegt. Gegen die aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten kann jedermann innerhalb einer Frist von einer Woche mit der Begründung Einspruch einlegen, dass bestimmte Kandidatinnen oder Kandidaten für das Schöffenamt nicht geeignet sind.

Die Vorschlagslisten und etwaige Einsprüche werden sodann in der Jahresmitte 2018 dem örtlichen Amtsgericht übersandt. Dort tritt der Schöffenwahlausschuss zusammen. Der Ausschuss entscheidet über die Einsprüche und wählt anschließend aus den Vorschlagslisten die notwendige Anzahl der Haupt- und Hilfsschöffen.

Wer zum Schöffen gewählt wurde, der erhält von dem Amts- oder Landgericht, bei dem er in den nächsten fünf Jahren tätig sein wird, etwa im November/Dezember 2018 einen Bescheid über seine Wahl - zusammen mit den voraussichtlichen Terminen des Jahres 2019. Zu Beginn der Wahlperiode findet eine Einführungsveranstaltung für alle (neu-) gewählten Schöffen statt. In dem ersten Hauptverhandlungstermin erfolgt eine Vereidigung.

Wo gibt es Hilfe?

Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie unter www.mj.niedersachsen.de.

Vielfältige Informationen bietet zudem der Landesverband Niedersachsen/Bremen e.V. der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen unterwww.schoeffen-nds-bremen.de. Der Landesverband organisiert zudem am 10. Februar 2018 ab 14 Uhr eine Informationsveranstaltung zur Schöffenwahl in Hannover (Veranstaltungszentrum "Rotation" in den ver.di-Höfen, Goseriede 10, 30159 Hannover). Der Eintritt ist frei.

Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen halten zudem in der Regel die örtlichen Verwaltungsbehörden bereit.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.02.2018
zuletzt aktualisiert am:
12.09.2018

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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