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Antwort auf die Mündliche Anfrage: „Wann wird das Amtsgericht Neustadt am Rübenberge barrierefrei?“

10. Sitzung des Niedersächsischen Landtages, Mündliche Anfrage Nr. 31


Die Justizministerin Barbara Havliza beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 31 der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Dr. Marco Genthe (FDP):

Vorbemerkung der Abgeordneten

„Der Zugang zum Recht ist ein Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland.“ So heißt es gleich zu Beginn im „Programm zur Barrierefreiheit der niedersächsischen Gerichte“ des Niedersächsischen Justizministeriums.

Noch sind jedoch viele Amtsgerichte für Menschen mit Behinderung nicht barrierefrei erreichbar. So auch das Amtsgericht in Neustadt am Rübenberge.

1. Wie viele Amtsgerichte in Niedersachsen sind barrierefrei erreichbar?

In Niedersachsen sind 30 Amtsgerichte über den Haupteingang ebenerdig zu erreichen. Von den nicht ebenerdig zu erreichenden Gerichten verfügen 17 Gerichte über eine Rampe, eines über einen Treppenlift und bei 7 weiteren ist eine Assistenz für behinderte Menschen bereits im Vorfeld organisiert, in den übrigen Fällen wird diese im Einzelfall geregelt. Bei weiteren 10 Amtsgerichten besteht eine barrierefreie Zugangsmöglichkeit über einen Nebeneingang.

2. Welche Maßnahmen sind zu welchen Kosten erforderlich, um die Barrierefreiheit des Amtsgerichts Neustadt am Rübenberge herzustellen?

Da die beiden Nebenstellen des Amtsgerichts Neustadt am Rübenberge zukünftig in einer noch zu errichtenden Anmietung untergebracht werden, wird die Barrierefreiheit bei den Nebenstellen mit dem Bezug dieser neuen Nebenstelle hergestellt sein. Schwerpunkt im Altbau ist der nachträgliche Einbau eines Aufzugs. Diese Maßnahme wird auf der Grundlage einer bereits erstellten Kostenschätzung mit 250.000 € veranschlagt. Erfahrungsgemäß muss bei Maßnahmen mit derart tiefen Eingriffen in die Gebäudesubstanz allerdings mit erheblichen Kostensteigerungen gerechnet werden.

Darüber hinaus sollen taktile Bodenleitsysteme, Türschwellenrampen, ein taktiler Orientierungsplan, automatische Türöffnungseinrichtungen und eine Höranlage für hörgeschädigte Menschen beschafft werden. Letztere muss bislang noch von einem benachbarten Gericht ausgeliehen werden. Weiterhin müssen einige Treppen mit einem zusätzlichen Handlauf ausgestattet werden. Für diese Maßnahmen wurden bislang noch keine Kosten ermittelt.

Eine barrierefreie WC-Anlage und ein barrierefreier Nachtbriefkasten sind bereits vorhanden.

3. Wann werden die Maßnahmen realisiert?

Das unter Nr. 2 angesprochene neue Nebenstellengebäude soll nach derzeitigem Planungsstand 2020 fertiggestellt werden. Die Aufzugsanlage für das Hauptgebäude kann nicht vor 2019 realisiert werde. Auch für die weiteren unter Nr. 2 genannten Maßnahmen liegen noch keine Zeitplanungen vor.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2018

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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