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Videodolmetschen im Justizvollzug eingeführt

Mehr als 60 Sprachen per gesicherter Internet-Verbindung


Niedersachsen geht neue Wege beim Dolmetschen im Justizvollzug. Es besteht nunmehr die Möglichkeit des so genannten Videodolmetschens. Dabei wird per gesicherter Internet-Verbindung ein Dolmetscher zugeschaltet, wenn man ihn in einer Haftanstalt benötigt.

Diese Technik vereinfacht und beschleunigt die Abläufe im Justizvollzug. Es wird immer schwieriger, flexibel und zügig geeignete Dolmetscher für die vielen Sprachen zu finden, die in den 13 Justizvollzugseinrichtungen des Landes mit insgesamt 23 Liegenschaften des geschlossenen Vollzuges gesprochen werden. Der Anteil ausländischer Inhaftierter ist gestiegen – von etwa einem Viertel im Jahr 2014 auf aktuell rund ein Drittel. Zum Stichtag 28.02.2019 waren Personen aus 89 unterschiedlichen Staaten in Niedersachsen inhaftiert. Die gesprochenen Sprachen reichen von Englisch, Französisch und Spanisch über die Sprachfamilien des Balkan und des eurasischen sowie vorderasiatischen Raumes bis hin zu den Dialekten Nord- und Südafrikas. Insbesondere Dolmetscher der Sprachdialekte können oft nicht kurzfristig in den Hafteinrichtungen erscheinen.

Das Videodolmetschen soll insbesondere eingesetzt werden, wenn Gefangene in einer Haftanstalt aufgenommen werden. In einem Erstgespräch geht es häufig darum, ob Suizidtendenzen bestehen, ob Verwandte benachrichtigt werden müssen oder ob psychische Auffälligkeiten zu erkennen sind. Aber auch im weiteren Verlauf des Vollzugs kann das Videodolmetschen helfen – sei es bei medizinischen Fragen oder einfach nur zur Überwindung von alltäglichen Verständigungsschwierigkeiten.

Justizministerin Barbara Havliza: „Sprache ist der Schlüssel zu allem, auch in einem Gefängnis. Einander zu verstehen kann in der Haft vieles erleichtern. Missverständnisse können vermieden und Aggressionen abgebaut werden. Auf dem Weg in ein straffreies Leben ist die Verständigung enorm wichtig. Hier sollte man sich in der Kommunikation auch in eiligen Fällen nicht auf Mimik und Gestik verlassen müssen.“

In diesen Wochen werden an die Haftanstalten Tablets ausgeliefert, auf denen eine entsprechende App konfiguriert ist. Das private Unternehmen, mit dem der Justizvollzug zusammenarbeitet, bietet über eine gesicherte IT-Verbindung Übersetzungsleistungen in mehr als 60 Sprachen an. Die Dolmetscher verfügen über Übersetzungserfahrungen in den Themen Medizin, Verwaltung und Sozialwesen. Die Dolmetscherleistungen sind an jedem Tag des Jahres für mindestens zehn Stunden abrufbar; die Reaktionszeit des Dolmetschers auf eine Anfrage beträgt – abhängig von der Sprache – zwischen 5 und 120 Minuten. Die Kosten für ein übersetztes Gespräch werden taktgenau abgerechnet und betragen 1,20 Euro/Minute – unabhängig von der Sprache. Hinzu kommt eine monatliche Grundgebühr in mittlerer dreistelliger Höhe für die Bereitstellung des Übersetzungsservice. Bislang mussten für Übersetzungsleistungen immer Dolmetscher in die Haftanstalten bestellt werden. Die mit der Anreise verbundenen Verzögerungen und Kosten werden durch das nun eingeführte Videodolmetschen vermieden.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.04.2019

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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