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Weihnachten hinter Gittern

Die Feiertage im Gefängnis sind für viele Betroffene besonders belastend. Der Justizvollzug versucht, die Weihnachtstage so normal wie möglich zu gestalten


Geschenke kaufen, Plätzchen backen, Christbaum schmücken: Die Vorbereitungen auf die bevorstehenden Weihnachtstage sind im ganzen Land sichtbar. Weitgehend unbemerkt bleibt hingegen, dass auch hinter Gittern Weihnachten gefeiert wird. So befinden sich in Niedersachsen etwa 4.500 Menschen während der Weihnachtsfeiertage im Justizvollzug.

In dieser Zeit empfinden die Gefangenen die verschlossenen Türen als besonders belastend. Zwar haben sie - wie auch sonst im Jahr - die Möglichkeit, Pakete oder Briefe zu empfangen und zu versenden; auch das Telefon können sie benutzen. Doch dies kann die Trennung von der Familie oder von Freunden oft nicht aufwiegen, zumal der Kontakt zur Außenwelt nur nach den strengen Regeln des Justizvollzugs erlaubt ist. Die Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten versuchen deshalb mit viel Engagement, Kreativität und den unterschiedlichsten Aktivitäten, etwas Besinnlichkeit und Weihnachtsstimmung für die Gefangenen zu schaffen. In vielen Anstalten werden Traditionen gepflegt, so gibt es etwa am Heiligen Abend oft Kartoffelsalat mit Würstchen. Und auch sonst geben sich die Küchen besonders viel Mühe und bereiten an den Weihnachtsfeiertagen Mahlzeiten zu, die bei den Inhaftierten besonders beliebt sind. In den Haftbereichen werden Weihnachtsbäume aufgestellt und kleine und große Weihnachtsfeiern veranstaltet. Um Langeweile und Trübsinn zu vermeiden, werden die Freizeit- und Sportangebote erweitert. Die Gottesdienste, die an Heiligabend und den Weihnachtstagen in allen Anstalten gefeiert werden, sind wie in den Gemeinden „draußen“ besonders gut besucht. In vielen Anstalten werden nach dem Weihnachtsgottesdienst christliche Kalender verteilt. Zudem laden evangelische und katholische Gefängnisseelsorgerinnen und -seelsorger in einigen Anstalten zu weihnachtlichem Treffen unter dem geschmückten Tannenbaum ein. Andere Geistliche suchen Gefangene gezielt auf, um als Gesprächspartner zur Verfügung zu stehen. Auch Menschen außerhalb des Vollzuges engagieren sich in der Weihnachtszeit für Gefangene - sei es nun die Schulklasse, die Weihnachtskekse für inhaftierte Frauen backt, oder seien es karitative Einrichtungen, die Sachspenden für bedürftige Gefangene zur Verfügung stellen. Und natürlich gibt es auch den Fall, dass Weihnachten für Inhaftierte keine besondere Bedeutung hat. Denn in den Justizvollzugsanstalten gibt es ein buntes Nebeneinander verschiedener Religionen, Traditionen und Kulturen.

„Während die meisten Menschen an den Weihnachtstagen Ruhe und Besinnlichkeit im Kreise der Familien finden, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizvollzuges auch an den Feiertagen, wie an allen übrigen Tagen des Jahres, rund um die Uhr im Einsatz“, betont Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza. „Sie sorgen ganzjährig für unsere Sicherheit und stehen besonders an den Feiertagen gleichzeitig vor der Herausforderung, Menschen in schweren Zeiten zu begleiten und zu betreuen. Ich danke den rund 3.500 Bediensteten des niedersächsischen Justizvollzuges für ihren Einsatz und wünsche ihnen und ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest.“

Einige Gefangene konnten die Anstalten noch vor den Feiertagen verlassen. 68 Inhaftierte wurden etwas früher als geplant entlassen. Sie profitierten von der sogenannten Weihnachtsamnestie. Voraussetzungen waren unter anderem eine bestimmte Mindestaufenthaltsdauer in Haft, ein positives Votum der Justizvollzugseinrichtung, die Zustimmung der Gefangenen sowie eine gesicherte Entlassungssituation. Nicht in den Genuss der Weihnachtsamnestie kommen Gefangene, die während der laufenden Strafhaft schwerwiegende Verfehlungen begangen haben, während Vollzugslockerungen entwichen oder erheblich verspätet zurückgekehrt sind sowie jene, die wegen vorsätzlicher Tötungs- oder Sexualdelikte inhaftiert sind oder die strafrechtlich verfolgt werden, weil sie während des Vollzuges eine weitere Straftat begangen haben. Einige Gefangene dürfen, sofern sie geeignet sind, über Weihnachten auch für kurze Zeit die Anstalt im Rahmen so genannter Vollzugslockerungen verlassen.

Justizvollzugsanstalt Lingen bei Nacht und es schneit  

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.12.2017
zuletzt aktualisiert am:
04.01.2018

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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