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Antwort auf die Mündliche Anfrage: „Wie nötig sind Schwerpunktdezernate der Staatsanwaltschaften für bandenmäßige Einbruchskriminalität?“

7. Sitzung des Niedersächsischen Landtages, Mündliche Anfrage Nr. 13


Die Justizministerin Barbara Havliza beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 13 der Abgeordneten Helge Limburg und Julia Willie Hamburg (GRÜNE):


Vorbemerkung der Abgeordneten

In der Koalitionsvereinbarung für die 18. Wahlperiode des Landtages haben SPD und CDU auf Seite 43, Randnummer 1077 bis 1079, vereinbart, dass für die gezielte Verfolgung von bandenmäßiger Einbruchskriminalität bei den Staatsanwaltschaften Schwerpunktdezernate eingerichtet und mit dem entsprechenden Personal ausgestattet werden sollen.

1. Werden Straftaten der bandenmäßigen, also organisierten, Einbruchskriminalität bislang in allgemeinen Dezernaten bei der Staatsanwaltschaft bearbeitet, oder gibt es bereits jetzt Spezialdezernate oder -abteilungen bei den Staatsanwaltschaften, bei denen die organisierte Kriminalität, also auch bandenmäßige Einbruchskriminalität, bearbeitet wird?

Bereits derzeit werden bandenmäßig begangene Einbruchsdelikte dann in auf Organisierte Kriminalität spezialisierten Dezernaten der zuständigen Staatsanwaltschaften bearbeitet, wenn die Begehungsweise und Ausgestaltung der Einbruchstaten im konkreten Fall Strukturen der Organisierten Kriminalität aufweisen.

2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass Verfahren von bandenmäßiger, also organisierter, Einbruchskriminalität von den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen nicht sachgerecht und erfolgreich bearbeitet werden, sodass jetzt neue Dezernate eingerichtet werden sollen?

Aus Sicht der Opfer besonders belastend und daher von besonderem Unwertgehalt sind Taten, die in den Kernbereich des Privat- und Intimlebens eindringen, insbesondere den hiermit eng verknüpften Bereich der Privatwohnung oder sonstiger vermeintlich geschützter „Rückzugsräume“ betreffen. Dies sind insbesondere Wohnungseinbruchsdiebstahlstaten, aber auch Betrugs- und Vermögensstraftaten, sofern sich diese gezielt in dem als besonders geschützt betrachteten Bereich der Wohnung abspielen. Dem soll durch ein übergreifendes Konzept zur Bekämpfung wohnungsbezogener Kriminalität und zur Steigerung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung Rechnung getragen werden.

Im Benehmen mit den drei Niedersächsischen Generalstaatsanwälten wird deshalb derzeit ein Landeskonzept zur verbesserten Verfolgung bandenmäßig begangener Einbruchskriminalität und bandenmäßig organisierter ähnlicher Angriffe auf den besonderen Schutzbereich der Wohnung (z. B. Varianten des „Enkeltricks“ oder Besuche durch vermeintliche Amtspersonen) vorbereitet, das auch die Einrichtung spezialisierter Dezernate und Zuständigkeitskonzentrationen enthalten kann. Von der Konzentration der einschlägigen Verfahren bei spezialisierten Dezernentinnen und Dezernenten verspricht sich die Landesregierung einerseits eine bessere Erkennbarkeit von Mustern und Zusammenhängen wie überregional agierender Banden und andererseits eine schuldangemessenere Bestrafung der Täter und ihrer Hintermänner.

3. Hat es bereits in der 17. Wahlperiode des Landtages im Justizministerium unter der damaligen Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) Überlegungen gegeben, Schwerpunktdezernate oder Schwerpunktstaatsanwaltschaften für (Wohnungs-)Einbruchskriminalität einzurichten, und haben sich hierzu (und gegebenenfalls mit welchem Inhalt) die Leitenden Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte sowie die Generalsstaatsanwälte in Niedersachsen geäußert?

In dem justizinternen Teil der Gemeinsamen Dienstbesprechung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport und des Niedersächsischen Justizministeriums mit den Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten, dem Präsidenten des Landeskriminalamtes, dem Direktor der Polizeiakademie, den Abteilungsleitern des Landeskriminalamtes sowie den Generalsstaatsanwälten und den Leitenden Oberstaatsanwältinnen und Leitenden Oberstaatsanwältinnen am 3.5.2017 in Bad Salzdetfurth haben sich die Generalsstaatsanwälte sowie die Leitenden Oberstaatsanwältinnen und Leitenden Oberstaatsanwälte mit Fragen der „Wohnungseinbruchskriminalität“ befasst. Dabei wurden unter anderem Erwägungen innerhalb des benachbarten Bundeslandes Nordrhein-Westfalen zur Einrichtung von Sonderdezernaten bei den dortigen Staatsanwaltschaften, darüber hinausgehend aber insbesondere auch zur Errichtung überregional zuständiger Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur verbesserten Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls erörtert. Zum aktuellen Stand wurde dabei festgehalten, dass in Niedersachsen die Bearbeitung von Verfahren wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls bei den Staatsanwaltschaften nicht in besonderen Dezernaten erfolgt, es jedoch Ausnahmen bei bandenmäßigen oder organisiert strukturierten Begehungsweisen gebe. Aktueller landesweiter Handlungsbedarf wurde nicht gesehen, da nach Auffassung der Praxis vor Ort in den einzelnen Staatsanwaltschaften organisatorisch reagiert werden könne. Mit Fragen wie einer ganzheitlichen Bekämpfung wohnungsbezogener Kriminalität und personell hinreichend ausgestatteter Zuständigkeitskonzentrationen, die nunmehr im Rahmen der Vorbereitung eines landesweiten Konzepts erörtert werden, haben sich die Leiterinnen und Leiter der niedersächsischen Staatsanwaltschaften seinerzeit nicht befasst.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.01.2018

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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