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Rechtspsychologie: Bundesweit einzigartiger Studienschwerpunkt startet an der Universität Hildesheim

Psychologen werden für den niedersächsischen Justiz- und Maßregelvollzug ausgebildet - Justiz- und Sozialministerium vergeben Stipendien


Neue Professur eingerichtet

Mit der Rechtspsychologie startet Mitte Oktober 2017 an der Universität Hildesheim ein neuer Studienschwerpunkt. Dieser ist Teil einer langfristigen Strategie zur Personalgewinnungdes Niedersächsischen Justizministeriums (zuständig für Justizvollzug) und des Niedersächsischen Sozialministeriums (zuständig für Maßregelvollzug). Er soll durch die enge Verzahnung von Forschung und Praxis dazu beitragen, gut ausgebildeten Nachwuchs für die Vollzugseinrichtungen des Landes zu gewinnen.

Das Niedersächsische Justizministerium und das Niedersächsische Sozialministerium unterstützen jedes Jahr jeweils ein bis zwei Studierende im Rahmen eines Stipendiums. Die Stipendiaten erhalten monatlich 1200 Euro und absolvieren während des Studiums eine Praxisphase in Einrichtungen des Maßregel- und Justizvollzuges. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums erhalten sie ein Einstellungsangebot in einer Justiz- oder Maßregelvollzugsanstalt des Landes Niedersachsen.

Für die neu eingerichtete Professur konnte Prof. Dr. Klaus-Peter Dahle gewonnen werden. Der renommierte Kriminalpsychologe ist anerkannter Spezialist für Kriminalprognosen in Deutschland. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen kriminelle Entwicklung, Sexual- und Gewaltdelinquenz, Straftäterbehandlung, Methoden zur Verbesserung von Kriminalprognosen und Jugendkriminalität. Mit seiner Forschung trägt der Psychologieprofessor dazu bei, die Zuverlässigkeit prognostischer Einschätzungen zu erhöhen. Klaus-Peter Dahle arbeitet seit 20 Jahren im Bereich der Kriminalpsychologie und hat zuvor am Institut für Forensische Psychiatrie der Charité – Universitätsmedizin Berlin und der Freien Universität in Berlin geforscht.

„Auf der einen Seite brauchen wir qualifizierten Nachwuchs für die fachkompetente Diagnostik, Betreuung und Behandlung unserer Strafgefangenen. Auf der anderen Seite brauchen wir eine systematische Forschung auf dem Gebiet der Wirksamkeit therapeutischer Maßnahmen und der Verbesserung von Kriminalprognosen. Ich bin sicher, dass wir mit diesem Studienschwerpunkt beides auf einmal erreichen“, erklärt Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz, Ideengeberin und Initiatorin des Studienschwerpunktes. „Mit dem neuen Angebot eröffnen wir engagierten Studierenden attraktive und konkrete Karrierechancen beim Land Niedersachsen. Ich danke allen, die dazu beigetragen haben, dieses anspruchsvolle Studienangebot zu realisieren.“

Cornelia Rundt, Niedersächsische Sozialministerin sagt: „Von diesem neuen Studienangebot, das bundesweit einmalig ist, profitieren nicht nur die Gefangenen in Justizvollzugsanstalten und die Patientinnen und Patienten des Maßregelvollzugs, sondern vor allem auch die Bürgerinnen und Bürger. Die praktische Arbeit mit den Betroffenen ist umgesetzte Kriminalprävention. Rechtspsychologinnen und -psychologen, die zum Beispiel auch in Beratungsstellen arbeiten, können die oft traumatisierten Opfer von Straftaten zudem sachkundig und individuell beraten.“

„Mit der Rechtspsychologie wird die an der Universität Hildesheim bereits sehr gut aufgestellte Psychologie um einen weithin besonderen Schwerpunkt erweitert. Es freut mich besonders, dass dieses innovative Feld zukünftig durch eine zusätzliche Professur in Lehre und Forschung sehr kompetent vertreten und entwickelt wird“, erläutert Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić.

Lisann Killig, Psychologie-Studentin an der Universität Hildesheim und Stipendiatin des Niedersächsischen Justizministeriums: „Ich finde es spannend, künftig mit Strafgefangenen zu arbeiten und dazu beizutragen, dass sie nach ihrer Haftentlassung ein straffreies Leben führen können. Die 22-Jährige aus der Region Hannover hat den Bachelor-Studiengang Psychologie an der Universität Osnabrück absolviert und bereits in der JVA Meppen hospitiert. „Durch das Stipendium kann ich mich voll und ganz auf mein Studium konzentrieren, muss nicht mehr nebenbei jobben und kann im praktischen Teil schon erste Erfahrungen in meinem zukünftigen Arbeitsfeld sammeln. Und nach dem Abschluss habe ich einen Arbeitsplatz in dem vielseitigen und herausfordernden Arbeitsfeld des Justizvollzugs sicher. Für mich ist das ideal.“

Hintergrund:

Das Masterstudium „Psychologie“ umfasst eine Regelstudienzeit von vier Semestern und wird mit dem Titel „Master of Science Psychologie“ abgeschlossen. Studentinnen und Studenten wählen ab dem Wintersemester 2017/18 zwei von drei möglichen Schwerpunkten, die gleichgewichtig studiert werden (Pädagogische Psychologie, Klinische Psychologie und – neu eingeführt – Rechtspsychologie).

Zu den Studieninhalten der Rechtspsychologie gehören unter anderem Entwicklungs- und Ursachentheorien kriminellen Verhaltens, Aufgaben und Methoden für psychologische Tätigkeiten im Justiz- und Maßregelvollzug, Straftäterbehandlung und Methoden der Kriminalprognose.

Im Niedersächsischen Justizvollzug arbeiten über 100 Psychologinnen und Psychologen in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern als Fach- und Führungskräfte. Im niedersächsischen Maßregelvollzug arbeiten circa 50 Psychologinnen und Psychologen überwiegend in der therapeutischen Arbeit mit Patientinnen und Patienten der forensisch-psychiatrischen Kliniken.

v.l.: Prof. Dr. Klaus-Peter Dahle, Lisann Killig, Antje Niewisch-Lennartz   Bildrechte: Isa Lange, Stiftung Universität Hildesheim

v.l.: Prof. Dr. Klaus-Peter Dahle, Lisann Killig, Antje Niewisch-Lennartz

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.10.2017
zuletzt aktualisiert am:
12.10.2017

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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