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Niedersächsischer Justizvollzug bildet 1.225 Gefangene aus

104 Haupt- und Realschulabschlüsse, 86 Ausbildungsabschlüsse


Das Niedersächsische Justizministerium zieht eine positive Bilanz des Schul- und Ausbildungsjahres 2016/2017. Von den durchschnittlich rund 4.900 in Niedersachsen inhaftierten Gefangenen nahmen 1.225 - und damit ein Viertel - erfolgreich an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen des niedersächsischen Justizvollzugs teil. Die niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen bieten ein umfangreiches Angebot an Qualifizierungsmaßnahmen.

„Unser Ziel ist, dass jeder Gefangene nach seiner Haftentlassung eine Perspektive hat. Dazu gehört ganz wesentlich ein Bildungsabschluss, um eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu haben“, sagte die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz. „Ich bin stolz, dass auch in diesem Jahr wieder viele Gefangene die Möglichkeiten genutzt haben, die der Niedersächsische Justizvollzug ihnen mit seinen schulischen und beruflichen Bildungsangeboten bietet. Den Absolventinnen und Absolventen gratuliere ich zu ihrem Erfolg und bedanke mich bei den Justizvollzugsbediensteten für ihr außerordentliches Engagement.“

Insgesamt konnten 47 Hauptschul- und 57 Realschulabschlüsse vergeben werden. 32 junge Gefangene erlangten einen Förderschulabschluss. Zusätzlich wurden landesweit 184 Gefangene in Elementar- und Förderkursen auf den Besuch einer schulischen Ausbildungsmaßnahme vorbereitet. Darüber hinaus haben 146 ausländische Gefangene die deutsche Sprache im Rahmen von zertifizierten Vollzeitmaßnahmen erfolgreich erlernt.

86 Abschlüsse konnten in anerkannten Ausbildungsberufen u.a. im Gastronomie-, Metall-, Bau-, Holzbereich vergeben werden. 142 Gefangene absolvierten Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und 267 Gefangene konnten eine Einstiegsqualifizierung oder eine Helferausbildung u.a. in den Bereichen Glas- und Gebäudereinigung, Lager-Logistik, Gastronomie, Metallbau und Garten- und Landschaftsbau abschließen. Zusätzlich absolvierten 138 Gefangene den Europäischen Computerführerschein (ECDL) und 126 erwarben Zusatz-qualifizierungen wie das Schweißzertifikat und den Gabelstaplerführerschein.


Hintergrund:

Inhaftierte Menschen sind überdurchschnittlich häufig schlecht gebildet, gering qualifiziert und verfügen oft nur über wenig Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb sind schulische und berufliche Bildungsangebote im Justizvollzug wichtige Voraussetzungen dafür, dass es den Gefangenen nach der Haftentlassung gelingt, Arbeit zu finden. Ein Arbeitsplatz ermöglicht nicht nur ein geregeltes Einkommen, sondern auch eine Tagesstruktur, soziale Kontakte und Anerkennung. Das sind nachweislich die entscheidenden Faktoren für eine gelungene Resozialisierung.

Nach dem Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz dienen Arbeit, arbeits-therapeutische Beschäftigung sowie Aus- und Weiterbildung insbesondere dem Ziel, den Gefangenen Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln bzw. vorhandene Fähigkeiten zu erhalten oder zu fördern. Da die Bildungsvoraussetzungen und Berufserfahrungen der Gefangenen sehr unterschiedlich sind, halten die Justizvollzugseinrichtungen ein breit gestreutes Angebot an schulischen und beruflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen vor.

Durchschnittlich waren im Schuljahr 2016/2017 in Niedersachsen rund 4.900 Gefangene in Haft.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.07.2017

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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