Logo Niedersächsisches Justizministerium: zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Antwort auf die Mündliche Anfrage: „Hat die Landesregierung Einfluss auf die Justiz genommen? - Wurden Beschuldigte vorgewarnt?“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 21. September 2017, Mündliche Anfrage Nr. 29


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 29 der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Christian Grascha, Jörg Bode, Jan-Christoph Oetjen, Hermann Grupe und Christian Dürr (FDP):

Vorbemerkung der Abgeordneten

Nach einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) vom 12. September 2017 soll bei der Staatsanwaltschaft Hannover die Einleitung der Ermittlungsverfahren wegen einer Auftragsvergabe des Sozialministeriums unter den Staatsanwälten umstritten gewesen sein. Erst nachdem sich der Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig eingeschaltet habe, seien die Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat auf Anfrage der NOZ erklärt, dass bei diesen Verfahren sowohl das Justizministerium als auch die Generalstaatsanwaltschaft Celle eingebunden waren.

1. Hat die Landesregierung bzw. haben Mitarbeiter der Ministerien vor der Einleitung der Ermittlungsverfahren bzw. der Entscheidung, Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den sogenannten Vergabeaffären Neoskop, 7-Städte-Tour, Landesclaim, Newsletter der Landesvertretung und Potenzialanlyse Gesundheitswirtschaft noch nicht einzuleiten, mit der Staatsanwaltschaft über den zugrunde liegenden Sachverhalt und die juristische Bewertung kommuniziert?

Weder ein Mitglied der Landesregierung noch ein/e sonstige/r Mitarbeiter/in eines Ministeriums kommunizierte in den genannten Komplexen vor der Einleitung der Ermittlungsverfahren oder vor der Entscheidung, Ermittlungsverfahren noch nicht einzuleiten, mit der Staatsanwaltschaft Hannover über den Sachverhalt und die juristische Bewertung.

Die Staatsanwaltschaft nahm lediglich ihre Berichtspflichten nach der Allgemeinverfügung des Niedersächsischen Justizministeriums vom 23.10.2015 (Berichtspflichten in Straf- und Bußgeldsachen) wahr und setzte das Niedersächsische Justizministerium auf dem Dienstweg über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder die Entscheidung, ein solches nicht einzuleiten, in Kenntnis. Dies erfolgte jeweils schriftlich nach der getroffenen Entscheidung.

2. Falls ja, wann haben diese Gespräche zwischen welchen Personen stattgefunden, und was war deren Inhalt?

Entfällt.

3. Wurden die bisherigen Verdächtigen in den Ermittlungsverfahren vom Justizministerium bzw. Mitarbeitern des Justizministeriums vor der Einleitung der Verfahren darüber in Kenntnis gesetzt?

Nein.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.09.2017

Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Ehsan Kangarani

Nds. Justizministerium
Referent für Öffentlichkeits- und Pressearbeit
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5077
Fax: 0511 / 120-5181

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln