Logo Niedersächsisches Justizministerium: zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Niedersächsische Justiz weitet den elektronischen Rechtsverkehr erheblich aus

Ab dem neuen Jahr sind alle Gerichte in Niedersachsen digital erreichbar


Zum 1. Januar 2018 eröffnet die niedersächsische Justiz flächendeckend den elektronischen Rechtsverkehr. Alle Gerichte und Staatsanwaltschaften in Niedersachsen werden dann elektronische Nachrichten in rechtlich wirksamer Weise empfangen können. Darüber hinaus werden die Gerichte in die Lage versetzt, eigene Dokumente bundesweit an die Anwälte, Notare und Behörden elektronisch zu versenden. Die Vorbereitung und Umsetzung erfolgt durch das im Niedersächsischen Justizministerium angesiedelte Programm „elektronische Justiz Niedersachsen (eJuNi)“.

Erstmalig eröffnet wurde der elektronische Rechtsverkehr in Registersachen bei den Amtsgerichten bereits vor rund zehn Jahren. Es folgten die Verwaltungs-, Sozial- und Arbeitsgerichtsgerichtsbarkeit sowie die amtsgerichtlichen Insolvenzsachen und schließlich im Jahr 2016 die Finanzgerichtsbarkeit. Nunmehr zieht mit der Eröffnung in Zivil-, Straf- und Familiensachen der Großteil der amts-, land-und oberlandesgerichtlichen Verfahren nach. Profitieren werden von diesem zusätzlichen Kommunikationsweg allein in Zivil-, Straf- und Familiensachen die Beteiligten in mehr als 170.000 Verfahren. Nur in Grundbuchsachen wird es nach dem 1. Januar 2018 noch keinen elektronischen Rechtsverkehr geben.

Es ist zu erwarten, dass sich die Frequenz des digitalen Austauschs in der Justiz deutlich erhöhen wird. Denn Anwälte, Notare und Behörden, die elektronische Nachrichten an die Justiz versenden, werden diese überwiegend auch elektronisch empfangen wollen. Sollten Anwaltschaft, Notare und Behörden in der Zukunft gänzlich auf Papier verzichten und ausschließlich digital versenden, wird mit einem täglichen Aufkommen digitaler Nachrichten in einer Größenordnung von mehr als 300.000 Blatt Papier gerechnet.

Der Versandweg erfolgt auf der Grundlage des „Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs“. Hier hat der Gesetzgeber beispielsweise De-Mail, das besondere elektronische Anwaltspostfach, das besondere elektronische Notarpostfach oder das besondere elektronische Behördenpostfach als sichere Übermittlungswege zugelassen. Die E-Mail-Adressen der Gerichte, Staatsanwaltschaften oder deren Bediensteten dürfen hingegen für den elektronischen Rechtsverkehr nicht genutzt werden; eine Klageerhebung per E-Mail ist also auch weiterhin ausgeschlossen. Bürgerinnen und Bürger können den Gerichten und Staatsanwaltschaften über das „Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach“ digitale Nachrichten zukommen lassen. Sie sind hingegen nicht verpflichtet, ein eigenes elektronisches Postfach vorzuhalten und werden deshalb auch keine digitalen Nachrichten von der Justiz erhalten.

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.01.2018
zuletzt aktualisiert am:
02.01.2018

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln