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EUREKA-Fach wird 20 Jahre alt

Staatssekretär gratuliert zum Geburtstag der Gerichtssoftware


Über 10.000 Menschen an rund 220 Gerichten arbeiten mit ihr, erfunden wurde sie in Osnabrück und in diesem Jahr wird sie 20 Jahre alt: die Justiz-Software „EUREKA-Fach“. Im Rahmen einer Feierstunde im Verwaltungsgericht Osnabrück gratulierte nun der niedersächsische Justizstaatssekretär Dr. Stefan von der Beck zum Jubiläum. „EUREKA-Fach verdient zum 20. Geburtstag eine Feier in großer Runde“, so Dr. von der Beck. „Schließlich sind der Verbreitungsgrad und die Kreativität des Programms außergewöhnlich.“

EUREKA-Fach ist eine Software zur Verwaltung von Gerichtsverfahren, insbesondere bei den Fachgerichten. Entwickelt wurde das Programm im Jahr 1998 in seiner Urversion am Verwaltungsgericht Osnabrück von dem Programmierer Uwe Möller. Von Osnabrück aus verbreitete es sich in fast die gesamte Bundesrepublik: Von der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt bis hin zu allen Fachgerichten in 14 Bundesländern. „EUREKA-Fach ergänzt juristische Anforderungen und technische Umsetzung und ist ein Produkt, das für die Praxis einfach passt“, so Dr. von der Beck.

An der Geburtstagsfeier in Osnabrück nahmen Gäste aus allen beteiligten Bundesländern teil. Neben dem Justizstaatssekretär Dr. von der Beck waren vor Ort auch der Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, Herr Dr. Thomas Smollich, der Präsident des Verwaltungsgerichts Osnabrück, Herr Ulrich Schwenke, der Präsident des Verwaltungsgerichts Koblenz, Herr Dr. Ralf Geis, sowie der EUREKA-Fach Verbundmanager, Herr Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Sebastian Luth. Der Hausherr Ulrich Schwenke überraschte die geladenen Gäste mit einer EUREKA-Fach Jubiläumstorte.


Ergänzende Informationen:


Wofür steht die Abkürzung EUREKA-Fach?

„EDV-Unterstützung für Rechtsgeschäftsstellen und Kanzleien in der Fachgerichtsbarkeit“


Wer nutzt EUREKA-Fach?

Rund 10.000 Anwenderinnen und Anwender, also insbesondere Richterinnen und Richter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Serviceeinheiten der Gerichte. Genutzt wird das Programm an rund 220 Fachgerichten (erst- und zweitinstanzliche Gerichte der Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie Staatsgerichte) in den Bundesländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Die Koordinierung der Softwareentwicklung und die Vertretung des Länderverbundes aller EUREKA-Fach nutzenden Länder wird durch das so genannte Verbundmanagement wahrgenommen, das seinen Sitz beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat.

Was kann EUREKA-Fach?

Das Programm dient insbesondere der Bearbeitung und Verwaltung von Gerichts- und Beiakten. So kann ein Richter mittels EUREKA-Fach etwa Vorlagen für Urteile oder Beschlüsse erstellen. EUREKA-Fach umfasst neben einem Schreibwerk auch eine elektronische Gerichts- und Beiaktenverwaltung und ermöglicht den elektronischen Rechtsverkehr auf allen Kommunikationswegen.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.04.2018

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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