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Rede der Niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza zu TOP 16 „Angemessene Unterstützung der Betreuungsvereine für eine gute rechtliche Betreuung“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 24. Oktober 2018, Abschließende Beratung


Es gilt das gesprochene Wort!


"Seitens der Landesregierung begrüße ich den gemeinsamen Änderungsvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu dem von den Regierungsfraktionen eingebrachten Entschließungsantrag ausdrücklich. Der breite parlamentarische Konsens zeigt, dass wir beim so wichtigen Thema Betreuung an einem Strang ziehen.

Der Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, das System der rechtlichen Betreuung zu modernisieren und vor allem zu stärken. Die Ausgestaltung des Betreuungsrechts ist eines der bedeutendsten justizpolitischen Handlungsfelder auf Landesebene. Zwar gibt auch hier – wie in vielen anderen Rechtsbereichen – der Bundesgesetzgeber die Rahmenbedingungen vor. Dies gilt zum Beispiel für die Erhöhung der Betreuervergütung. Für diese setzen wir uns im Gesetzgebungsverfahren ein.

Doch verbleiben noch entscheidende Handlungsmöglichkeiten auf Landesebene. Den niedersächsischen Betreuungsvereinen wollen wir helfen, ihre wichtigen Querschnittsaufgaben in Beratung und Begleitung noch intensiver mit Leben zu füllen. Synergieeffekte innerhalb der Landesregierung wollen wir besser nutzen.

Hierzu haben die Regierungsfraktionen in ihrem Koalitionsvertrag einen wichtigen Schritt unternommen. Sie haben vereinbart, die Kompetenzen der rechtlichen Betreuung zukünftig im Justizministerium zu bündeln. Hier sind wir auf einem guten Weg.

Die Betreuungsvereine sind ein wesentliches Kernelement im Rahmen der rechtlichen Betreuung. Das Konzept der rechtlichen Betreuung ist vorrangig auf dem Ehrenamt aufgebaut und so soll es auch bleiben. Den Betreuungsvereinen kommt daher im Rahmen ihrer Querschnittsarbeit eine ganz wesentliche Funktion zu.

Sie werben ehrenamtliche Betreuer, bilden sie aus und unterstützen und begleiten sie. Auch wenn eine Betreuung ehrenamtlich geführt wird, heißt dies nicht, dass es eine einfache Aufgabe wäre. Hier leisten die Betreuungsvereine den Ehrenamtlichen sehr wertvolle Hilfe.

Des Weiteren haben die Betreuungsvereine die Aufgabe, über Vorsorgevollmachten zu beraten. Angesichts dieser vielfältigen Themenkomplexe muss die Arbeit der Betreuungsvereine auskömmlich finanziert sein. Eine substantielle Erhöhung der Landesmittel für die Betreuungsvereine ist daher fest beabsichtigt.

Wir müssen aber im Blick behalten: Längst nicht alle Personen, die auf eine Unterstützung der staatlichen Sicherungssysteme angewiesen sind, benötigen eine rechtliche Betreuung. Nicht nur die UN-Behindertenrechtskonvention fordert es, auch ich sage sehr deutlich:

Wir dürfen es nicht zulassen, dass Menschen in ihren Grundrechten beschnitten und rechtliche Betreuungen für sie eingerichtet werden, nur weil wir nicht in der Lage sind, ihnen diejenigen Hilfen zukommen zu lassen, auf die sie einen Anspruch haben! Rechtliche Betreuung muss Ultima Ratio bleiben. Auch wenn Menschen heute nicht mehr „unter Vormundschaft gestellt“ werden, bleibt die rechtliche Betreuung doch ein grundrechtsrelevanter Eingriff - und zwar unabhängig von der Zustimmung der Betroffenen.

Die Landesregierung wird zur Meidung von Reibungsverlusten die Zuständigkeiten im Betreuungswesen konzentrieren. Neben der Bündelung innerhalb der Landesregierung und der intensiveren Förderung der Betreuungsvereine werden wir uns dafür einsetzen, dass alle im Betreuungswesen tätigen Akteure gut abgestimmt im Sinne der hilfesuchenden Menschen tätig werden.

Beispielhaft möchte ich die Arbeit der örtlichen Betreuungsstellen in den Kommunen hervorheben. Diese sind die ersten Anlaufpunkte für Menschen mit großem Unterstützungsbedarf. Aufgabe der Betreuungsstellen ist es zum einen, die Situation der Hilfesuchenden zu klären und vor allem etwaige betreuungsvermeidende Hilfen zu vermitteln.

Die Betreuungsstellen werden zwar im eigenen Wirkungskreis tätig. Dennoch muss das Land ihnen beratend zur Seite stehen. Die fachliche Begleitung soll künftig daher ebenfalls im Justizressort angesiedelt werden. Unser Ziel ist es, die Betreuungsbehörden gut zu begleiten und sie darin zu unterstützen, die ihnen übertragenen Aufgaben auch bei der Vermittlung vorrangiger sozialer Hilfen gut und effektiv zu erfüllen.

Noch einmal: Für die betroffenen Menschen ist es von entscheidender Bedeutung, ob sie zu ihrer Hilfe rechtliche Betreuung „verordnet“ bekommen oder ob das Land in der Lage ist, ihnen im Rahmen seiner Unterstützungssysteme andere Hilfen zukommen zu lassen.

Ziel muss es sein, die betroffenen Personen frühzeitig umfassend zu informieren, damit sie möglichst selbstbestimmt Entscheidungen treffen können.

Ich freue mich daher, dass auch der Niedersächsische Landtag sich dieses wichtigen Themas annimmt. Den beteiligten Fraktionen gilt mein ausdrücklicher Dank. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit."


Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.10.2018
zuletzt aktualisiert am:
26.10.2018

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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