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Rede der Niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza im Niedersächsischen Landtag zum Entschließungsantrag „Schöffenamt stärken – Kommunen unterstützen“ (Drs. 18/1359)

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27. Februar 2019, (TOP 18)


Es gilt das gesprochene Wort!


„Urteile werden in Deutschland „Im Namen des Volkes“ gesprochen. Dies wird in besonderem Maße durch das Schöffenamt greifbar. Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Sie wirken in Strafverfahren an den Amts- und an den Landgerichten mit. Und sie sind neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern mit dem gleichen Stimmrecht an der Urteilsfindung beteiligt.

Für die Justiz sind Schöffinnen und Schöffen ein Gewinn: Sie bringen ihre Lebenserfahrung, ihre beruflichen Kenntnisse, ihre Menschenkenntnis und ihr Gerechtigkeitsempfinden mit in das Strafverfahren ein. Gleichzeitig tragen sie zu einem gewissen Verständnis und zur Akzeptanz für richterliche Entscheidungen in der Öffentlichkeit bei. Damit stehen sie für Bürgernähe und Transparenz in der Justiz. Daher ist das Schöffenamt, das in dieser Form schon seit über 140 Jahren in unserem Gerichtsverfassungsgesetz verankert ist, unverzichtbar.

Am 1. Januar 2019 hat die neue, fünf Jahre dauernde Amtsperiode der Schöffinnen und Schöffen begonnen. Über 5.400 Frauen und Männer sind in Niedersachsen im Schöffenamt vereidigt worden: Sie sind an den Schöffengerichten, Jugendschöffengerichten, Strafkammern und Jugendstrafkammern sowie am Schwurgericht tätig. Für viele von ihnen ist es nicht die erste Amtsperiode. Es ist ein gutes Zeichen für Niedersachsen, dass sich das Schöffenamt nach wie vor großer Beliebtheit erfreut. Zeigt es doch, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aktiv für ihren Staat eintreten.

Gerade in Zeiten, in denen staatliche Institutionen und deren Entscheidungen zunehmend in Frage gestellt werden, tragen unsere Schöffinnen und Schöffen ganz erheblich zur Akzeptanz unseres demokratischen Rechtsstaates bei. Daher danke ich allen Schöffinnen und Schöffen ganz herzlich für diese so wichtige Arbeit.

Die Schöffinnen und Schöffen in Niedersachsen wie auch der Niedersächsische Schöffenverband verdienen unsere volle Unterstützung. Dies ist, so denke ich, auch breiter parlamentarischer Konsens hier im Hause. Daher ist der Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in der Form des Änderungsantrags der Fraktionen von SPD und CDU ein gutes Signal: Der Niedersächsische Landtag steht an der Seite der Schöffinnen und Schöffen.

Bereits jetzt erhalten alle Schöffinnen und Schöffen zu Beginn der Amtsperiode eine Einführungsveranstaltung durch die Gerichte. Zur Mitte der Amtsperiode bieten die Gerichte eine „Halbzeitveranstaltung“ in Form eines Erfahrungsaustauschs an. Dabei ist zu beachten, dass die Schöffinnen und Schöffen kein „Jura-light“-Studium erhalten sollen. Gleichwohl ist ein Überblick über den Ablauf eines Verfahrens, die Rechte von Verfahrensbeteiligten und auch mögliche Strafzumessungserwägungen für ihre Tätigkeit als Laienrichterinnen und Laienrichter von Vorteil.

Der Niedersächsische Schöffenverband plant zur Ergänzung des gerichtlichen Angebots in Zusammenarbeit mit den Volkshochschulen weitere Fortbildungsangebote zur Einführung in das Schöffenamt. Ich freue mich, dass auf Initiative der Regierungsfraktionen dem Niedersächsischen Schöffenverband über die Politische Liste für das Jahr 2019 ein Betrag von 20.000 Euro für diese Fortbildungsangebote zur Verfügung gestellt wurde. Den beiden Fraktionen gebührt daher mein ausdrücklicher Dank.

Die Vorsitzenden der Schöffengerichte und der Strafkammern wie auch die Verwaltung in den Amts- und Landgerichten – und für diesen wertvollen Beitrag danke ich diesen ganz herzlich – sind die dezentralen Ansprechpartner für die Schöffinnen und Schöffen vor Ort. Fragen und Anliegen, die an mein Haus herangetragen werden, werden seitens des Fachreferats zuverlässig bearbeitet. Der Entschließungsantrag gibt uns gleichwohl Anstoß, unsere Leistungen für die Schöffinnen und Schöffen kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls den Erfordernissen anzupassen.

Nicht nur die Gerichte und die Justizverwaltung sind in ihrer Einsatzbereitschaft für das Schöffenamt gefragt. Das Deutsche Richtergesetz regelt in § 45 unmissverständlich, dass keine Schöffin und kein Schöffe wegen der Übernahme oder Ausübung des Amts benachteiligt werden darf. Finden Gerichtstermine während der Arbeitszeit statt, so sind alle Arbeitgeber – ob private oder öffentliche – verpflichtet, die Schöffinnen und Schöffinnen für ihren Dienst bei Gericht ohne Wenn und Aber freizustellen. Andere Entscheidungen können nicht akzeptiert werden.

Das Schöffenamt ist zweifelsohne ein integraler Bestandteil der Strafjustiz. Dafür, dass diese verantwortungsvolle Tätigkeit zugleich ein attraktives Ehrenamt bleibt, habe ich mich bisher eingesetzt und werde ich mich auch in der Zukunft einsetzen. Daher freue ich mich über den von den Regierungsfraktionen von SPD und CDU geänderten Entschließungsantrag und unterstütze ihn mit großer Überzeugung.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.02.2019

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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