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Antwort auf die Mündliche Anfrage: „Wie sollen tägliche Sicherheitskontrollen in den Niedersächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften umgesetzt und finanziert werden?“

5. Sitzung des Niedersächsischen Landtages, Mündliche Anfrage Nr. 35


Die Justizministerin Barbara Havliza beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 35 der Abgeordneten Helge Limburg, Belit Onay, Julia Willie Hamburg, Christian Meyer und Anja Piel (GRÜNE):

Vorbemerkung der Abgeordneten

Nach dem derzeit gültigen Sicherheitskonzept 2014 des Justizministeriums sind anlassbezogene Einlasskontrollen immer und überall dort durchzuführen, wo sie notwendig sind. Dieser Priorisierung von anlassbezogenen vor anlassunabhängigen Einlasskontrollen liegt der Umstand zugrunde, dass An- und Übergriffe in deutschen Gerichten in der Vergangenheit in der Regel auf einen konkreten Anlass bezogen waren. Neben den anlassbezogenen Einlasskontrollen werden derzeit aber auch anlassunabhängige Einlasskontrollen zum Zwecke der Prävention und Abschreckung durchgeführt, und zwar im Hinblick auf Kontrolldichte und -intensität jeweils nach Weisung der Gerichtsleitung jeweils nach Gefährdungsgrad vor Ort.

Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU ist festgeschrieben worden, dass das Ziel der Landesregierung sei, in der Regel tägliche Sicherheitskontrollen an den Gerichten und Staatsanwaltschaften durchzuführen. Hierfür sollen die personellen und sächlichen Mittel zur Verfügung gestellt und bereits begonnene Schulungsmaßnahmen fortgesetzt werden.

Vorbemerkung der Landesregierung

Nach dem zur Zeit gültigen Sicherheitskonzept 2014 werden, wie die Fragesteller zutreffend ausgeführt haben, anlassbezogene Einlasskontrollen vor anlassunabhängigen Einlasskontrollen priorisiert. Anlassunabhängige Einlasskontrollen sind ergänzend zum Zwecke der Prävention und Abschreckung vorgesehen und werden flexibel nach Weisung der Behördenleitung vor Ort durchgeführt.

Die Landesregierung beabsichtigt das Sicherheitskonzept 2014 u.a. dahingehend fortzuentwickeln, dass in der Regel tägliche Sicherheitskontrollen an den Gerichten und Staatsanwaltschaften durchgeführt werden sollen. Die anlassunabhängigen Einlasskontrollen sollen künftig nicht nur zur Prävention und Abschreckung dienen, sondern den Schutz und die Sicherheit der Justizangehörigen und der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern nachhaltig erhöhen. Dies wurde in der vergangenen Legislaturperiode auch vom Niedersächsischen Richterbund gefordert (siehe Pressemitteilung des Nds. Richterbundes vom 4. November 2015).

Die Landesregierung wird zunächst unter Beteiligung der Gerichte und Staatsanwaltschaften die dafür nötigen personellen, sächlichen, baulichen und organisatorischen Erfordernisse ermitteln. Wenn diese Ergebnisse vorliegen, werden die zur Umsetzung erforderlichen haushalterischen Maßnahmen eingeleitet werden.

1. Hat es in der Vergangenheit im Bereich der niedersächsischen Justiz Fälle gegeben, in denen anlassbezogene Einlasskontrollen aufgrund von Personalmangel abgelehnt wurden, und, wenn ja, wann und aus welchen Gründen?

Nein. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass in den meisten Fällen bereits im Vorfeld gerichtsinterne Abstimmungen bezüglich der Terminierung erfolgen. So können an Tagen, an denen nicht ausreichend Personal zur Verfügung steht, bereits vorab mehr Personal (z.B. das Einsatzteam Niedersachsen) angefordert oder Terminierungen verschoben werden.


2. In welchem Umfang und ab wann sollen dem Justizministerium personelle und sächliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, um tägliche Sicherheitskontrollen an den Gerichten und Staatsanwaltschaften sicherzustellen?

Siehe Vorbemerkung


3. Werden diese Mittel dem Justizministerium zusätzlich zur Verfügung gestellt, oder müssen diese Mittel aus dem Haushalt des Justizministeriums gegenfinanziert werden?

Siehe Vorbemerkung

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2017

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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