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Aufbruch der Justiz in die digitale Zukunft

Justizministerin Niewisch-Lennartz startet Programm elektronische Justiz Niedersachsen (eJuNI)


Als Signal für den Aufbruch der niedersächsischen Justiz in das digitale Zeitalter hat die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz heute in Oldenburg offiziell das Programm elektronische Justiz Niedersachsen (eJuNi) gestartet. Im Rahmen der gemeinsam mit der Universität Oldenburg durchgeführten Tagung beschrieb Niewisch-Lennartz die Einzelheiten des Programms, mit dem das sogenannte eJustice-Gesetz umgesetzt werden soll. Das Gesetz verpflichtet insbesondere die Justiz und Anwaltschaft, spätestens ab 2022 ausschließlich elektronisch miteinander zu kommunizieren. Die flächendeckende Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und - darüber hinaus - der elektronischen Aktenführung stellen für die gesamte Justiz enorme Chancen und Herausforderungen dar.

Niewisch-Lennartz: „Mit der geplanten Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und rechtsverbindlicher elektronischer Akten schlagen wir ein neues Kapitel zur Modernisierung der Justiz auf. Das heute von mir gestartete Programm eJuNi wird neue Maßstäbe setzen!“

Rund 200 Gäste aus Justiz, Anwaltschaft, Landesverwaltung, Personal- und Richterräten sowie Justizverbänden informierten sich über die Einzelheiten des Programmes. Programm- und Fachvorträge waren Grundlage der Diskussionsforen, die sich mit den Auswirkungen des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte für Justiz und Gesellschaft befassten.

Der bundesweit geschätzte Datenschutzexperte der Universität Oldenburg, Prof. Dr. Jürgen Taeger, hob in seinem Vortrag hervor, dass die rasante IT-Entwicklung wie jede industrielle Revolution gesellschaftliche Auswirkungen nach sich ziehe. Diese würde insbesondere die Juristen fordern, die die zwangsläufig mit gesellschaftlichen Umbrüchen einhergehenden Konflikte zu regulieren und zu entscheiden hätten. Taeger begrüßte die Initiative der Justizministerin: „Die weiter rasant voranschreitende IT ist der Motor der wirtschaftlichen Entwicklung und wird unser Leben in kürzester Zeit weiter radikal verändern. Es ist eine große Herausforderung für das Recht, die Privatsphäre als Kern von Selbstbestimmung und Menschenwürde zu wahren.“

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Oldenburg, Herr Rechtsanwalt und Notar Fritz Graf, begrüßte in seinem Vortrag die der Bundesrechtsanwaltskammer gesetzlich übertragene Einrichtung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs als Meilenstein zur Herstellung von Sicherheit und Vertraulichkeit bei der anwaltsbezogenen elektronischen Kommunikation. Graf: „Die Anwaltschaft übernimmt mit dem zum 1. Januar 2016 einzurichtenden besonderen elektronischen Anwaltspostfach erhebliche Vorleistungen. Die Anwaltschaft erwartet deshalb, dass die elektronische Kommunikation keine Einbahnstraße bleibt, sondern dass die Gerichte Dokumente zeitnah auch elektronisch an die Anwaltschaft übersenden.“

Abschließend appellierte die Ministerin an die Behördenleitungen und Interessenvertretungen: „Diese Herkulesaufgabe können wir nur gemeinsam schaffen. Lassen Sie uns die Herausforderungen mutig anpacken und gemeinsam die Zukunft der niedersächsischen Justiz gestalten!“

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.07.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Wiemerslage

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5044
Fax: 0511 / 120 - 5181

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