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Diplomierungsfeier der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege

79 Diplom-Rechtspfleger/innen geehrt


Im Rahmen der Feierlichkeit im Audimax der Universität Hildesheim wurde am heutigen Freitag insgesamt 79 Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern ihr Diplom verliehen. Die Absolventinnen und Absolventen stammen aus Niedersachsen (41), Schleswig-Holstein (27), Bremen (8) und Hamburg (3).

Justizministerin Barbara Havliza, die nicht persönlich anwesend war: „Den Absolventinnen und Absolventen gratuliere ich ganz herzlich zum erfolgreichen Abschluss des Studiums. Die ganze Justiz freut sich auf die personelle Verstärkung. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind für den Justizbetrieb unverzichtbar, denn sie nehmen vielfältige und besonders wichtige Aufgaben verantwortungsvoll wahr.“ In der niedersächsischen Justiz sind annähernd 1.600 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger tätig. Sie eröffnen Testamente, nehmen Grundbucheintragungen vor, sind mit Fragen des Betreuungs- und Familienrechts befasst und vieles mehr.

An dem Studium an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege besteht ungebrochen sehr großes Interesse. Am kommenden Montag, dem 1. Oktober 2018, nehmen 131 junge Menschen das Studium zur/zum Diplom Rechtspfleger/in (FH) neu auf.

Hintergrund:

Die Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege ist eine staatliche Hochschule des Landes Niedersachsen mit Sitz in Hildesheim. Sie bildet Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen aus.

Das Studium beginnt jährlich zum 1. Oktober, dauert drei Jahre und gliedert sich blockweise in insgesamt 24 Studienmonate an der Fachhochschule und 12 Monate berufspraktische Studienzeit in den Justizbehörden. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird über die Übernahme als Beamtin oder Beamtin auf Probe (Justizinspektor/in - Besoldung nach A 9) entschieden.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind in allen Bereichen der Justiz tätig. Ihr Haupteinsatzgebiet liegt in der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. Vormundschafts-, Betreuungs- oder Nachlasssachen), daneben sind sie in der Strafvollstreckung tätig und übernehmen Führungsaufgaben in der Gerichtsverwaltung. Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern ist durch Gesetz eine erhebliche Anzahl von richterlichen Aufgaben übertragen. In diesen Bereichen entscheiden sie - wie Richterinnen und Richter - unabhängig als selbständiges Organ der Rechtspflege, d.h. eigenverantwortlich und nicht weisungsgebunden.
Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.09.2018
zuletzt aktualisiert am:
01.10.2018

Ansprechpartner/in:
Martin Speyer

Nds. Justizministerium
Stv. Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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