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Von Niedersachsen eingebrachte und mitgetragene Vorschläge finden Zustimmung bei der Justizministerkonferenz in Lübeck-Travemünde

Justizminister stimmen für eine Verschärfung des Bedrohungstatbestandes und für eine Verbesserung der strafrechtlichen Terrorismusbekämpfung


Erneute Bewährung während laufender Bewährungszeit soll zur Ausnahme werden


In der heute zu Ende gegangenen Justizministerkonferenz erhielten die von Niedersachsen eingebrachten und unterstützen Vorschläge breiten Zuspruch. Niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza am Rande der Konferenz in Lübeck-Travemünde: „Recht muss sich entwickeln. Aus diesem Grund habe ich mit Kolleginnen und Kollegen anderer Länder rechtspolitische Vorschläge gemacht, wie sich das Recht auf aktuelle gesellschaftliche Phänomene einstellen sollte. Und ich freue mich sehr, dass unsere Vorschläge aus dem Bereich des Strafrechts ein so positives Echo gefunden haben.“

Themen, die von Niedersachsen (mit) entwickelt wurden, waren insbesondere:



Hasskriminalität entschlossener entgegentreten – Verschärfung des Bedrohungstatbestandes (§ 241 Strafgesetzbuch - StGB)

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder unterstützen nachdrücklich den Vorschlag aus Niedersachsen, den Bedrohungstatbestand im StGB anzupassen. Weitere Antragsteller waren Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern.

Der Grund für diesen Vorstoß: Der derzeit gültigen Fassung der Strafvorschrift unterfallen Bedrohungen mit der Begehung eines Verbrechens. Für eine massive Einschüchterung kann jedoch auch der Hinweis auf ungeschützte Angehörige oder auf das Privateigentum schon ausreichend sein. Insbesondere Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Polizisten, Rettungskräfte und Ehrenamtliche fühlen sich vielfach durch Äußerungen unter Druck gesetzt, die harmloser als eine Bedrohung im Sinne des StGB klingen, aber genauso hart wirken.

Havliza: „Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte müssen in die Lage versetzt werden, solches Fehlverhalten angemessen zu sanktionieren. Wer meint, mit einer Bedrohung seiner Meinung Nachdruck verleihen zu müssen, der soll auch darauf gefasst sein müssen, dass er Post von der Staatsanwaltschaft bekommt.“

Nach dem nunmehr gefassten Beschluss der Justizminister wird das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz um eine Prüfung gebeten, wie das Strafgesetzbuch ergänzt werden kann.



Kettenbewährungen vermeiden

Auf deutliche Zustimmung stieß der Vorschlag, die Regelungen für die Aussetzung von Freiheitsstrafen zur Bewährung enger zu fassen. Antragsteller für diesen Vorstoß waren Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Nach dem Beschlussvorschlag sollen die Regeln des Strafgesetzbuchs so verändert werden, dass eine weitere Freiheitsstrafe für eine während einer Bewährungszeit begangene Straftat nur noch in Ausnahmefällen zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Havliza: „Straftaten führen nicht selten zu Bewährungsstrafen, obwohl der Täter bereits unter Bewährung stand. Das wollen wir ändern. Konsequenzen müssen spürbar sein, vor allem dann, wenn ein Verurteilter sich eine erste Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nicht zur Warnung hat dienen lassen und trotz laufender Bewährungszeit erneut straffällig wird.“



Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung des Terrorismus

Darüber hinaus wurde beschlossen, einen gemeinsamen Antrag Niedersachsens und Baden-Württembergs zu unterstützen, den Tatbestand des § 89a StGB im Hinblick auf die Verwendung von Messern zu präzisieren. Die Vorschrift stellt die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat unter Strafe. Wird eine solche Tat geplant bzw. unterstützt, ist nach der derzeitigen Gesetzesfassung nicht vorgesehen, dass dies auch für solche Taten gilt, die mittels Messern begangen werden sollen. Aktueller Anlass dieses Vorstoßes ist der Umstand, dass in den vergangenen fünf Jahren bei annähernd der Hälfte der etwa 70 in Europa verübten islamistisch motivierten Anschläge Hieb- oder Stoßwaffen eingesetzt wurden.



Körperverletzung mittels Messern soll zum Verbrechen hochgestuft werden

Der Einsatz von Messern spielte auch bei einem anderen Thema eine Rolle. Die Mehrheit der Justizministerinnen und Justizminister sprach sich dafür aus, Körperverletzungen, die mittels eines Messers begangen werden, zum Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe aufzustufen. Dadurch soll für solche Taten eine angemessene Sanktionierung gewährleistet und ein klares rechtspolitisches Signal gegen diese Art der Kriminalität gesetzt werden.

Denn nach Auffassung der Mehrheit der Justizministerinnen und Justizminister handelt es sich bei Messerangriffen um eine ernsthafte Bedrohung der Sicherheit der Bevölkerung. Antragsteller waren Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hessen.



Zur Justizministerkonferenz

Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister dient der Koordination und Abstimmung der justiz- und rechtspolitischen Vorhaben der Länder und ist zugleich zentrales Instrument für die Vertretung der gemeinsamen rechtspolitischen Interessen der Länder gegenüber dem Bund. Die in der JuMiKo gefassten Beschlüsse haben zwar keinen Rechtssetzungscharakter, von ihnen können aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland und Europa ausgehen. Die Konferenz ist eine ständige Einrichtung mit jährlich wechselndem Vorsitz.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.06.2019

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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