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Justiz im Dialog: „Wer klug ist, sorgt vor“

Niewisch-Lennartz: „Eine Form der politischen Entmündigung, die in der kommenden Legislaturperiode dringend geändert werden muss“


Am heutigen Dienstag nahm die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz in der Kapelle des Schlosses Winsen (Luhe) an einem Podiumsgespräch zum Thema „Vorsorgevollmacht und Betreuung“ teil. Die gemeinsam mit dem Amtsgericht Winsen (Luhe) ausgerichtete Veranstaltung findet im Rahmen der vom Niedersächsischen Justizministerium landesweit initiierten Veranstaltungsreihe „Wer klug ist, sorgt vor“ statt. Bürgerinnen und Bürger können noch während der Veranstaltung Fragen an die Expertinnen und Experten stellen.

Die Justizministerin ging in ihrem Grußwort auch auf den Verlust des Wahlrechts ein, der für diejenigen Betreuten von Gesetzes wegen eintritt, bei denen sämtliche Aufgabenkreise an einen Betreuer oder eine Betreuerin übertragen werden. „Diese Form der politischen Entmündigung halte ich für falsch. Die Annahme, jede umfassend betreute Person könne keine Wahlentscheidung treffen, ist nicht haltbar. Es gibt viele Personen, die rechtliche Hilfestellung benötigen und die trotzdem willens und in der Lage sind, ihr Wahlrecht wahrzunehmen“, so die Ministerin. „Der Wahlrechtsausschluss verstößt nach meinem Dafürhalten sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Gerade deshalb gibt es hier dringenden Handlungsbedarf im Bund wie im Land Niedersachsen. In den kommenden Legislaturperioden wird es die Aufgabe des Bundestags und des Landtags sein, das Wahlrecht so zu ändern, dass auch umfassend betreute Personen wählen können.“

Zum Hintergrund:

Die gerichtliche Bestellung eines Betreuers erfolgt im Interesse des Betroffenen. Bei einer Person, die etwa wegen schwerer Erkrankung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln kann, besteht die Möglichkeit der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung. Betreuer müssen alle ihre Handlungen am Wohl des Betreuten orientieren. Deshalb regelt der oder die Betreuer/in stets nur diejenigen rechtlichen Angelegenheiten im persönlichen Kontakt mit den Betroffenen, die sie selbst nicht mehr erledigen können. Eine Aufgabe kann es zum Beispiel sein, für einen an Demenz erkrankten Menschen die Entscheidung über medizinische Behandlungen zu treffen und hierzu Ärzte zu befragen sowie Risiken abzuwägen. Je nach Grad der Einschränkung der Betroffenen kann ein Gericht die Betreuerbestellung auch für sämtliche Aufgaben vorsehen. Die „Nebenwirkung“ einer solchen umfassenden Betreuung ist aber erheblich: Sie führt zum Verlust des Wahlrechts für die Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum Niedersächsischen Landtag und zu den Vertretungen auf kommunaler Ebene.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.10.2017

Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Ehsan Kangarani

Nds. Justizministerium
Referent für Öffentlichkeits- und Pressearbeit
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5077
Fax: 0511 / 120-5181

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