Bundesrat beschließt Verbot von Gesichtsverhüllungen in der Gerichtsverhandlung
Niedersächsischer Änderungsantrag dringt vollständig durch
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einen Gesetzesentwurf beschlossen, wonach Gesichtsverhüllungen vor Gericht ausdrücklich verboten werden sollen. Justizministerin Barbara Havliza hatte den Gesetzesvorstoß aus Bayern und Nordrhein-Westfalen in der Zielsetzung befürwortet, allerdings – wie durch Pressemitteilung vom 21.09.2018 mitgeteilt – Änderungen gefordert. Diesen Änderungsbegehren hat der Bundesrat mit seinem heutigen Beschluss umfassend entsprochen.
Justizministerin Barbara Havliza: „Das ist ein guter Gesetzesentwurf. Der freie Blick in das Gesicht eines Prozessbeteiligten ist für die Würdigung und Rechtsfindung von entscheidender Bedeutung.“
Die Justizministerin weiter: „Ich begrüße sehr, dass durch die Übernahme der niedersächsischen Änderungsvorschläge verdeckte Ermittler – und damit zugleich verdeckte Ermittlungen insgesamt – geschützt sind und den Vorsitzenden der Gerichte eine angemessene Entscheidungsfreiheit für Ausnahmefälle möglich bleibt.“
Artikel-Informationen
erstellt am:
19.10.2018
Ansprechpartner/in:
Martin Speyer
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