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Justizministerkonferenz spricht sich für Videovernehmungen bei heranwachsenden und erwachsenen Opfern von Sexualdelikten aus

Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz: „Die Vermeidung von Mehrfachvernehmungen dient dem Opferschutz und hat sich in Niedersachsen hervorragend bewährt“


Die Justizministerinnen und -minister der Länder haben sich in ihrer heute zu Ende gegangenen Justizministerkonferenz mit der Vermeidung von Doppelvernehmungen bei Opfern von Sexualdelikten befasst. Dabei sind sie einstimmig dem Vorschlag Niedersachsens gefolgt, zu prüfen, ob die Vernehmung einer Zeugin/eines Zeugen in der Hauptverhandlung durch die Vorführung der Videoaufzeichnung einer früheren richterlichen Vernehmung zu ersetzen, auch auf heranwachsende und erwachsene Opfer von Sexualdelikten ausgeweitet werden kann. Derzeit ist dies nur bei kindlichen und jugendlichen Opfern von Sexualdelikten zulässig.

Ziel ist es, Opfer von Sexualdelikten schon im Ermittlungsverfahren richterlich vernehmen zu lassen und diese Vernehmung in Bild und Ton aufzuzeichnen. Das Video kann dann später in die Hauptverhandlung eingeführt werden und auf diese Weise eine erneute Vernehmung der Zeugin oder des Zeugen vermieden werden. Nach derzeit geltendem Recht ist das Abspielen der Bild-Ton-Aufnahmen in der Hauptverhandlung an Stelle einer erneuten Vernehmung nur bei Zeuginnen und Zeugen möglich, die unter 18 Jahren sind oder sie/er es zum Zeitpunkt der Tat noch war.

„Die Videovernehmung hat sich im Landgerichtsbezirk Braunschweig bei kindlichen und jugendlichen Opferzeuginnen und -zeugen hervorragend bewährt“, erklärte Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz am Rande der Justizministerkonferenz. „Sie ist bereits in mehr als 100 Fällen zum Einsatz gekommen. In keinem einzigen Fall mussten die Opfer erneut im Gerichtsverfahren aussagen. Dies dient in erster Linie dem Schutz der Opfer, denen eine neuerliche Vernehmung und das Zusammentreffen mit dem Täter oder der Täterin im Gerichtssaal erspart bleiben. Zum anderen kommt die Videovernehmung aber auch der Strafverfolgung zu Gute, da die Opfer in der Vernehmung direkt nach der Tat mehr Emotionen zeigen als bei der oft erst Monate später stattfindenden Gerichtsverhandlung. Dies führte in einer Vielzahl der Fälle dazu, dass sich die Geständnisbereitschaft der Täter - konfrontiert mit diesen Emotionen - deutlich erhöhte.“

Nach dem im Landgerichtsbezirk Braunschweig entwickelten Modell - dem so genannten Braunschweiger Modell - werden kindliche und jugendliche Opfer von Sexualdelikten bereits im Ermittlungsverfahren richterlich vernommen. Die Vernehmung wird aufgezeichnet. Nur die Ermittlungsrichterin bzw. der Ermittlungsrichter ist in dem kindgerecht eingerichteten Vernehmungszimmer anwesend. Um die Rechte der anderen Verfahrensbeteiligten zu wahren, verfolgen diese die Vernehmung in einem Nebenzimmer und können Fragen über die Ermittlungsrichterin bzw. den Ermittlungsrichter stellen lassen. Später kann diese Vernehmung in der Hauptverhandlung abgespielt und so eingeführt werden.

Es bleibt aber dabei, dass im Einzelfall eine ergänzende Vernehmung von Zeuginnen und Zeugen in der Hauptverhandlung zulässig ist.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.06.2017

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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