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Niewisch-Lennartz zieht positive Bilanz nach Justizministerkonferenz in Berlin

Justizministerkonferenz unterstützt Vorschlag Niedersachsens zur Entlastung der Verwaltungsgerichte in Asylverfahren


Krankenhauskeime: Beweislastumkehr zugunsten von Patienten

HateSpeech: Informationsportal für Opfer beschlossen

Die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz zieht positive Bilanz nach der heutigen Justizministerkonferenz in Berlin.

„Wir haben in vielen Punkten Einigkeit erzielt. Insbesondere freut es mich, dass meine Amtskolleginnen und Amtskollegen den von Niedersachsen initiierten Vorschlag unterstützen, zu einer Rechtsvereinheitlichung im Asylprozess beizutragen“, sagte die Ministerin in Berlin. Die Konferenz bittet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zu prüfen, ob den Verwaltungsgerichten die Möglichkeit gegeben werden soll, bei grundsätzlicher Bedeutung der Asylsache sowie bei uneinheitlicher Rechtsprechung die Berufung zuzulassen.

Niewisch-Lennartz: „Es bleibt zu hoffen, dass diese und auch die weiteren von den Präsidentinnen und Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte der Länder sowie des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts auf ihrer Jahrestagung im Oktober geforderten Möglichkeiten, Rechtszersplitterung zu vermeiden und gerichtliche Asylverfahren zu beschleunigen, auf der Agenda bleiben. Nur so können wir die Verwaltungsgerichte effektiv entlasten. Die Ausstattung mit mehr Personal allein reicht nicht aus.“

Niedersachsen hatte die Beschleunigung von Asylverfahren gleich zu Beginn der Flüchtlingssituation gefordert und trotz Widerständen immer wieder auf die politische Agenda gesetzt.

Unter anderem wurden folgende weitere von Niedersachsen eingebrachten Anträge beraten:

Krankenhauskeime: Beweislastumkehr bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften

Ministerin Niewisch-Lennartz: „Durch Krankenhauskeime sterben in Deutschland jährlich dreimal so viele Menschen wie durch Verkehrsunfälle.Die Betroffenen oder ihre Angehörigen haben es vor Gericht aber oft schwer zu beweisen, dass sie sich in der Klinik mit einem Krankenhauskeim infiziert haben. Zukünftig soll daher die Klinik darlegen und notfalls beweisen müssen, dass sie alle Hygienevorschriften eingehalten hat. Kann sie das nicht, soll die Klinik beweisen müssen, dass sie für die Infektion nicht verantwortlich ist. Kann sie auch dies nicht, muss sie haften.“

Die Justizministerkonferenz hat über Verbesserungen im Arzthaftungsrecht beraten. Die Ministerinnen und Minister sind dabei dem Vorschlag Niedersachsens und Baden-Württembergs gefolgt, bei Infektionsfällen durch Krankenhauskeime eine Beweislastumkehr zugunsten der Patientinnen und Patienten zu fordern. Diese soll dann eintreten, wenn die gemeinsame Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut durch den oder die Behandler nicht beachtet wurden.

Extremismus: Opferhilfeportal für Betroffene von HateSpeech

Die Justizministerinnen und -minister haben auf Initiative Niedersachsens beschlossen, den Bundesjustizminister um die Prüfung der Einrichtung eines bundeseinheitlichen Opferhilfeportals für Opfer von Hass-Postings und extremistischen Verunglimpfungen zu bitten. In dem Onlineportal sollen Betroffene Informationen zur Rechtslage sowie zu den ihnen zustehenden Ansprüchen und deren Durchsetzung erhalten.

Ministerin Niewisch-Lennartz: „Fremdenfeindliche, beleidigende und volksverhetzende Einträge in den sozialen Netzwerken haben erheblich zugenommen. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken wurde zwar die Rechtssituation deutlich verbessert. Um ihre Rechte aber auch durchsetzen zu können, müssen die Betroffenen ihre Rechte auch kennen. Dazu soll das Opferhilfeportal beitragen.“

Rechtsextremismus: Nationales Aktionsprogramm zur Förderung des Ausstiegs für Angehörige der rechtsextremen Szene

„Ein weiterer zentraler Punkt bei Bekämpfung rechtsextremer und fremdenfeindlicher Straftaten ist der Ausbau von Aussteigerprogrammen und deren Finanzierung“, so die Ministerin. Daher muss zukünftig auch ein nationales Programm zum Ausbau von Ausstiegshilfen für Angehörige der rechtsextremen Szene entwickelt werden.

Justizministerin Niewisch-Lennartz: „Angebote für ausstiegswillige Kader und Führungspersonen zeigen nachweislich Wirkung bei der Bekämpfung und Auflösung rechtsextremer Szenen und Strukturen. Wir erzielen in Niedersachsen hervorragende Ergebnisse mit unserer beim Landespräventionsrat Niedersachsen angesiedelten AussteigerhilfeRechts. Um weiter so erfolgreich arbeiten zu können, sind zusätzlich länderübergreifende Kooperationen notwendig und eine stabile und verlässliche personelle und finanzielle Ausstattung – sowohl für staatliche wie auch für zivilgesellschaftliche Ausstiegsangebote.“

 

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.11.2017

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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